Sprachförderung in den Kindertagesstätten im Kreis Bad Kreuznach

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kindertagesstätten im Kreis Bad Kreuznach nehmen am Sprachförderprogramm der Landesregierung teil?

2. Welche Kindertagesstätten bieten neben dem Basiskurs auch noch den Intensivkurs an?

3. Wie viele Kinder in den einzelnen Kindertagesstätten, die im nächsten Jahr die Schule besuchen, nehmen an diesem Programm in den beiden Kursen teil (absolut und in Prozent)?

4. Haben alle Kinder, die an einem der beiden Kurse teilnehmen, Sprachförderbedarf?

5. Werden die Eltern der teilnehmenden Kinder über den Sprachförderbedarf ihres Kindes informiert?

6. Welche Qualifikationen haben die Kräfte, die diese Sprachförderung anbieten?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2006 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Sowohl in der 7. Sitzung des Landtags am 21. September 2006 als auch im Ausschuss für Bildung und Jugend am 21. November 2006 hat die Landesregierung für das laufende Kindergartenjahr 2006/2007 über die geplanten Sprachfördermaßnahmen in den Jugendamtsbezirken im Rahmen des Programms „Zukunftschance Kinder ­ Bildung von Anfang an" berichtet. Im Ausschuss für Bildung und Jugend am 21. November 2006 hat die Landesregierung zusätzlich dargelegt, dass eine Übersicht, differenziert nach Kindertagesstätten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden kann, da Zahlen über die tatsächliche Teilnahme und auch über die Zusammensetzung der teilnehmenden Kinder (nach Alter, nach Migrationshintergrund) verlässlich erst nach Abschluss der Maßnahmen und der Vorlage der Verwendungsnachweise zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund können nachfolgend nur Planungsdaten für Sprachfördermaßnahmen im Jugendamtsbezirk Bad Kreuznach insgesamt genannt werden.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Nach den Planungen der Kindertagesstätten und ihrer Träger können im Kreis Bad Kreuznach 368 Kinder an Sprachfördermaßnahmen im laufenden Kindergartenjahr 2006/2007 teilnehmen:

­ geplante Anzahl der Kinder in der Basisförderung: 289

­ geplante Anzahl der Kinder in der Intensivförderung: 79.

Hierzu wird auch auf die Landtagsdrucksache 15/340 verwiesen, in der für alle Jugendamtsbezirke des Landes die Zahl der beantragten Sprachfördermaßnahmen im Basis- und im Intensivmodul und die daraus abgeleitete Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder in beiden Förderangeboten aufgelistet wurden.

Zu Frage 4: Die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule" vom 28. Dezember 2005 regelt im Hinblick auf die Förderbedingungen unter Punkt 2.1.3, dass sich die Fördermaßnahmen an diejenigen Kinder richten, die in der deutschen Sprache Förderbedarf haben, insbesondere an Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache. Entsprechend erfolgen die Antragstellung und die Bewilligung der Sprachfördermaßnahmen.

Zu Frage 5: Es ist davon auszugehen, dass die Kindertagesstätten im Sinne einer guten Erziehungspartnerschaft die Eltern in Elterngesprächen über den Sprachförderbedarf ihrer Kinder informieren.

Zu Frage 6: Die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule" vom 28. Dezember 2005 regelt unter Punkt 2.1.5, dass die Fördermaßnahmen von Personen durchgeführt werden, die fachlich geeignet sind, Kindern vor dem Übergang zur Grundschule Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache handlungsbegleitend und erlebnisbezogen zu vermitteln. Dies sind u. a. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte mit einer Deutsch-als-Zweitsprache-Ausbildung, Diplompädagoginnen/Diplompädagogen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter mit entsprechenden Fortbildungen, Studierende im Hauptfach mit entsprechendem Fächerbezug.