Zukunft der Reisekostenstelle Birkenfeld der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Die Oberfinanzdirektion prüft, die Reiskostenstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aufzulösen, um die Aufgaben zu zentralisieren und der OFD in Koblenz zu übertragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung der OFD fortgeschritten und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

2. Was ist Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung bzw. wie wird eine Vergleichsrechnung vorgenommen?

3. Gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte bei der Reisekostenabrechnung der OFD?

4. In welcher Höhe wird mit einem Einsparpotenzial gerechnet, wenn ­ wie anscheinend angedacht ­ die Dienststelle mit ihren 22

Mitarbeitern in Birkenfeld schließen würde und die Aufgaben auf die OFD verlagert würden?

5. Aus welchem Grunde wird den Mitarbeitern/-innen eine Schulung mit der neuen Anwendersoftware, mit der am Standort Birkenfeld noch effizienter gearbeitet werden könnte, nicht ermöglicht?

6. Welche Mietkosten bezahlt das Landes Rheinland-Pfalz für die Immobilie, in der die Dienststelle Birkenfeld untergebracht ist?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juli 2011 wie folgt beantwortet:

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat 2008 die Organisation und den Personalbedarf der zentralen Reisekostenstellen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Birkenfeld und Pirmasens geprüft. Seitdem ist das Thema Gegenstand des Jahresberichts 2009 und der Entlastungsverfahren 2009 und 2010 der Landesregierung. Im Jahresbericht 2009 führt der Rechnungshof aus, dass die Dienststellen in Pirmasens und Birkenfeld bei einer bedarfsgerechten Personalausstattung einen derart kleinen Personalkörper aufweisen, dass sie sich nicht wirtschaftlich betreiben ließen. Bei einer Zusammenführung an einem Standort könnten erhebliche finanzielle Mittel eingespart werden. Die Möglichkeit einer zentralen Abrechnung durch die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle bei der Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD-ZBV) müsse geprüft werden. Im Zuge der Behandlung des Jahresberichts 2010 wurden die Forderungen durch die Rechnungsprüfungskommission und den Haushalts- und Finanzausschuss weiter konkretisiert. Der Landtag hat daraufhin die Landesregierung aufgefordert, möglichst bald über das Ergebnis der Prüfung einer zentralen Abrechnung durch die OFD-ZBV zu berichten. In der Umsetzung des Beschlusses des Landtags untersuchen derzeit federführend das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen (FM) die Wirtschaftlichkeit und organisatorische Umsetzbarkeit einer Übertragung der Zuständigkeiten der Reisekostenstellen in Birkenfeld und Pirmasens auf die OFD-ZBV.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klöckner wie folgt:

Zu Frage 1: Für die gemeinsame Wirtschaftlichkeitsprüfung des ISIM und des FM wurden die Grundlagen ermittelt. Es ist beabsichtigt, der Rechnungsprüfungskommission über das Ergebnis oder den Sachstand bei der Beratung des Entlastungsverfahrens 2009 zu berichten.

Zu Frage 2: Bestandteile der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind Personal- und Sachkosten. Gegenübergestellt werden die Kostenpositionen in den Modellen „Verbleib der Reisekostenstellen bei der ADD" und „Überführung der Reisekostenstellen zur OFD-ZBV".

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Die Bezifferung des möglichen Einsparpotenzials bleibt dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorbehalten.

Zu Frage 5: Alle Reisekostenstellen des Landes arbeiten mit der Abrechnungssoftware CARLA (Computerunterstützte Abrechnung von Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz und der Auslandsreisekostenverordnung). Eine Weiterentwicklung dieses landesweit im Einsatz befindlichen Verfahrens, mit dem ebenfalls Trennungsgeld und Umzugskosten sowie verschiedene Sachkosten abgerechnet werden, zu einem vollelektronischen Abrechnungsprogramm mit Workflow ist vorgesehen. Eine Schulung zu einer weiterentwickelten Software ist generell dann sinnvoll, wenn die Einführung der Anwendung absehbar ist.

Zu Frage 6: Für die Dienststelle in Birkenfeld fällt ein jährliches Nutzungsentgelt von zurzeit 63 151,77 an.