Der Flughafen Zweibrücken liegt im Schutzbereich einer PolygonAnlage die für militärische Übungsflüge eingerichtet wurde
Die Moselschleusen benötigen aufgrund der Verkehrsengpässe eine 2. Schleusenkammer. Da nach dem bisherigen Umsetzungstempo der Ausbau der Moselschleusen nicht vor dem Jahr 2032 abgeschlossen werden soll, haben sich der Bund, Luxemburg, das Saarland und Rheinland-Pfalz grundsätzlich darauf verständigt, auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung die Kosten für 4 zusätzliche Planstellen bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu finanzieren. Ziel soll der Abschluss der Ausbaumaßnahmen bis zum Jahr 2025 sein. Die veranschlagten Mittel sind in Abhängigkeit vom Abschluss der Vereinbarung zur Erstattung der Personalkosten bestimmt, die beim Bund für die Aufstockung der Planstellen anfallen, damit die Moselschleusen schneller ausgebaut werden können.
Der Flughafen Zweibrücken liegt im Schutzbereich einer „Polygon-Anlage", die für militärische Übungsflüge eingerichtet wurde. Innerhalb der Polygon-Kernbetriebszeit hat der militärische Übungsbetrieb Vorrang vor der zivilen Luftfahrt. Zur Koordinierung der militärischen und zivilen Flüge wurde gemäß Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz eine Flugsicherungsstelle (PCC) eingerichtet. Ziel der Verwaltungsvereinbarung ist es, eine Koexistenz zwischen zivilen und militärischen Entwicklungen zu ermöglichen. Die Personal- und Sachkosten der von der Bundeswehr betriebenen Koordinierungsstelle sind bislang hälftig vom Bund und der Flughafen Zweibrücken GmbH getragen worden. Wegen des mit der Einrichtung des PCC erreichten Sicherheitsgewinns auch für den überörtlichen Luftverkehr sollen ab 2011 die Kosten unmittelbar vom Land übernommen werden.
Die veranschlagten Mittel dienen selbst der Deckung von Personal- und Sachkosten. Darüber hinaus ist der Vollzugsaufwand im Bereich des MWVLW gering. 08 11 sind gegenseitig deckungsfähig; veranschlagt ist ein Leertitel, da der Bedarf nicht vorhersehbar ist.
Nach §§ 3, 13 Eisenbahn-Kreuzungsgesetz tragen bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen die Kreuzungsbeteiligten je 1/3 der Kosten. Das letzte Drittel trägt, wenn eine nichtbundeseigene Eisenbahn (NE) kreuzungsbeteiligt ist, das Land:
Bei den NE-Infrastrukturbetreibern stehen in den Jahren ab 2011 Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen an, die z. T. durch die Landesstraßenverwaltung initiiert sind. Zudem ist im Rahmen des Projekts Rheinland-Pfalz-Takt 2015 auch die Reaktivierung des SPNV auf von NEBahnen betriebenen Infrastrukturen vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind zur Erhöhung der Sicherheit technische Sicherungen an bislang nicht technisch gesicherten Bahnübergängen vorgesehen.