Organisation des Landesbetriebes Straßen und Verkehr

Wir fragen die Landesregierung:

1. Will die Landesregierung an dem erreichten Stand Neuorganisation des Landesbetriebes Straßen und Verkehr festhalten oder beabsichtigt sie wesentliche Veränderungen?

2. Weshalb wurden für den Aufbau des LSV und seiner Organisationsstruktur Unternehmensberater herangezogen, obwohl es drei Jahr lang einen Geschäftsführer für Sonderaufgaben gab?

3. Wie hoch sind die bisherigen noch vorgesehenen Kosten für Gutachten und Unternehmensberater?

4. Wird die Schließung, Verlagerung oder Zusammenlegung von Standorten des LSV im LSV von Gutachtern oder von der Landesregierung erwogen?

5. Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Landesregierung eine Schließung regionaler Standorte des LSV auf die regionale Bauwirtschaft insbesondere mit Blick auf die Übergangszeit der Neuausrichtung?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juni 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Aus Sicht der Landesregierung sind

­ mit der Zusammenlegung der Straßenbau- und Verkehrsabteilung des Ministeriums im Jahr 1999,

­ mit der Auflösung der Bezirksregierungen im Jahr 2000 und der Konzentration ihrer Verkehrsaufgaben im damaligen Landesamt für das Straßen- und Verkehrswesen,

­ und der Umwandlung des Landesamtes für das Straßen- und Verkehrswesen in den Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) im Jahr 2002 bereits wichtige organisatorische Entwicklungsschritte in Richtung auf eine effiziente, zukunftsorientierte Struktur der Straßenund Verkehrsverwaltung des Landes vollzogen worden.

Im Jahre 2005 hat der LSV ein Kostensenkungsprogramm initiiert, mit dem bis zum Jahre 2018 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll. Hierzu sind weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erforderlich.

Zu Frage 2: Die Aufgabe des in der Gründungsphase des LSV vorübergehend eingesetzten zusätzlichen Geschäftsführers bestand vornehmlich in der Einführung eines betrieblichen Rechnungswesens, mit dem unter anderem die kameralistische Buchführung von der kaufmännischen Buchführung abgelöst wurde.

Um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jahre 2018 zu erreichen, bedient sich der LSV auch der Hilfe externer Berater.

Zu Frage 3: Die Kosten für Gutachten und externe Berater im Zusammenhang mit dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Kostensenkungsprogramm belaufen sich einmalig auf 370 000.

Zu Fragen 4 und 5: Zur Prüfung von Kostensenkungspotenzialen sind Projektgruppen unter Beteiligung der Personalvertretung gebildet worden. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen über evtl. Maßnahmen sind daher derzeit nicht möglich.