Ausbildung

Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode

Zu Textziffer 23: Beteiligung des Landes an der Staatstheater Mainz GmbH

Zu Buchstabe a)

Die Geschäftsleitung der Staatstheater Mainz GmbH hat für die Spielzeit 2006/2007 eine umfassende Umgestaltung der Preise vorgeschlagen; dem hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Danach werden die Eintrittspreise insofern eher produktionsbezogen gestaltet, als sie sich nicht mehr wie bisher an den Wochentagen orientieren, sondern deutlicher nach Sparten unterschieden werden. Ein Zuschlag für die jeweiligen Premieren wird weiterhin eingepreist. Eine weitergehende Anpassung der Preise an Produktionskosten ist nicht beabsichtigt und faktisch auch nicht umsetzbar. So könnte ein noch stärker produktionsbezogener Eintrittspreis bei der notwendig frühzeitigen Abonnementpreisgestaltung nicht berücksichtigt werden und wäre unter Marketingaspekten auch nicht zu vermitteln. Überdies tangiert er die künstlerische Freiheit der Spielplangestaltung. Deshalb hat sich letztlich für alle Bühnen als das passabelste und letztlich auch transparenteste Mittel der Eintrittspreisgestaltung die Differenzierung nach Sparten, nicht nach einzelnen Produktionskosten herauskristallisiert und durchgesetzt.

Die Gespräche mit den Besucherorganisationen hatten zum Ergebnis, dass die Preiserhöhung anteilig nachvollzogen wird. Im Übrigen werden die Besucherorganisationen ihre Anstrengungen bei der Abonnentenpflege und -werbung deutlich intensivieren. Insbesondere ist mit ihnen vereinbart worden, dass sie sich wesentlich stärker an ihrer originären Klientel orientieren werden und sich damit um Publikumskreise bemühen, die ansonsten vom Staatstheater nicht oder kaum erreicht würden: Bei der Volksbühne „Geringverdiener" und gewerkschaftliches Klientel; bei der Theatergemeinde Konzentrierung auf Bevölkerung aus dem Umland von Mainz.

Laut Theatervertrag vom 15. Juni 1989 steht der Stadt Mainz das Recht unter anderem auf vier unentgeltliche Seniorenveranstaltungen zu. Generell wird eine Änderung des Theatervertrags für erforderlich gehalten. Ein entsprechender Vertragsentwurf ist ausgehandelt und soll zusammen mit dem ebenfalls anzupassenden Gesellschaftsvertrag verabschiedet werden (siehe unter Buchstabe c).

Zu Buchstabe b)

Die Geschäftsführung des Staatstheaters hat bei Theatern der Region deren Handhabung bzw. Erfahrungen mit der Fremdvergabe von Reinigungsdiensten erfragt und ausgewertet. Danach sind Einsparungen im Allgemeinen nur bei Reduzierung von Qualität und auch Flexibilität der Reinigungsleistungen zu erreichen. Eine generelle Fremdvergabe des Reinigungsdienstes ist sonach und vorerst nicht beabsichtigt. Neueinstellungen im Reinigungsdienst erfolgen nach der neu eingeführten niedrigsten Entgeltgruppe des TVöD ­ Entgeltgruppe 1. Dabei werden vergleichbare Leistungsanforderungen wie bei Fremdvergabe zugrunde gelegt.

Zu Buchstabe c)

Die Zuständigkeiten des Aufsichtsrats werden gesellschaftsvertraglich genauer geregelt. An sich ist eine überarbeitete Fassung des Gesellschaftsvertrags zwischen den Gesellschaftern abgestimmt. Einer Verabschiedung in den Gremien der Staatstheater Mainz GmbH steht derzeit allerdings die Forderung der Kommunalaufsicht entgegen, die Maßgaben der §§ 85 ff. GemO vollständig umzusetzen, was nicht dem Interesse des Landes und der Gesellschafter entspricht. Insoweit bedarf es noch weiterer Klärung.

Zu Buchstabe d)

Inzwischen liegt der Entwurf eines schriftlichen Pachtvertrags zwischen der Stadt Mainz und der Gesellschaft hinsichtlich der Nutzung der stadteigenen Grundstücke und Betriebseinrichtungen vor. Hier bedarf es noch eher geringfügiger Schlussabstimmungen zwischen den Vertragspartnern.

Zu Buchstabe e)

Die vom Rechnungshof verlangte Prüfung für von dort festgestellte Nutzungsbeeinträchtigungen bezieht sich auf baubedingte Besonderheiten, die vom Bauherrn bzw. der von ihm beauftragten Gesellschaft und dem Theater als dem Gebäudenutzer differenziert gesehen werden. Die unterschiedlichen Bewertungen sind bereits in einem Vermerk des Staatstheaters vom 13. Dezember 2002, der den Beteiligten vorliegt, festgehalten worden.

