Bau der Ortsumgehungen Kastellaun und Gödenroth im Zuge der B 327

Bei einem Besuch auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende laut Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 25. Januar 2007, dass „gute Aussichten bestehen für den Baubeginn der beiden B 327-Ortsumgehungen von Gödenroth und Kastellaun in den kommenden fünf Jahren. Zurückfließende Bundesmittel aus bewilligten Straßenbauprojekten, die aus planungsrechtlichen Gründen nicht realisiert wurden, könnten dafür verwendet werden."

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang stehen zurückfließende Bundesmittel aus bewilligten Straßenbauprojekten, die aus planungsrechtlichen Gründen nicht realisiert wurden, zur Verfügung?

2. Um welche konkreten Projekte handelt es sich dabei und aus welchen konkreten Gründen konnten diese nicht realisiert werden?

3. Wann stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung und wann sollen sie in den kommenden fünf Jahren für welche der beiden B 327-Ortsumgehungen von Gödenroth und Kastellaun zum Einsatz kommen?

4. Wie ist der Planungs- und Realisierungsstand der beiden für die jeweilige örtliche wie überörtliche Entwicklung so wichtigen Ortsumgehungen im Übrigen? Welche weitergehenden Planungen hat die Regierung?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2007 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im Zuge der Umsetzung der jährlichen Straßenbauhaushalte des Bundes kann es je nach Verlauf des Baugeschehens in den Bundesländern zu verzögerten Mittelabflüssen kommen. Die Bundesregierung stellt jedoch über die hiervon betroffenen Projekte keine auf das einzelne Verfahren bezogenen Informationen bereit.

­ Hinsichtlich der Ortsumgehung (OU) Kastellaun im Zuge der Bundesstraße B 327 ist darauf hinzuweisen, dass diese im Entwurf des neuen Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010 des Bundes enthalten ist. Damit ist die Zielsetzung dokumentiert, diese Maßnahme spätestens bis zum Jahr 2010 zu beginnen. Der konkrete Baubeginn ist von der Aufnahme des Projektes in den jährlichen Bundeshaushalt abhängig.

­ Die OU Gödenroth konnte wegen des derzeitigen Planungsstands noch nicht in den Entwurf des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010 aufgenommen werden.

Zu Frage 4: Für die OU Kastellaun liegt das Baurecht vor; derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt. Auf Wunsch der Stadt Kastellaun werden zwei Knotenpunkte umgeplant. Das ergänzende Baurecht für diese Umplanungen wird derzeit mittels Bebauungsplan- und Abstimmungsverfahren geschaffen.

Für die OU Gödenroth werden derzeit die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Das Planfeststellungsverfahren soll noch im Jahr 2007 eingeleitet werden.