Flurbereinigung innerhalb der Gemarkung der Ortsgemeinde Ilbesheim

Im Zuge des Baus der Autobahn A 63 wurden einige Flurbereinigungen durchgeführt, so auch innerhalb der Gemarkung der Ortsgemeinde Ilbesheim. Gemeinsam mit benachbarten Ortsgemeinden wurde ein drei Kilometer langer und zehn Meter breiter Streifen veräußert, damit dort Bäume und Hecken als natürliche Sicht- und Lärmschutzwand gepflanzt werden können. Den betroffenen Bürgern wurde zugesichert, dass für die Pflege die Forstverwaltung aufkommen werde. Deren diesbezügliche Aufgaben sind nunmehr auf die Kreisverwaltungen (hier Donnersbergkreis) übertragen worden. Dort ist die seinerzeitige Regelung nicht bekannt. Es steht nun offen, wer für die Pflege dieses bepflanzten Streifens resp. deren Kosten aufkommen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist für die tatsächliche Pflege bzw. Instandhaltung des bepflanzten Streifens zuständig und wer trägt die Kosten dafür?

2. Ist es korrekt, dass zunächst die Forstverwaltungen für die Pflege zuständig waren?

3. In welchen Ortsgemeinden im Donnersbergkreis wurden im Zuge von Autobahn- und Straßenbauten Flurbereinigungsverfahren mit gleichem Hintergrund und in ähnlicher Form durchgeführt?

4. In welcher Pflicht steht das Land in dieser Angelegenheit?

5. Wie werden diese Fälle zukünftig geregelt? Gibt es Verträge o. Ä.?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2006 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens ausgewiesenen Sicht- und Lärmschutzstreifen an der Autobahn 63 wurden an das Land Rheinland-Pfalz zu Zwecken des Naturschutzes mit der Auflage von Pflegemaßnahmen übereignet. Diese landeseigenen Grundstücke werden von der Landesforstverwaltung fiskalisch verwaltet. Die Naturschutzverwaltung ist für die Pflege bzw. Instandhaltung des bepflanzten Streifens zuständig und trägt die Kosten dafür. Im Wege der Amtshilfe kann die Landesforstverwaltung auf Anforderung der Naturschutzverwaltung bei der Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes mitwirken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 355 der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Grundsätzlich obliegen Pflege- bzw. Instandhaltung und Kostenträgerschaft der Landesnaturschutzverwaltung. Für Flächen, die im Wege von Flurbereinigungsverfahren an die Forstverwaltung übergeben wurden, teilt das Forstamt der unteren Naturschutzbehörde mit, ob und welche Pflegemaßnahmen erforderlich sind.

Zu Frage 2: Nein. Die Initialpflege erfolgte durch die Teilnehmergemeinschaft Morschheim-Bischheim in Kostenträgerschaft des Landes Rheinland-Pfalz. Die Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen wurden bis zur Übergabe an die Landesforstverwaltung von der Teilnehmergemeinschaft geleistet.

Die Übergabe der Flächen von der Teilnehmergemeinschaft an das Forstamt Kirchheimbolanden als grundstücksverwaltende Behörde erfolgte im Beisein der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als untere Landesnaturschutzbehörde am 22. August 2000. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Amtshilfe auf Kosten der Landespflege- bzw. Naturschutzverwaltung die Pflege der Flächen von Dritten durchführen lassen.

Zu Frage 3: In den nachfolgend aufgeführten Ortsgemeinden im Donnersbergkreis wurden im Zuge von Autobahn- und Straßenbauten Flurbereinigungsverfahren mit gleichem Hintergrund und in ähnlicher Form durchgeführt:

­ Unternehmensflurbereinigungsverfahren A 63 Börrstadt-Alsenbrück-Langmeil,

­ Unternehmensflurbereinigungsverfahren A 63 Lohnsfeld-Wartenberg-Rohrbach.

Zu Frage 4: Das Land Rheinland-Pfalz als Grundeigentümer kommt allen damit verbundenen Verpflichtungen nach.

Zu Frage 5: Soweit Anlagen in Zukunft oder aktuell in Flurbereinigungsverfahren ausgewiesen werden, werden die Pflege- und Unterhaltungsleistungen im Verbund mit Pflege- und Entwicklungsplänen in den Flurbereinigungsplänen geregelt. Die Pflege- und Entwicklungspläne verpflichten den jeweiligen Träger der Maßnahme zur dauerhaften tatsächlichen Pflege und Instandhaltung.