Stundenausfall an der Regionalen Schule Langenlonsheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrer sind momentan zum heutigen Zeitpunkt (28. Februar 2007) krankgeschrieben bzw. fehlen aus anderen Gründen?

2. Wie viele Lehrerwochenstunden fehlen der Schule zum momentanen Zeitpunkt durch strukturellen wie auch durch temporären Unterrichtsausfall?

3. Wie viele Stunden sind in den Monaten Dezember und Januar an der Schule ausgefallen bzw. wurden fachfremd erteilt?

4. Welche Initiative hat die Landesregierung bisher ergriffen, um den Unterrichtsausfall an der Schule zu reduzieren und die Unterrichtsversorgung an der Schule zu gewährleisten?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. März 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Fragestellerin hat am 24. Januar 2007 die Kleine Anfrage 469 „Stundenausfall an der Hauptschule Bad Sobernheim" an die Landesregierung gerichtet. Diese Anfrage wurde am 14. Februar 2007 beantwortet (Landtagsdrucksache 15/798). Die Abgeordnete Dickes bewertete die Antwort gemäß Presseberichterstattung als „nicht für ehrlich" und sah sich „erneut getäuscht von der Landesregierung" (AZ vom 28. Februar 2007). Sie kündigte an, „in den kommenden Wochen den Unterrichtsausfall an allen Schulen im Kreis Bad Kreuznach zu prüfen ­ mit täglich zwei Anfragen an die Landesregierung" (AZ vom 2. März 2007). Angaben zur strukturellen Unterrichtsversorgung werden zum Erhebungsstichtag für die amtliche Schulstatistik ermittelt und dem Landtag regelmäßig nach Auswertung durch die Schulaufsicht im Dezember eines jeden Jahres für jede einzelne Schule zur Verfügung gestellt.

Eine landesweite Erfassung und Auswertung des temporären Unterrichtsausfalls für alle Schulen findet nicht statt, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Schulen und die Schulaufsicht verbunden wäre. Die rund 500 Schulen, die am Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) teilnehmen, hingegen erfassen alle Geschäftsvorgänge einschließlich statistischer Daten in einem geschützten Internetportal. Dies ermöglicht eine Auswertung zum temporären Unterrichtsausfall, bei der statistische Daten landesweit aggregiert und anonymisiert erhoben werden. Für jedes Projektjahr wird daraus ein ausführlicher statistischer Bericht erstellt, der den temporären Unterrichtsausfall für alle Schularten nach Ursachen und Arten der jeweiligen Regulierung abbildet.

Dennoch hat die Landesregierung die Anfrage 469 detailliert beantwortet und hierfür die Schulaufsicht und die Schule im konkreten Einzelfall um entsprechende Auskunft gebeten. Das gleiche Vorgehen bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen für jede der 61 öffentlichen Schulen des Landkreises Bad Kreuznach dagegen würde die Arbeitsfähigkeit der Schulaufsicht stark beinträchtigen; der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand ist im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu leisten., 4.April 2007

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Angaben zur Unterrichtsversorgung für das laufende Schuljahr 2006/2007 können der Landtagsvorlage Nummer 15/643 entnommen werden.

Für das laufende Schuljahr liegen die Auswertungen der PES-Schulen noch nicht vor. Statistiktermin ist der 31. Januar 2007. Letzter Rückmeldetermin für die Schulen ist der 16. März 2007. Der Jahresbericht 2005/2006 wurde im Februar 2007 fertig gestellt. Danach lag der tatsächlich verbliebene temporäre Unterrichtsausfall an den PES-Schulen bei durchschnittlich 2,4 %, an Regionalen Schulen (RGS) bei 0,9 %.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.

Zu Frage 4: Die Unterrichtsversorgung in Bad Kreuznach ist gewährleistet: Die allgemeinbildenden Schulen des Landkreises haben eine Unterrichtsversorgung von 97,9 % (Soll: 28 278,5 LWS; Ist: 27 676,3 LWS), die RGS Langenlonsheim liegt bei 99,1 % (Soll: 592 LWS; Ist: 586,5 LWS).

Zur Reduzierung des temporären Unterrichtsausfalls durch Krankheit, Fortbildung u. Ä. stehen verschiedene Instrumentarien zur Verfügung wie schulinterne Vertretungen oder andere schulorganisatorische Maßnahmen, Abschluss von Vertretungsverträgen oder Abordnungen, bei Grundschulen zudem der Einsatz von Feuerwehrlehrkräften und schließlich bei PES-Schulen alle Möglichkeiten der erweiterten Selbstständigkeit dieser Schulen (Näheres dazu siehe http://pes.bildung-rp.de/).