Bahnlärm entlang der Moselstrecke

Nach vorliegenden Informationen sollen die entlang der Mittelrheinschiene geführten Güterzüge innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren mit so genannten „Flüsterbremsen" ausgestattet werden bzw. soll durch andere spezielle Maßnahmen an Rädern und Bremsen der Züge eine Lärmreduzierung um die Hälfte erreicht werden. Die Lärmbelästigung durch den Eisenbahngüterverkehr ist in den letzten Jahren auch im Moseltal enorm angestiegen. Nicht nur die Bevölkerung beider Regionen leidet, sondern in beiden Regionen spielt auch der Tourismus eine wichtige Rolle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat sich der Güterverkehr auf Schienen entlang Mittelrhein und Mosel in den letzten zehn Jahren entwickelt (Anzahl der täglich verkehrenden Güterzüge)?

2. Welche Lärmmessungen wurden an beiden Strecken durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

3. Welche Möglichkeiten zur Lärmreduzierung durch Güterverkehr auf der Schiene sind der Landesregierung bekannt?

4. Welche regionale Priorität setzt die Landesregierung, wenn lärmreduzierende Maßnahmen seitens Railion vorgesehen sind: Wird sie sich für einen gleichmäßigen Umbau entlang Rhein und Mosel einsetzen oder überlässt sie diese Entscheidung allein Railion?

5. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erreichung dieses Zieles?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Januar 2007 wie folgt beantwortet:

Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine Lärmreduzierung beim Schienengüterverkehr ein. Auf ihre Initiative hat der Bundesrat am 15. Dezember 2006 eine umfassende Entschließung (Bundesratsdrucksache 884/06) gefasst.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine konkreten Informationen über die Entwicklung der Zahl der täglich verkehrenden Züge auf den Bahnstrecken an Mittelrhein und Mosel vor. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat auf Nachfrage bislang die entsprechenden Angaben noch nicht zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 2: Die Aufgabe der Lärmsanierung und damit auch der Lärmmessung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes als Eigentümer der DB AG und der DB AG als Betreiberin des Schienennetzes. Auch insoweit hat die DB AG bislang auf Nachfrage noch keine Angaben zu Lärmmessungen zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 3: Der Landesregierung sind folgende Möglichkeiten zur Reduzierung des Lärms durch Güterverkehr auf der Schiene bekannt:

­ Bau neuer Schienenstrecken für den Güterverkehr abseits von Ortschaften

Der Bau besonderer Infrastrukturen für den Schienengüterverkehr wird auf europäischer Ebene zwar diskutiert; dies hat jedoch noch keinen Eingang in den Bundesverkehrswegeplan gefunden. Solche Maßnahmen kommen angesichts der angespannten Haushaltssituation der öffentlichen Hand allenfalls langfristig in Betracht.

­ Verhinderung der Ausbreitung von Lärm, insbesondere durch Schallschutzwände und Schallschutzfenster Solche Maßnahmen kommen insbesondere beim Bau neuer Eisenbahnstrecken, bei Ausbaumaßnahmen an vorhandenen Strecken und bei Lärmsanierungsmaßnahmen an vorhandenen Strecken zum Einsatz.

­ Verhinderung der Entstehung von Lärm an der Quelle

Hierzu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

­ Verwendung schalldämmender Elemente an den Schienen und an den Fahrzeugen (Räder und Aufbauten),

­ Einsatz sog. Verbundstoffbremssohlen (K-Sohle), die eine Aufrauung der Räder im Bahnbetrieb und damit die Entstehung von Rollgeräuschen verhindern,

­ Einsatz von Scheibenbremsen, die insbesondere im Personenverkehr bereits weit verbreitet sind.

­ Verringerung der Antriebsgeräusche bei Lokomotiven

Hierzu zählt der Einsatz von E-Loks anstatt Dieselloks und die Verwendung moderner Antriebstechnologien, insbesondere bei Dieselloks.

­ Fahrbeschränkungen auf Eisenbahnstrecken Solche Maßnahmen sind auf der Grundlage der derzeitigen Rechtsvorschriften nicht möglich. Sie würden darüber hinaus zu einer deutlichen Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes und somit zu gesamtwirtschaftlichen Nachteilen führen.

Die teilweise diskutierte Verlagerung von Güterfernverkehr in der Nacht auf die ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln ­ RheinMain ist aus technischen Gründen, insbesondere wegen der starken Neigungen, nicht möglich.

Zu Frage 4: Die Railion Deutschland AG führt als Gütertransportunternehmen des DB-Konzerns keine Lärmschutzmaßnahmen an Strecken durch. Das Unternehmen kann lediglich lärmmindernde technische Maßnahmen an seinen Güterverkehrsfahrzeugen ergreifen.

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Die Landesregierung hat keine rechtliche Handhabe, Prioritäten bei Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms vorzunehmen, da, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, für den Lärmschutz an Bahnstrecken der Bund als Eigentümer und die DB AG als Betreiber des Schienennetzes verantwortlich sind.

Die Lärmsanierungsmaßnahmen an Strecken, insbesondere im Rheintal, werden auf der Grundlage einer Prioritätenliste des Bundes in der Verantwortung der DB Netz AG durchgeführt. Sie sind nach Angaben der DB AG im Mittelrheintal weitgehend abgeschlossen.

Zu Frage 5: Auf der Grundlage der Entschließung des Bundesrates vom 15. Dezember 2006 ist die Landesregierung mit dem Bund und der DB AG im Gespräch, um die weitere Umsetzung der zur Lärmreduzierung erforderlichen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Entscheidungen trifft jedoch ausschließlich der Bund.