Risikoanalyse Geothermie-Kraftwerk bei Wörth-Schaidt

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern wurde oder wird eine Risikoanalyse für den Fall einer Havarie (z. B. Verseuchung des Grundwassers) in der Geothermieanlage bei Wörth-Schaidt erstellt?

2. Falls eine Risikoanalyse erstellt wurde, wie sieht diese aus?

3. Inwiefern wurde dabei ein tiefenökologisches Modell, das die Besonderheiten des Oberrheingrabens berücksichtigt, herangezogen?

4. Welche Folgen ergäben sich im Falle einer Verseuchung des Grundwassers für die Gemeinden Schaidt, Freckenfeld, Vollmersweiler und Büchelberg?

5. Wie viele Grundwassermessstellen sind bei der Genehmigung der Geothermieanlage bei Wörth-Schaidt vorgesehen?

6. An welchen Standorten sind diese vorgesehen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Vorhaben befindet sich noch in einer Phase der Vorarbeiten. Die planerischen Unterlagen für ein Geothermiekraftwerk sind erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen, wenn die Realisierung diese Anlage auch tatsächlich abzusehen ist. Eine Risikoanalyse für den Fall einer Havarie einer solchen Anlage wurde deshalb noch nicht angefertigt.

Bisher wurden verschiedene Zulassungsverfahren für die Aufsuchung, die Herrichtung des Bohrplatzes und der Bohrung durchgeführt. Im Rahmen dieser Betriebsplanzulassungsverfahren wurden die wasserrechtlichen Sachverhalte geprüft und entsprechende Auflagen in den Zulassungsbescheid aufgenommen.

Zu Frage 3: Im Rahmen des EU-Projektes „Interreg IV A Oberrhein" wird ein dreidimensionales Strukturmodell des Oberrheingrabens auch im Bereich des geplanten Geothermiekraftwerkes erarbeitet. Dieses kann für eine Risikoanalyse herangezogen werden.

Zu Frage 4: Selbstverständlich werden vor einer Genehmigung alle betroffenen fachrechtlichen Belange sorgfältig geprüft und in entsprechende Auflagen umgesetzt, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu einer Gefährdung des durch den Wasserzweckverband Bienwald bewirtschafteten Grundwasserleiters kommen, könnten die genannten Gemeinden temporär über eine bestehende Anschlussleitung an das Wasserwerk Steinfeld versorgt werden.

Zu den Fragen 5 und 6:

Von der Wasserwirtschaft wurde die Niederbringung von mindestens zwei tiefendifferenzierten Grundwassermessstellen gefordert.

Anzahl, Lage und Tiefe der Messstellen werden vom Landesamt für Geologie und Bergbau auf der Grundlage der lokalen hydrogeologischen und hydraulischen Gegebenheiten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt.