Situation der Vertretungslehrkräfte im Kreis Mainz-Bingen

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Vertretungslehrkräfte bzw. PES-Kräfte waren im Schuljahr 2010/2011 in den Schulen im Kreis Mainz-Bingen beschäftigt (Angaben bitte nach Personen und Vollzeitäquivalenten, nach Schulen sowie Gesamtergebnis gliedern)?

2. Wie viele Unterrichtsstunden wurden im Schuljahr 2010/2011 in den einzelnen Schulen sowie im gesamten Kreis von Vertretungslehrkräften und PES-Kräften abgedeckt (Angaben bitte in relativen und absoluten Zahlen)?

3. Wie viele Vertretungsverträge bzw. PES-Verträge werden zum kommenden Schuljahr bzw. zum 17. September 2011 an den Schulen des Kreises nach heutigem Stand ausgefertigt (Angaben bitte für die einzelnen Schulen sowie für den gesamten Kreis MainzBingen darstellen)?

4. Wie viele Stellen aus dem geplanten Vertretungslehrerpool werden den einzelnen Schulen des Kreises zur Verfügung stehen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juli 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Vertretungsverträge dienen der Sicherung der Unterrichtsversorgung während der vorübergehenden Abwesenheit einer verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkraft (z. B. wegen Erkrankung oder Elternzeit). Vertretungsverträge sind notwendigerweise befristete Verträge, weil der zu Grunde liegende Bedarf ein vorübergehender ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verfügt in ihrer Personaldatenbank lediglich über die Daten der aktuell beschäftigten Vertretungskräfte. Auf dieser Basis ist die Frage, welche Vertretungskräfte insgesamt im Schuljahr 2010/2011 beschäftigt waren, nicht zu beantworten, weil bereits wieder ausgeschiedene Kräfte nicht nachvollzogen werden können. Die in den Anlagen 1 und 2 zusammengefassten Daten wurden deshalb auf der Basis der Budgetierungsdatensätze der ZBV ermittelt; sie stellen die Anzahl der Zahlfälle pro Monat aus den Vertretungstiteln (Titel 427 01 der jeweiligen Schulkapitel) des Schulbereichs dar.

Im Bereich des „Projekts Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) waren im Schuljahr 2010/2011 insgesamt 123 Kräfte eingesetzt. Deren Aufteilung auf die Schulen ergibt sich aus der Anlage 3. Eine Ausweisung der Vollzeitäquivalente ist in Bezug auf die PES-Kräfte weder möglich noch sinnvoll, da deren Beschäftigungsumfang und -dauer höchst unterschiedlich ist.

Zu Frage 2: Die tatsächliche Anzahl der von Vertretungslehrkräften abgedeckten Unterrichtsstunden ist nur durch Einzelerhebung an allen Schulen möglich. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Die Landesregierung informiert den Landtag regelmäßig über den temporären Unterrichtsausfall. Für die Schulen, die am Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) teilnehmen, besteht die Verpflichtung, die nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden (Vertretungsbedarf) und die im Rahmen von PES vorgenommenen Regulierungen sowie den tatsächlich verbliebenen Unterrichtsausfall zu den festgelegten Stichtagen ­ 31. Januar und letzter Schultag im Schuljahr ­ zu erfassen. Für die übrigen Schulen wird jeweils im zweiten Schulhalbjahr für den Zeitraum von einer Woche der temporäre Unterrichtsausfall erhoben. Der aktuelle Bericht der PES-Schulen für das 1. Schulhalbjahr 2010/2011 sowie der Nicht-PES-Schulen für das 2. Schulhalbjahr 2010/2011 wurde mit Schreiben vom 24. Juni 2011 dem Landtag übermittelt (Vorlage 16/68).

Zu Frage 3: Aktuell werden bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Personaleinstellungen für das kommende Schuljahr geplant und umgesetzt. Dabei handelt es sich zunächst um die Besetzung der Planstellen, also um dauerhafte Beschäftigungen im Beamtenverhältnis oder ­ soweit eine Verbeamtung nicht möglich ist ­ um unbefristete Beschäftigungsverhältnisse und sodann um die Vertretungsverträge. Die Personalauswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern findet ­ entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung ­ nach Leistungskriterien statt, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Da das Einstellungsverfahren noch andauert, kann die Frage gegenwärtig nicht beantwortet werden.

Zu Frage 4: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat zur Einstellung von Lehrkräften für das Schuljahr 2011/2012 200 zusätzliche Stellen in einem sogenannten Vertretungspool geschaffen. Dieser Pool schafft die Möglichkeit, durch den Einsatz von unbefristet Beschäftigten pädagogische Kontinuität bei langfristigen Vertretungsfällen zu sichern.

Der Vertretungspool von insgesamt 200 Planstellen teilt sich wie folgt auf die Schularten auf:

Grundschule: 80 Stellen (Koblenz 28, Neustadt 38, Trier 14)

Realschule plus: 80 Stellen (Koblenz 30, Neustadt 34, Trier 16)

Gymnasium: 30 Stellen

Integrierte Gesamtschule: 10 Stellen.

Die Stellen für Gymnasium und Integrierte Gesamtschulen werden zusammengefasst (Koblenz 12, Neustadt 21, Trier 7). Sinn und Zweck des Vertretungspools erfordern es, Einstellungen dort zu realisieren, wo ein langfristiger Vertretungsbedarf besteht. Deshalb stehen die Vertretungspoolstellen nicht bestimmten Schulen zu Verfügung, sondern werden von der ADD im Rahmen der Personalgewinnung besetzt.