Planungen des Ausbaus von Landesstraßen
Im Rahmen der vorgesehenen Ortsumgehung Münstermaifeld war der Bau neuer Wirtschaftswege geplant, die nach Umfang und Ausbaustandard nicht erforderlich waren. Bei einer Begrenzung des Wegebaus auf den Bedarf können Kosten von 100.000 vermieden werden.
Die Kosten für den Straßenbau wurden nicht immer sachgerecht auf die Baulastträger aufgeteilt. Bei dem Ausbau der Konrad-Adenauer-Allee in Andernach blieb unberücksichtigt, dass die Verkehrsbedeutung der Straße nicht mehr der einer Landesstraße entspricht. Eine Beteiligung der Stadt Ransbach-Baumbach an den Kosten für neue Straßenkreuzungen im Rahmen des Neubaus der Nordumgehung war nicht vorgesehen.
Bei dem Neubau der Ortsumgehung Bellheim waren die Wirtschaftswegebrücken zu groß dimensioniert. Durch Planänderungen können Kosten von 400.000 vermieden werden.
1. Allgemeines:
Der Rechnungshof hat die Planungen des Landesbetriebs Straßen und Verkehr zum Neubau der Ortsumgehung Münstermaifeld (Landesstraße L 113), zum Ausbau der Konrad-Adenauer-Allee in Andernach (L 121) und zum Neubau der Ortsumgehungen Betzdorf und Alsdorf (L 288/L 280), der Nordumgehung Ransbach-Baumbach (L 307) sowie der Ortsumgehung Bellheim (L 509) geprüft.
2. Wesentliches Ergebnis der Prüfung:
Neubau der Ortsumgehung Münstermaifeld:
Die L 113 führt durch die Ortsmitte von Münstermaifeld. Verkehrsbeeinträchtigungen ergeben sich insbesondere auf einem beengten Bereich von 500 m Länge und durch zahlreiche Straßeneinmündungen. Der geplante Bau der 3 km langen Umgehungsstraße im Süden und Westen des Ortes für 6,6 Mio. soll die Verkehrssituation verbessern.
Allerdings werden hierdurch landwirtschaftlich genutzte Flächen durchschnitten, so dass Verlegungen und Ergänzungen von Wirtschaftswegen erforderlich sind. Die Planung sieht u. a. den Bau neuer Wege vor, die parallel zur Umgehung verlaufen. Sie sollen im Vergleich zu den vorhandenen Wirtschaftswegen teilweise breiter und in besserer Qualität)1 hergestellt werden.
Die neuen Wirtschaftswege sind in dem geplanten Umfang nicht erforderlich, da noch genügend Verbindungswege für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen vorhanden sind. Teilweise ist auch ein geringerer Ausbaustandard)2 ausreichend. Kosten von bis zu 100.000 können vermieden werden.
Der Landesbetrieb hat erklärt, das Netz der Wirtschaftswege solle im Zuge der weiteren Planung im Benehmen mit der Landwirtschaftskammer neu geordnet und unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und der Erfordernisse festgelegt werden.
Der Rechnungshof geht davon aus, dass seinen Empfehlungen bei der Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes Rechnung getragen wird.
Ausbau der Konrad-Adenauer-Allee in Andernach:
Die Konrad-Adenauer-Allee ist ein Teilstück der L 121. Diese beginnt in Koblenz an der Kreisstraße K 12 in der Nähe des Bubenheimer Kreisels. Von dort verläuft sie parallel zur Bundesstraße B 9 bis zum Anschluss an die B 256, durchquert das Stadtgebiet von Andernach und endet im Stadtteil Namedy mit dem Anschluss an die B 9.
Durch den vorgesehenen Ausbau sollen bauliche Mängel der Fahrbahn und des Gehwegs beseitigt, ein Radweg ergänzt und der Straßenraum neu gegliedert werden. Die Kosten für den Ausbau werden auf 1,8 Mio. geschätzt. Nach der vorgesehenen Kostenteilung sollen das Land 0,8 Mio. und die Stadt Andernach 1,0 Mio. tragen.
Die Verkehrsbedeutung der L 121 entspricht nicht der einer Landesstraße), da sie überwiegend dem örtlichen bzw. regionalen Verkehr und nicht dem Durchgangsverkehr dient. Sie ist entsprechend abzustufen. Die Ausbaukosten hat der neue Baulastträger zu übernehmen.
