Festgesetzte Mindersteuern

Veränderungen bei der Abweichungshäufigkeit und bei der Höhe des Abweichungsergebnisses können verschiedene Ursachen haben: Veränderung der externen Rahmenbedingungen (siehe zu 2005). Die Auswirkungen auf die Veranlagung in 2006 werden als gering eingeschätzt und können sowohl erhöhenden als auch mindernden Einfluss auf die Abweichungen bei der Veranlagung haben.

2. Rechtsänderungen mit fehlerhafter Anwendung durch den Steuerpflichtigen (siehe Anlage Rechtsänderungen 2005). Die Änderungen sind in 2005 bei den Sonstigen Einkünften nach § 22 EStG zu 35 % und ansonsten schätzungsweise zu 10 % Ursache für die Zunahme veranlagungsbedingter Abweichungen.

3. Umstrukturierungen im Finanzamt (Verlagerung von Fällen mit Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften aus den Teilbezirken in die Arbeitnehmerstelle; Personalveränderungen). In 2006 wirkt sich die Fallverlagerung in die ANSt durch Einbeziehung in das maschinelle Risikomanagementsystem mit intensiver Prüfung beim Mehrergebnis aus. Die in der ANSt verursachte Zunahme des Mehrergebnisses bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften beträgt schätzungsweise 10 %. Sonstige Änderungen mit nennenswertem Einfluss auf das Abweichverhalten in der Veranlagung liegen nicht vor.

4. Veränderung von Prozessabläufen (Risikomanagement in der Arbeitnehmerstelle). Durch die Entwicklung des Risikomanagementsystems hat sich die Abweichungshäufigkeit und -intensität in 2006 verändert. Die teilweise geänderte Fallauswahl von Erklärungen (RMS-GNOFÄ) dürfte die Mehrergebnissteigerung 2006 in der Arbeitnehmerstelle mit ca. 25 % beeinflusst haben.

5. Periodische Veränderungen (extrem hohes Mehrergebnis in nur einem einzigen Jahr oder verzögerter Erklärungseingang wie z. B. von Erklärungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen 2005 in der Arbeitnehmerstelle) haben in 2006 keinen erkennbaren Einfluss auf die Zunahme des Mehrergebnisses.

6. Aus den Punkten 1 bis 5 ergibt sich, dass der Einfluss des Leistungsvergleichs auf die Zunahme des Mehrergebnisses im 1. Quartal 2006 durchschnittlich mindestens 50 % beträgt. Ursache: Verstärktes Abweichungsverhalten bei der Veranlagung durch den Leistungsvergleich (erhöhte Transparenz der Arbeitsergebnisse, insbesondere zum Abweichungsverhalten). Die Abweichungshäufigkeit bei der Veranlagung nahm sowohl in der Arbeitnehmerstelle als auch im Teilbezirk im 1. Quartal 2006 erneut zu. Gleichzeitig stieg das durchschnittliche Mehrergebnis je Erstveranlagung. In den Vorjahren lag das Augenmerk bei den Arbeitszielen in der Veranlagung vornehmlich auf der Quantität und Schnelligkeit der Bearbeitung. Dem wurde im Leistungsvergleich der Qualitätsaspekt einer intensiveren Bearbeitung in rechtlich oder wirtschaftlich bedeutenden Fällen entgegengesetzt und der Wandel der Arbeitsweise mit Hilfe von Berichten, Controllinggesprächen und bei einem Teil der Ämter durch Zielvereinbarungen gefördert. Es erfolgt eine stärkere Orientierung an den Arbeitszielen, die im führungsunterstützenden Controllingprozess des Leistungsvergleichs gesetzt wurden (Intensität vor Schnelligkeit).

Drucksache 15/749 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode

Der monetäre Nutzen des Leistungsvergleichs beträgt für das 1. Quartal 2006 50 % der oben errechneten Mehrsteuern.

3. Die Ermittlung der erweiterten Wirtschaftlichkeit

Die Kriterien der drei Wirkungsdimensionen sind nicht monetär quantifizierbar. Sie werden stattdessen in eine Nutzwertbetrachtung eingebracht. Die zu beurteilenden Kriterien werden qualitativ beschrieben. Diese Beschreibung wiederum wird in eine Punktbewertung je Kriterium umgesetzt. Dafür steht zu jedem Kriterium eine „Notenskala" von 0 bis 10 zur Verfügung.

Es findet sich im Folgenden jeweils zunächst eine Erläuterung bzw. Abgrenzung des Kriteriums. Darauf folgt die Tabelle mit der Skalierung, aus der die erfolgte Punktbewertung hervorgeht, gefolgt von einer kurzen Begründung für die Bewertung.

Zur Ermittlung der Dringlichkeitskriterien Dringlichkeitskriterien beziehen sich einerseits auf die Ablösedringlichkeit des Altsystems, andererseits auf die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften und Gesetzen.

Ablösedringlichkeit Altsystem

Unterstützungskontinuität Altsystem

Dieses Kriterium zielt auf den derzeitigen Ist-Zustand des Altsystems. Soweit dort Hard- und Software verwendet wird, ist das Ausmaß an (zukünftiger) Unterstützung von Bedeutung. Daraus kann sich der Zwang zur internen Ablösung des (an sich funktionstüchtigen) Altsystems ergeben. Die Bedeutung dieses Kriteriums ist qualitativ zu schätzen.

Unterstützungskontinuität Altsystem (vereinzelte automationsgestützt oder manuell erstellte Statistiken zur Führungsunterstützung) nicht soweit absehbar Unterstützung Unterstützung Unterstützung Unterstützung gefährdet besteht kein läuft aus, Ersatz läuft aus, läuft aus, Ersatz entfällt, Engpass derzeit nicht kurzfristig dringend Neulösung erforderlich keine zwingend Probleme

Begründung: Systemwechsel mittelfristig absehbar.

Logistisch-kapazitätsmäßig bedingte Ablösedringlichkeit des Altsystems

Dieses Kriterium bewertet, inwieweit die bisherige Art der Leistungserbringung mit dem Altsystem an logistische oder kapazitätsmäßige Grenzen stößt. Mögliche Gründe hierfür können sein, dass bspw. der Aktenumlauf organisationsintern bzw. organisationsübergreifend nicht mehr, oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand zu bewältigen ist oder die Kapazitäten des Archivs für die Aktenaufbewahrung erschöpft sind.