Umstrukturierung des Landesbetriebs Mobilität (LBM)

Die Koalitionspartner von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag darauf verständigt, „einen neuen Aufgabenzuschnitt für den Landesbetrieb Mobilität mit Blick auf die gemeinsamen verkehrspolitischen Schwerpunktsetzungen der Koalition zu erörtern" (Seite 62. Dabei gehen die Koalitionspartner grundsätzlich davon aus, dass sich „die Mobilitätsbedürfnisse, insbesondere in den ländlichen Räumen, [...] in den kommenden Jahren ­ auch wegen des demographischen Wandels ­ verändern" (Seite 58) werden.

Gleichzeitig kündigen die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag an, dass der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) „das Volumen ihrer Baumaßnahmen signifikant reduzieren müssen" (Seite 67).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden sich aus Sicht der Landesregierung die Mobilitätsbedürfnisse im ländlichen Raum in den kommenden Jahren verändern und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dieser Einschätzung?

2. Wie wird der neue Aufgabenzuschnitt des Landesbetriebs Mobilität (LBM) aussehen und welche Veränderungen zum derzeitigen Aufgabenzuschnitt wird es aus welchen Gründen geben? In welchem konkreten Zeitraum wird dem Landesbetrieb Mobilität ein neuer Aufgabenzuschnitt gegeben?

3. Wie hoch wird die signifikante Reduzierung des Volumens für die Baumaßnahmen des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und des Landesbetriebs Mobilität (LBM) konkret sein (bitte zwischen Landesbetrieben unterscheiden und im Vergleich zum heutigen Stand)?

4. Welche Auswirkungen wird die Reduzierung des Volumens für die Baumaßnahmen der Landesbetriebe Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und Mobilität (LBM) haben?

5. Wie hoch sind die derzeitigen Mittel des Landes Rheinland-Pfalz für den ÖPNV und auf welchen Betrag will die Landesregierung diese Mittel bis zum Ende der Legislaturperiode (in welchen konkreten Schritten) erhöhen?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27.Juli 2011 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: In vielen ländlichen Regionen sinken die Einwohnerzahlen seit Jahren; die Zahl der Kinder, Schülerinnen und Schüler geht ebenso zurück wie die der Erwerbstätigen. Dagegen steigt die Anzahl der älteren Menschen. Diese Entwicklungen werden sich fortsetzen.

Gleichzeitig werden in den höheren Altersgruppen die Führerscheinverfügbarkeit größer und der Gesundheitszustand besser sein als heute. Ältere Menschen werden in Zukunft voraussichtlich viel länger den Pkw als Verkehrsmittel nutzen.

Alle in der Kleinen Anfrage zitierten Seitenzahlen sind solche des gemeinsamen Koalitionsvertrags von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Infolge der demografischen Entwicklung ist in Rheinland-Pfalz langfristig insgesamt ein Rückgang der Verkehrsleistungen zu erwarten. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den ländlichen Räumen wird der langfristige Rückgang vor allem wegen der kleiner werdenden Gruppe der sogenannten „Captive Riders" ohne Führerscheinbesitz stärker sein als im motorisierten Individualverkehr.

Dessen ungeachtet ist es zentrales verkehrspolitisches Ziel der Landesregierung, im Sinne der Chancengerechtigkeit die Teilhabe an den ÖPNV-Angeboten auch in den Regionen des Landes mit einer stark alternden Bevölkerung sowie in dünn besiedelten Räumen mit Bevölkerungsrückgang dauerhaft zu sichern. Dazu sind unter anderem neue Angebotsformen des ÖPNV erforderlich.

Zu den Fragen 2 bis 4: Die Landesregierung führt derzeit konzeptionelle Überlegungen durch, wie unter Berücksichtigung der in der Landesverfassung verankerten Haushaltsvorgaben die zukünftige Finanzierung der Baumaßnahmen des Landesbetriebs Mobilität und des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung erfolgen soll.

Wie hoch die Reduzierung des Volumens bei den Baumaßnahmen der Landesbetriebe im Vergleich zum heutigen Stand sein wird und welche Auswirkungen sich daraus ergeben, wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 abschließend festzulegen sein.

Erst auf dieser Grundlage wird eine Entscheidung über eventuelle strukturelle Anpassungen beim Landesbetrieb Mobilität möglich sein.

Zu Frage 5: Im Haushaltsplan des Landes für das Jahr 2011 sind Mittel in Höhe von 396,23 Mio. zur Finanzierung des ÖPNV ausgewiesen.

In diesem Betrag sind 365,75 Mio. enthalten, die nach § 5 RegG für den ÖPNV zur Verfügung stehen. Dieser Betrag steigt im Zeitraum bis 2014 um jeweils 1,5 % jährlich. Die Höhe der ab dem Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel wird dann bundesgesetzlich neu bestimmt.

Weiter sind in dem vorgenannten Betrag derzeit 13,06 Mio. aus den Mitteln enthalten, die der Bund den Ländern gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG) bis zum 31. Dezember 2013 jährlich zur Verfügung stellt. Nach der Koalitionsvereinbarung soll der Anteil der für den ÖPNV einzusetzenden Mittel aus dem EntflechtG im Laufe der Legislaturperiode verdoppelt werden.

Über die Steigerungsraten bei den Mitteln nach dem EntflechtG wird ebenso wie über die Mittelbereitstellung für den ÖPNV im Übrigen in Abhängigkeit von den dann geltenden gesetzlichen Regelungen, dem Finanzierungsbedarf sowie der Auftragslage insgesamt im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne des Landes zu entscheiden sein. Konkrete Jahresangaben zu einzelnen Umsetzungsschritten sind daher noch nicht möglich.