Die gegenüber den ursprünglichen Planungen festgestellten Beeinträchtigungen lassen sich im Nachhinein nicht mehr ausräumen.

Es ist allerdings festzuhalten, dass die lt. Planung angestrebten auch finanziellen Effizienzsteigerungen nicht in vollem Umfang erzielt werden konnten. Es ist aber auch kein bauseits verursachter dauerhafter finanzieller Schaden für das Staatstheater konstatierbar. Finanzielle Nachteile sind weder konkret bezifferbar, noch lassen sie sich juristisch zweifelsfrei belegen.

Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/749

Zu Textziffer 24: Förderung kommunaler Kulturprojekte

Zu Buchstabe a)

Die Landesregierung hat mit der jüngsten Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes die Voraussetzung für die Förderung kommunaler Kulturprojekte aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs geschaffen. Inzwischen sind zudem Förderrichtlinien erarbeitet worden, zu denen gegenwärtig das Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport sowie mit dem Ministerium der Finanzen herbeigeführt wird.

Zu Buchstabe b), erster Spiegelstrich

Die Förderrichtlinien sehen im Entwurf vor, dass verstärkt von der Möglichkeit der Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung Gebrauch gemacht werden soll. Allerdings ist nicht beabsichtigt, Finanzierungsleistungen Dritter ganz oder teilweise zugunsten der Zuwendungen des Landes zu berücksichtigen.

Zu Buchstabe b), zweiter Spiegelstrich

Das im Rahmen der neuen Richtlinien vorgegebene Raster für die Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans ist ein Ansatz für einen wirtschaftlicheren und zielgerichteten Mitteleinsatz. Darüber hinaus ist verankert, dass geprüfte Verwendungsnachweise früherer Projekte regelmäßig in die Bewertung neuer Anträge einfließen werden.

Zu Buchstabe b), dritter Spiegelstrich

Ein Schritt hin zur Verwaltungsvereinfachung ist darin zu sehen, dass auch nach den Richtlinien deutlicher unterschieden wird zwischen der verwaltungsmäßigen Antragsbearbeitung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der fachlichen Bewertung durch das Ministerium.

Zu Textziffer 25: Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landeszentrale für politische Bildung

Zum ersten Spiegelstrich

Über die künftige personelle Ausstattung der Außenstelle Kaiserslautern nach dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers zum 30. Juni 2007 wird im ersten Quartal 2007 im Zusammenhang mit einer eventuellen Ausschreibung und Neubesetzung der Stelle und nach Beratung im Kuratorium der Landeszentrale entschieden werden. Gegenwärtig werden die Möglichkeiten geprüft, über die Publikationsausgabe hinaus bestimmte weitere Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungszentrum Kaiserslautern erledigen zu lassen. Darüber hinaus wird gegenwärtig geprüft, inwieweit die erfolgreiche regionale Arbeit des Referenten der Außenstelle Pfalz insbesondere im Bereich der Themen „Bekämpfung des Rechtsextremismus" und „Europa" von der Zentrale in Mainz aus weitergeführt werden kann.

Zum zweiten Spiegelstrich

Am 28. November 2006 wurde eine neue Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Landeszentrale für politische Bildung und dem „Förderverein Projekt Osthofen e. V." unterzeichnet, die der mittlerweile eingetretenen neuen Aufgabenstellung nach dem Ausbau des NS-Dokumentationszentrums Rheinland-Pfalz und der Gedenkstätte KZ Osthofen sowie der Präsentation der erfolgreichen neuen Dauerausstellung Rechnung trägt. In dieser Vereinbarung wird neben dem personellen Beitrag des Fördervereins zur historisch-politischen Bildungsarbeit insbesondere auf die Erhaltung und Nutzbarmachung des zivilgesellschaftlichen Engagements für die Gedenkstätte in der Region sowie auf begleitende Veranstaltungen und Forschungsinitiativen abgehoben. Die vereinbarte Arbeitsteilung soll insbesondere deutlich machen, dass eine erfolgreiche Gedenkarbeit an diesem authentischen Ort nicht allein durch das Land gewährleistet werden kann, sondern in vielfacher Hinsicht davon abhängt, dass zivilgesellschaftliches Engagement auch in Bezug auf neue Wege der Vermittlung und neue Wege der ­ auch finanziellen ­ Unterstützung einfließt. Die Vereinbarung ist als Anlage 1) beigefügt.

