Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux spiegelt sich in einer großen Zahl von Kooperationsformen sehr positiv wider. Allerdings war insbesondere in der Vergangenheit vermehrt festzustellen, dass sich bei der Umsetzung länderübergreifender Konzepte große Schwierigkeiten ergeben. Insbesondere wird Kritik von der Luxemburger Seite an dem nicht ausreichend ausgebauten grenzüberschreitenden Verkehrswegenetz und den immer wieder von deutscher Seite zu verantwortenden Verzögerungen, insbesondere bei den Bahnverkehren zwischen Deutschland und Luxemburg, geübt, während das Land Luxemburg seine „Hausaufgaben" erledigt habe.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die länderübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen zwischen Luxemburg und Trier, ein?

2. Wie bewertet die Landesregierung das bestehende Zugwegenetz zwischen Trier, Luxemburg und Metz hinsichtlich seiner Funktionalität und des Ausbauzustandes und hält sie Verbesserungen insbesondere beim Zugwegenetz zwischen Trier und Luxemburg für notwendig? Wenn ja, wo, wie und bis wann konkret sollen diese umgesetzt werden?

3. Bei der Bahnverbindung zwischen Trier und Luxemburg ergeben sich insbesondere durch das „Nadelöhr" Konzer Moselbrücke zeitliche Verzögerungen. Welche Schritte sind erforderlich bzw. seitens der Landesregierung eingeleitet bzw. will die Landesregierung bis wann einleiten (bitte detaillierte Darlegung der erforderlichen Schritte und des Zeitrahmens), um eine „zeitnahe Lösung" umzusetzen, und bis zu welchem konkreten Zeitpunkt (bitte Jahr angeben) könnte eine Realisierung erfolgen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht der Deutschen Bahn, den Zugverkehr Trier ­ Metz im Bereich des Bahntunnels Nittel künftig einspurig abzuwickeln, im Hinblick auf das Erfordernis eines gut ausgebauten grenzüberschreitenden Verkehrsnetzes?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Nach dem Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz) obliegt die Gestaltung der regionalen Angebote im Schienenpersonennahverkehr den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz (ZSPNV) Nord und Süd. Dies gilt auch für die grenzüberschreitenden Nahverkehrsangebote im Raum Saar-Lor-Lux. Der Landesregierung ist bekannt, dass die zuständigen Stellen in Luxemburg mit dem zuständigen ZSPNV Nord gut zusammenarbeiten.

Der grenzüberschreitende Schienenfernverkehr unterliegt der Zuständigkeit der nationalen Eisenbahngesellschaften DB Fernverkehr und Societe nationale des chemins de fer luxembourgeois (CFL). Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zusammenarbeit der beiden Eisenbahngesellschaften vor.

Zu Fragen 2 und 3: Aus Sicht der Landesregierung weist die Infrastruktur zwischen Trier und der luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig insbesondere wegen der vorhandenen Eingleisigkeiten Defizite auf.

Auf Betreiben der Landesregierung ist daher der zweigleisige Ausbau dieser Strecke einschließlich einer neuen Moselbrücke bei Konz in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Derzeit finden zwischen Bund, Land, der DB Netz AG und dem luxemburgischen Verkehrsministerium intensive Abstimmungsgespräche zur Finanzierung des Ausbaus der Schienenstrecke zwischen Trier und der luxemburgischen Grenze bei Wasserbillig statt.

Die Landesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2007 geklärt werden kann, ob substantielle Fortschritte bei der Finanzierung des Projektes erreicht werden können. Sofern dies der Fall ist, können danach die entsprechenden Planungsarbeiten durch die DB Netz AG aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund sind derzeit noch keine Angaben möglich, wann mit dem Ausbau begonnen werden kann.

Die Infrastruktur der Eisenbahnstrecke Trier ­ Perl ist bis auf eine Ausnahme bei Konz derzeit durchgehend zweigleisig und damit bedarfsgerecht ausgebaut.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat von der DB Netz AG eine Simulationsrechnung gefordert, die auch im Verspätungsfall von Zügen auf der Strecke Trier ­ Perl die Auswirkungen der geplanten Eingleisigkeit im Nitteler Tunnel abbilden kann. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 22. September 2006 zu Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) verwiesen (Drucksache 15/298).