Erhalt des Schulkindergartens in der Verbandsgemeinde Bodenheim

Das Land hat Informationen der Elternschaft zufolge die Schließung des Schulkindergartens in der Verbandsgemeinde Bodenheim beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung mit mir der Meinung, dass sich der Schulkindergarten in der Verbandsgemeinde Bodenheim bewährt hat?

2. Trifft es zu, dass die Messzahl von zehn Kindern auch in den vergangenen Jahren leicht unterschritten wurde und dennoch der Schulkindergarten erhalten blieb?

3. Wenn ja, weshalb sollte dann in diesem Jahr der Schulkindergarten geschlossen werden, wenn er doch auch in den vergangenen Jahren bei etwa gleicher Gruppenstärke erhalten wurde?

4. Ist die Landesregierung bereit, weiterhin den Schulkindergarten in der Verbandsgemeinde Bodenheim im Interesse der betroffenen Kinder aufrechtzuerhalten?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Januar 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

In Schulkindergärten werden schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder gefördert. Seit 2004 bestimmt das Schulgesetz in § 58 Abs. 2: „Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder in einer Kindertagesstätte gefördert werden."

Den Fortbestand oder die Auflösung eines Schulkindergartens regelt die Verwaltungsvorschrift „Förderung Schulbesuchspflichtiger, noch nicht schulfähiger Kinder" vom 14. Juni 1989, geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 15. Juni 1998. Demnach ist ein Schulkindergarten zu schließen, wenn er auch im dritten Jahr in Folge die erforderliche Anzahl von zehn Kindern zu Schuljahresbeginn nicht erreicht.

Die Einzelfragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Die Arbeit des Schulkindergartens der Grundschule Lörzweiler hat bisher zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Gleichwohl hat die pädagogische und bildungspolitische Diskussion in den letzten Jahren verstärkt das Augenmerk darauf gelegt, die Zahl der zurückgestellten Kinder zu reduzieren. Dies hat in Rheinland-Pfalz durchaus Wirkung gezeigt: Die Zahl der zurückgestellten Kinder sank im Zehnjahreszeitraum um mehr als ein Drittel auf weniger als 5 %.

Zu den Fragen 2 und 3: In den vergangenen Jahren besuchten zu Schuljahresbeginn zwischen sechs und acht Kinder den Schulkindergarten der Grundschule Lörzweiler. Der Betrieb wurde trotz dieser geringen Kinderzahl noch aufrechterhalten. Wegen der schließlich erkennbar nicht nur vorübergehenden Unterschreitung der Messzahl ist der Schulkindergarten unter Hinweis auf die Vorbemerkung zu schließen.

Zu Frage 4: Im Einzugsbereich des Schulkindergartens Lörzweiler gibt es für das kommende Schuljahr bislang keinen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, die in einem Schulkindergarten aufgefangen werden müsste. Sollten die noch nicht vollständig abgeschlossenen schulärztlichen Untersuchungen zu Empfehlungen für Zurückstellungen vom Schulbesuch führen, wird das Bildungsministerium gemeinsam mit der Schulaufsicht eine adäquate, gezielte Förderung dieser Kinder sicherstellen. Dazu sind Kindertagesstätten durch die Verstärkung von Bildung und Erziehung geeignet, aber auch die intensivere individuelle Förderung in den Eingangsjahrgängen der Grundschulen. Die Weiterführung des Schulkindergartens der Grundschule Lörzweiler ist dazu nicht erforderlich.