Der Landesbetrieb hat erklärt, er beabsichtige, die L 121 zwischen der B 9 bei Namedy und dem Bubenheimer Kreisel zu einer Kreis- oder Gemeindestraße abzustufen.
Neubau der Umgehung Betzdorf:
Die Ortsdurchfahrt Betzdorf der L 288 (Steinerother Straße) ist stark belastet. Zur Verbesserung der Verkehrssituation ist eine knapp 2 km lange Entlastungsstraße geplant, die weitgehend im bebauten Bereich des Ortes mit topografisch schwierigen Verhältnissen verläuft und u. a. einen 385 m langen Tunnel und eine 345 m lange Talbrücke umfasst. Die Gesamtkosten für die Umgehung betragen nach der Kostenschätzung 46 Mio..
3) § 3 Landesstraßengesetz (LStrG) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2005 (GVBl. S. 387), BS 91-1.
Brücke Tunnel geplante Umgehung Betzdorf:
Auf einem 1,4 km langen Abschnitt - vom Bauanfang im Süden bis zur Mitte der Talbrücke Heller - sind für die bergwärts fahrenden Fahrzeuge zwei Fahrstreifen und für die talwärts fahrenden Fahrzeuge ein Fahrstreifen geplant.
Dieser Abschnitt schließt auch den Tunnel mit ein. Hier ist eine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen in Form einer Betongleitwand nicht vorgesehen.
Diese Planung ist unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit problematisch, weil Überholmöglichkeiten Autofahrer zu höheren Geschwindigkeiten verleiten. Die Gefährdung ist im Tunnel aufgrund des verhältnismäßig kleinen Kurvenradius, der Lichtverhältnisse und des begrenzten Raums besonders hoch.
Für den von der Steinerother Straße in Richtung Hachenburg fahrenden Verkehr ist im Kurvenbereich hinter dem Tunnel die Einfädelung in die neue Umgehung vorgesehen. Durch diese Einmündung entsteht eine unübersichtliche Verkehrssituation. Sie ist insbesondere wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf der Steinerother Straße unter Sicherheitsaspekten kritisch.
Der Rechnungshof hat angeregt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und aus Kostengründen auf die verhältnismäßig kurze Überholspur für die bergwärts fahrenden Fahrzeuge im Brücken- und Tunnelbereich zu verzichten und stattdessen erst ab der Einmündung der Steinerother Straße dem in Richtung Hachenburg fahrenden Verkehr zwei Fahrstreifen zur Verfügung zu stellen.
Der Landesbetrieb hält den dritten Fahrstreifen zur Erlangung einer ausreichenden Verkehrsqualität der neuen Umgehungsstrecke für notwendig. Die Hinweise des Rechnungshofs hinsichtlich der kritischen Streckenabschnitte würden aber aufgenommen. Im Tunnel werde eine Betongleitwand eingebaut und die Beschleunigungsspur im Bereich der Einmündung der Steinerother Straße werde zur besseren Einfädelung verlängert.
Neubau der Nordumgehung Ransbach-Baumbach:
Die L 307 verläuft durch den Ortsteil Baumbach. Die starke Verkehrsbelastung und der hohe Anteil am Schwerverkehr führen zu erheblichen Lärm- und Immissionsbelastungen für die Anlieger. Der Bau der Nordumgehung soll zu einer spürbaren Entlastung führen. Die Gesamtkosten für die 1,6 km lange Neubaustrecke betragen nach der Kostenschätzung 3,9 Mio.. Davon sollen das Land 3,2 Mio. und die Stadt 0,7 Mio. tragen.
Im Bereich des Ortseingangs und in einem weiteren Teilbereich der Umgehung sind neue Kreuzungen vorgesehen, an denen jeweils auch eine Gemeindestraße einmündet. Die Stadt ist an den Kosten für die Neuanlage dieser Kreuzungen zu beteiligen). Dies blieb bei der vorgesehenen Kostenteilung unberücksichtigt.
Der Landesbetrieb hat zwischenzeitlich die Kostenschätzung berichtigt und den Kostenanteil der Stadt neu berechnet.
Danach verringerten sich die vom Land zu tragenden Kosten um 0,6 Mio..
4) § 19 LStrG in Verbindung mit den Straßen-Kreuzungsrichtlinien (VkBl. 1975 S. 576).