Wasserwirtschaftsamt Montabaur

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass das Wasserwirtschaftsamt Montabaur nach Koblenz verlegt werden soll?

2. Trifft es zu, dass das Gebäude des Wasserwirtschaftsamtes Montabaur grundlegend saniert werden muss?

3. Wenn ja, in welcher Höhe werden die voraussichtlichen Sanierungskosten liegen?

4. Ist es angedacht, das Wasserwirtschaftsamt an einen anderen Standort zu verlegen?

5. Ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten denkbar, das Wasserwirtschaftsamt von Montabaur nach Westerburg zu verlegen?

In Westerburg stehen nach dem Umzug des Katasteramtes in das ehemalige Gebäude des DLR zwei landeseigene Gebäude in der Bahnhofstraße zur Verfügung.

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. März 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Montabaur wurde durch § 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Verwaltungsorganisationsreformgesetzes vom 12. Oktober 1999 (GVBl. S. 325), zuletzt geändert durch § 57 des Gesetzes vom 28. September 2005 (GVBl. S. 387, BS 200-4), in die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord eingegliedert. Es trägt die Referatsbezeichnung „Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur" mit Dienstort in Montabaur. Sowohl im Rahmen der Evaluation der Mittelinstanz seitens der Landesregierung als auch der Prüfung des Landesrechnungshofs wurde der Dienstort nicht in Frage gestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 549 des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu den Fragen 2 und 3: Ja. Die Entscheidung über die Folgenutzung des derzeit vom Wasserwirtschaftsamt genutzten Gebäudes „Bahnhofstraße 49" obliegt dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, der in einer Schätzung von einem möglichen Sanierungsaufwand von 2,2 Mio. Euro ausgeht.

Zu Frage 4: Es ist geplant, dass die Regionalstelle innerhalb des Standortes Montabaur von der jetzigen Unterbringung in dem Gebäude „Bahnhofstraße 49" in das landeseigene Gebäude „Kirchstraße 45" umzieht.

Zu Frage 5: Nein.