Teilansicht neues Boxengebäude

Teilansicht neues Boxengebäude

Die Gesamtkosten für dieses Projekt wurden auf 14,3 Mio. geschätzt. Hierfür bewilligte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau einen Zuschuss von 614.000 zur Festbetragsfinanzierung). Die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgeführte Maßnahme wurde mit Gesamtkosten von 18 Mio. abgerechnet.

Auftragsvergaben

Den geprüften 21 Bauaufträgen für das Boxengebäude lagen Auftragssummen zwischen 12.000 und mehr als 2,5 Mio. zugrunde. Bei den Auftragsvergaben wurden vergaberechtliche Bestimmungen 5) nicht beachtet. Obwohl der Gesamtauftragswert über 5 Mio. lag, unterblieb die gebotene europaweite Ausschreibung. Lediglich zwei Aufträge wurden öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben. In den übrigen Fällen wurden die Aufträge freihändig vergeben.

Außerdem hätten Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden müssen, weil sie erst nach der Angebotseröffnung eingegangen waren. Nach der Wertung der Angebote wurden regelmäßig unzulässige Nachverhandlungen mit Bietern und weiteren, nicht an der Ausschreibung beteiligten Firmen geführt, zu erbringende Leistungen geändert, Bieter zur Korrektur ihres Angebots aufgefordert oder Pauschalpreise ausgehandelt. Ferner wurden Angebote nicht in allen wesentlichen Teilen im Eröffnungstermin gekennzeichnet. Diese Verfahrensweisen stehen mit den Vergabevorschriften)6 nicht im Einklang.

Darüber hinaus war die Wertung der Angebote teilweise fehlerhaft. Aufträge wurden an Firmen vergeben, die nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatten. Nach überschlägiger Berechnung des Rechnungshofs hätten Kosten von mindestens 174.000 vermieden werden können. Durch die Vergabeverstöße setzte sich die Nürburgring GmbH dem Risiko von Schadenersatzforderungen nicht berücksichtigter Bieter aus.

Die Nürburgring GmbH hat erklärt, sie habe sich bis zu einer Prüfung durch den Rechnungshof im Jahre 2000)7 nicht als öffentlicher Auftraggeber gesehen. Im Übrigen sei ihr damals vom Aufsichtsrat die Möglichkeit für Ausnahmen eingeräumt worden. Sie habe seit 2001 die Vergaberegelungen angewandt. Durch die Geschäftsentwicklung sei es teilweise erforderlich gewesen, kurzfristiger als im Vergaberecht festgelegt, auf Wünsche von Kunden und Sponsoren einzugehen und Aufträge freihändig zu vergeben. Wäre das Boxengebäude nicht rechtzeitig fertig gestellt worden, wäre der Formel 1 Grand Prix mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auf dem Nürburgring ausgetragen worden.

Geschäftliche Einbußen und Schadenersatzforderungen in bis zu achtstelliger Höhe wären die Folge gewesen.

Die Nürburgring GmbH war nach dem Zuwendungsbescheid des Ministeriums zur Beachtung des Vergaberechts verpflichtet). Bei einer sorgfältigen Bauvorbereitung und Bauleitung hätten die wesentlichen Leistungen auch bei Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften termingerecht erbracht werden können.

Die schweren Verstöße gegen das Vergaberecht hätten eine Aufhebung des Zuwendungsbescheids gerechtfertigt).

Das Ministerium hat erklärt, es halte einen Widerruf des Zuschusses nicht für gerechtfertigt. Die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH sei gezwungen gewesen, die festgestellten Entscheidungen zur Erhaltung des Renommees und der Zuverlässigkeit der Rennsport-Institution zu treffen. Im Übrigen verschlechtere sich durch zurückfließende Mittel an das Land die wirtschaftliche Situation der landeseigenen Gesellschaft. Dies wäre vom Land als Gesellschafter auszugleichen.

Der Rechnungshof hat mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Nürburgring GmbH, die Stützungsmaßnahmen des Landes erforderlich macht, davon abgesehen, eine entsprechende Forderung auf Aufhebung des Zuwendungsbescheids weiterzuverfolgen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Vertreter des Landes in den Gesellschaftsgremien in besonderem Maße auf die Beachtung des Vergaberechts hinwirken müssen.

Außenkartfläche im Bereich der "Erlebniswelt am Nürburgring"

In den Jahren 1997 und 1998 errichtete die Nürburgring GmbH die "Erlebniswelt am Nürburgring"). Hierfür entstanden Gesamtkosten von nahezu 8 Mio.. Bei der Vergabe der Arbeiten für dieses Projekt wurden vielfach Vergabevorschriften nicht beachtet und Vorteile des Wettbewerbs nicht genutzt.

Im Außenbereich wurde eine Kartfläche für 143.000 gebaut. Heute befindet sich dort eine eingezäunte asphaltierte Fläche, die als Abstellplatz genutzt wird.

Außenkartfläche Übersichtsplan Erlebniswelt

Die Außenkartfläche widersprach den Festsetzungen des Bebauungsplans und war von der Baugenehmigung aus dem Jahr 1997 nicht erfasst.

Die Nürburgring GmbH hat mitgeteilt, die Kreisverwaltung Ahrweiler habe die Maßnahme insgesamt abgenommen.

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Bauabnahme die fehlende Baugenehmigung nicht ersetzt.

Neue Nordschleifenzufahrt

Die ehemalige Zufahrt zur Nordschleife befand sich südlich der Gemeinde Nürburg. Insbesondere an Wochenenden führte das hohe Verkehrsaufkommen zu erhöhten Lärm- und Abgasbelastungen. Durch die neue Zufahrt zur Nordschleife sollten die Belastungen für die Gemeinde verringert und Firmen aus dem Bereich der Automobilindustrie des neuen Gewerbeparks für Testfahrten unproblematischer angebunden werden.

Die Anlage besteht neben der eigentlichen Zufahrt zur Nordschleife aus zwei Parkplatzbereichen, einem Kiosk, einem Schnellimbiss, einem öffentlichen WC, einer Terrasse mit Sitzmöglichkeiten, einer Tankstelle sowie einem Kontrollgebäude. Für den Bau dieser Anlagen musste die Landesstraße 93 verlegt werden.

Wie der Übersichtsplan verdeutlicht, dient die Anlage teilweise der gewerblichen (Teil A) und teilweise der touristischen Nutzung (Teil B). Die Kosten für die Herstellung des kleineren gewerblichen Teils sollte der Zweckverband "Gewerbepark am Nürburgring", die Kosten für den größeren touristischen Teil die Nürburgring GmbH übernehmen).

Nach den Planungen wurden für die Maßnahme "Neue Nordschleifenzufahrt" Gesamtkosten von 1,9 Mio. erwartet, wobei für die Anlagen zur gewerblichen Nutzung 1,1 Mio. und zur touristischen Nutzung 0,8 Mio. angesetzt wurden.