Drucksache 15/749 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode

Zu Textziffer 26: Betriebs- und Wirtschaftsführung der Transfusionszentrale beim Klinikum der Johannes GutenbergUniversität Mainz

Zu Buchstabe a)

Die Forderung nach einer zentralen Durchführung der virologischen Laboruntersuchungen durch die Transfusionszentrale kann nicht umgesetzt werden. Die Aufgaben von Transfusionszentrale und Zentrallabor sind nicht identisch, sodass aus fachlicher Sicht die Trennung der Aufgabenteilung zwischen Transfusionszentrale und Zentrallabor beibehalten werden soll.

Die ebenfalls geforderte Entwicklung eines EDV-Konzepts in der Transfusionszentrale ist eingeleitet. Die Verbesserung der IT-Struktur soll in zwei Schritten erfolgen. Zunächst werden Anpassungen und Veränderungen vorgenommen, um die interne Herstellungsdokumentation zu vereinheitlichen. Somit können manuelle Doppelarbeiten in Zukunft vermieden werden. Die Vereinheitlichung soll bis zum 30. Juni 2007 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran sind die Fragestellungen für die externe Dokumentation (Anbindung an SAP, automatisierte Rechnungsstellung) zu klären.

Zu Buchstabe b)

Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner Prüfung festgestellt, dass das Auftragsvergabeverfahren durch die Apotheke freihändig, ohne ausreichende Dokumentation, erfolgte. Diese Feststellungen des Rechnungshofs im Hinblick auf die Qualität der Vergabedokumentation werden von der Innenrevision des Klinikums, welche die Apotheke im Jahre 2006 geprüft hat, bestätigt. Als Ergebnis der Prüfung wurde intern vereinbart, dass zukünftig die vergabekonforme Beschaffung aller von der Apotheke zu beschaffenden Artikel dokumentiert wird. Für das zweite Halbjahr 2007 ist von der Innenrevision eine weitere Prüfung zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geplant.

Hinsichtlich der angeregten Verbesserung der Leistungsverrechnungen zwischen dem Klinikum und dem Fachbereich Medizin der Universität ist anzumerken, dass eine gesonderte Finanzierung der Kosten für Forschung und Lehre durch den Fachbereich nicht in einzelnen Bereichen getrennt, sondern im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und dem Klinikum gemäß § 19 Universitätsklinikumsgesetz (UKLG) erfolgt. Dabei sind Kosten für die Ausbildung in medizinischen Fachberufen nicht mit Mitteln des Sondervermögens zu finanzieren. An einer Verbesserung der Instrumente der Leistungsverrechnung wird vom Klinikvorstand mit großem Nachdruck gearbeitet.

Zu Textziffer 27: Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenwerke Kaiserslautern, Koblenz und Trier

Zu Buchstabe a)

Den Vorschlag des Rechnungshofs bezüglich der Vereinfachung des Verfahrens zur Berechnung der Zuwendungen des Landes für die Studierendenwerke hat die „AG Verwaltungsvereinfachung" unter Einbeziehung aller Studierendenwerke des Landes eingehend geprüft und unter Zustimmung der Landesregierung folgendes Ergebnis erarbeitet, welches ab dem Haushaltsjahr 2007 angewandt werden soll:

Unter Beibehaltung der bisherigen Festbetragsförderung (50 000 EUR je Mensa, 10 EUR pro Studierenden) soll künftig als dritter Bestandteil die Restsumme des verbleibenden Landeszuschusses im Bezug auf die Essensbeteiligung an jedes Studierendenwerk verteilt werden. Dabei soll unter Zugrundelegung der Zahlen aus den letzten drei Jahren ein entsprechender Mittelwert gebildet und dieser ­ umgerechnet in Prozent ­ für die nächsten drei Jahre festgeschrieben werden.

Zu Buchstabe b) Bezüglich der Kalkulation der Bediensteten- und Gästeessen hat die „AG Verwaltungsvereinfachung" ein mit allen fünf Studierendenwerken abgestimmtes neues Essenspreiskalkulationsverfahren ­ unter Zustimmung der Landesregierung ­ vorgeschlagen, welches ab 2007 umgesetzt werden soll:

Die Preisbildung für nicht studentische Mensabesucher (Bedienstete und Gäste) soll in Eigenverantwortung des jeweiligen Studierendenwerkes vor Ort vorgenommen werden. Da bei den rheinland-pfälzischen Studierendenwerken die Gruppe der nichtstudentischen Mensabesucher lediglich einen einstelligen Prozentsatz darstellt, fallen zur Versorgung dieser Klientel außer dem Wareneinsatz keine anderen besonderen Kosten (wie z. B. Personalkosten) an. Daher wurde im Hinblick auf eine größere Eigenständigkeit der Studierendenwerke einer Preisbildung unter Berücksichtigung des Wareneinsatzes des jeweiligen Studierendenwerkes vor Ort ­ auch um eine jeweilige marktgerechte Bepreisung zu gewährleisten ­ zugestimmt.