Breitbandversorgung (schnelles Internet) im Rhein-Hunsrück-Kreis II

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Mittel wurden in den letzten Jahren aus dem Haushalt der Europäischen Union bzw. aus dem Bundeshaushalt und wie viele Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt, um die Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu fördern?

2. Wie viele Mittel sind noch verfügbar?

3. Wie waren die Vergaberichtlinien für die einzelnen Gemeinden?

4. Wie viele Mittel sind in den Rhein-Hunsrück-Kreis geflossen und an welche Gemeinden?

5. Welchen Gemeinden aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis wurde der Antrag nicht bewilligt und aus welchen Gründen?

6. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die verbleibenden Gemeinden mit schneller DSL-Verbindung zu versorgen bzw. ist die Neuauflage eines Förderprogramms geplant?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. August 2011 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Insgesamt wurden aus den beiden Förderprogrammen, dem Programm zur Förderung der Breitbandversorgung des ländlichen Raums im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und des aus Mitteln des Konjunkturpakets II gespeisten Leerrohrprogramms, sowie gewährten Darlehen Mittel in Höhe von 17,8 Mio. Seit 2008 stellt der Bund in der GAK jährlich zehn Mio. Euro zweckgebunden ausschließlich für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume bereit. Rheinland-Pfalz erhält somit jährlich für die Breitbandförderung zweckgebundene Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 530 000 Euro. Mit den 40 % Landesmitteln (rd. 350 000 Euro) ergibt dies in der Summe einen Betrag von jährlich rund 880 000 Euro. Für die Folgejahre bis einschließlich 2013 ist in gleicher Höhe eine solche zweckgebundene Zuweisung vorgesehen.

Zu Frage 3: Im Konjunkturprogramm II galt für das Leerrohrprogramm eine Stichtagsregelung. Bis 15. Mai 2009 (Stichtag) wurden insgesamt 172 Förderanträge eingereicht, die das zur Verfügung stehende Mittelvolumen in Höhe von sechs Millionen Euro bei Weitem überstiegen. Aus diesem Grund musste eine Auswahl getroffen werden, bei der Maßnahmen mit Baubeginn in 2009, Maßnahmen im Zuge einer Mitverlegung der Leerrohre bei Infrastrukturvorhaben anderer privater Investoren sowie eine regionale Verteilung der Mittel nach Kriterien des jeweiligen Unterversorgungsgrades mit Breitbandinternet maßgeblich berücksichtigt wurden.

Maßgebend für das GAK-Programm ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 9. Oktober 2008, zuletzt geändert mit Verwaltungsvorschrift vom 18. Juni 2010 (MinBl. S. 126). Danach sind Landkreise, Verbands- und Ortsgemeinden sowie verbandsfreie Gemeinden antragsberechtigt.

Förderfähig sind Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungs-gebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastrukturen. Weiterhin ist die Verlegung von Leerrohren durch die Kommunen selbst auch nach diesem Programm förderfähig. Das Förderverfahren wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) durchgeführt. Die Förderrichtlinien und ein Leitfaden hierzu werden im Einzelnen auf der Breitbandhomepage der Landesregierung http://www.breitband-initiative-rlp.de/ aufgeführt.

Zu Frage 4: Im Rahmen des Leerrohrprogramms sind für den Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt 583 231 Euro an Förder- und Darlehensmitteln bewilligt worden (Förderung: 393 239 Euro; Darlehen: 189 991 Euro). Zuwendungsempfänger der bewilligten Mittel waren die Ortsgemeinden Braunshorn, Ober Kostenz, Schwarzen, Raversbeuren, Bärenbach, Sargenroth und Belgweiler.

Im Rahmen des GAK-Förderprogramms wurden insgesamt 242 177 Euro für folgende Gemeinden des Rhein-Hunsrück-Kreises bewilligt:

Zu Frage 5: Leerrohrprogramm:

Die Ortsgemeinden Tiefenbach, Wahlbach, Pleizenhausen, Rayerschied, Laubach und Klosterkumbd wurden ursprünglich ebenso wie die Stadt Boppard für eine Bewilligung ausgewählt. Die sechs zuerst genannten Gemeinden haben ihren Förderantrag im weiteren Verfahren zurückgezogen. Der bereits ausgesprochene Bewilligungsbescheid für die Stadt Boppard wurde widerrufen, da im Nachgang der ausgesprochenen Bewilligung Tatsachen bekannt wurden, die nicht im Einklang mit der entsprechenden Richtlinie zur Leerrohrförderung im Rahmen des Konjunkturprogramms II standen.

Weitere Anträge der Ortsgemeinden Rohrbach, Hecken, Womrath, Schlierschied, Woppenroth, Dickenschied, Mastershausen, Erbach, Peterscheid und Bell (Hunsrück) wurden nicht für eine Förderung ausgewählt, da sie die unter Frage 3 beschriebenen Auswahlkriterien weniger gut erfüllten als andere Antragsteller aus anderen Landkreisen oder die Anträge nach dem Stichtag am 15. Mai 2009 verfristet eingereicht wurden.

GAK-Programm:

Die VG Simmern hat für weitere drei Projekte in den Ortsgemeinden Belgweiler, Sargenroth, Tiefenbach, Klosterkumbd, Niederkumbd, Horn und Laubach Anträge eingereicht. In allen Projekten wurden fehlende Antragsunterlagen angefordert. Diese wurden bis zum 1. August 2011 noch nicht nachgereicht.

Verbandsgemeinde Zuschuss für die Ortsgemeinden Sankt Goar-Oberwesel 167 477 Euro Urbar Simmern 74 700 Euro Biebern, Fronhofen, Reich, Wüschheim

Zu Frage 6: Grundsätzlich ist die Versorgung mit Internet bzw. Breitband ­ DSL ist nur eine der möglichen technologischen Optionen ­ eine Aufgabe der Wirtschaft. Dabei stehen Konzepte der herkömmlichen Telekommunikationsdienstleister und der Mobilfunkindustrie im Wettbewerb zu Ansätzen der Kabelnetzbetreiber.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz prüft derzeit alle Optionen zur Schließung der sogenannten „weißen Flecken" sowie zum Aufund Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Dabei sind neue Technologien wie „long term evolution" (LTE) mit den Aktivitäten der Mobilfunkwirtschaft, im Rahmen der digitalen Dividende sowie satellitengestützte Verfahren wichtige Komponenten für die Schließung der „weißen Flecken" und die Zurverfügungstellung hoher Übertragungsgeschwindigkeiten. Nur im konsequenten Mix aller zur Verfügung stehenden Breitbandtechnologien kann das Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung erreicht werden.