Fortbildung

Landtag Rheinland-Pfalz ­ 16.Wahlperiode

­ Beiträge zur Beantwortung Großer und Kleiner Anfragen an die Bundes- und Landesregierung,

­ Geschäftsleitung und Prüfungsgeschäfte beim Oberlandesgericht,

­ Registraturgeschäfte mit Präsentation Post,

­ Vorzimmer der Präsidentin/des Präsidenten des Oberlandesgerichts,

­ Fahrer(in) des Dienst-Kfz für den Präsidenten des Oberlandesgerichts.

Doppelstrukturen bei den Generalstaatsanwaltschaften:

­ Stellungnahmen zu Gesetzgebungsangelegenheiten und zu Grundsatzfragen der Staatsanwaltschaft, insbesondere hinsichtlich der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgSta),

­ Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra),

­ Berichtspflichten des Strafvollstreckungs- und des Gnadenrechts,

­ Verwaltungsvorschriften,

­ Rundschreiben,

­ Allgemeine Personalangelegenheiten und Grundsatzfragen des höheren Dienstes (z. B. Berichtsaufträge und Stellenausschreibungen),

­ Entscheidungen über wissenschaftliche Vorhaben und Forschungsprojekte,

­ Beiträge zur Beantwortung Großer und Kleiner Anfragen an die Bundes- und Landesregierung,

­ Befassung mit Anfragen der Generalstaatsanwälte zu rechtlichen und tatsächlichen Bewertungen und Erkenntnissen im Rahmen eines Meinungsaustauschs bzw. zur Vorbereitung der Generalstaatsanwaltstagungen,

­ Aufgaben der Behörde nach § 18 BKAG, Nr. 25 ff. RiStBV (Führen von Sammelverfahren),

­ Allgemeine Angelegenheiten aus dem Bereich der Fortbildung/Fortbildungsbeauftragte(r),

­ Allgemeine Angelegenheiten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts,

­ Bekämpfung der Organisierten Kriminalität/OK-Koordinator,

­ Ansprechpartner für die Bekämpfung des islamischen Terrorismus.

6. Wie viele Mitarbeiter bearbeiten die noch heute doppelt wahrgenommenen Aufgaben (bitte den Aufgaben die jeweiligen Arbeitskraftanteile nebst der Besoldungsstufe der Mitarbeiter zuordnen)? Doppelt wahrgenommene Aufgaben sind mit unterschiedlichen Arbeitskraftanteilen in den Aufgabengebieten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzustellen, insbesondere zu nennen sind die Leitungen der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften (Besoldungsgruppen R 8, R 6 und R 5) sowie deren Stellvertretungen (Besoldungsgruppen R 4 und R 3). Darüber hinaus nehmen auch Präsidialrichter und Dezernenten (Besoldungsgruppe R 2) sowie Verwaltungsreferenten (Besoldungsgruppen A 16 und A 13) Aufgaben doppelt wahr. Im Bereich des gehobenen Dienstes sind Sachbearbeiter der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Amtszulage, im Bereich des mittleren Dienstes Beamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Amtszulage, Beschäftigte der Entgeltgruppen E 5 bis E 8 sowie Beamte des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppen A 3 bis A 6 mit den als Doppelstrukturen einzustufenden Aufgabengebieten befasst.

Auf der Grundlage der Angaben der Präsidenten der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwälte entfallen Arbeitskraftanteile im Umfang von insgesamt 4,5 Kräften des gehobenen Dienstes, 2,5 Kräften des mittleren Dienstes sowie drei Kräften des einfachen Dienstes auf Doppelstrukturen. Darüber hinaus weisen die Aufgabengebiete der Vorzimmerkräfte der beiden Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften (Entgeltgruppe 8) und sowie der Fahrer (Besoldungsgruppe A 8) Doppelstrukturen im Umfang von zwei bzw. 1,5 Arbeitskraftanteilen aus. Die auf die Doppelstrukturen entfallenden Arbeitskraftanteile werden durch das Expertengremium zu bewerten sein.

V. Auswirkungen auf den Justizstandort Koblenz

1. Wie viele Mitarbeiter haben derzeit ihren Arbeitsplatz in dem am 4. Februar 2011 durch Ministerpräsident Kurt Beck und den damaligen Staatsminister der Justiz Dr. Bamberger eingeweihten Justizzentrum (bitte nach Laufbahnen aufgliedern)?

Zum Stichtag 1. April 2011 waren in dem Neuen Justizzentrum Koblenz 452 Kräfte tätig. und schlüsselt sich wie folgt auf: Büroräume: 6 152,0 m² davon entfallen auf: Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz 25,0 m² Wie lange ist die Vertragsdauer der zur Anmietung eines Justizzentrums Koblenz geschlossenen Mietverträge? Gibt es eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit?

Der Vertrag zur Anmietung des Neuen Justizzentrums Koblenz ist auf 30 Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr, falls es nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Mietzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Für Kündigungen aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Vereinbarung über eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit wurde nicht getroffen.

4. Der Justizminister hat bei der Eröffnung des Justizzentrums Koblenz am 4. Februar 2011 betont, dass die Reduzierung von zehn auf drei Liegenschaften der Justiz in Koblenz Synergieeffekte schaffe (s. PM vom 4. Februar 2011). Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Synergieeffekte auch erreicht werden können, wenn ein Teil der Koblenzer Justizbehörden an den Standort Zweibrücken verlagert wird (wenn ja, bitte begründen)?

Die Synergieeffekte bleiben erhalten.

Soweit in dem Neuen Justizzentrum Koblenz durch den Fortgang von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft räumliche Kapazitäten frei werden sollten, werden diese für Justizzwecke genutzt werden.

Die in Koblenz bereits geschaffenen Synergieeffekte, welche insbesondere aus der Zentralisierung der verschiedenen im Neuen Justizzentrum untergebrachten Gerichte und Behörden sowie der gemeinsamen Nutzung im Personal- und Sachmittelbereich folgen, bleiben daher uneingeschränkt erhalten.

Es ist zudem davon auszugehen, dass durch eine Zusammenlegung von Gerichten und die Auflösung von Doppelstrukturen weitere Synergieeffekte erreicht werden können. Bei der geplanten Zusammenführung der beiden Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften gilt dies insbesondere für den Bereich der beiden Verwaltungsabteilungen. Gerade hier werden sich durch die Zusammenführung zu einer Verwaltungsabteilung an einem Standort Synergieeffekte realisieren lassen.

5. Wie viele Notare haben ihren Amtssitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz, wie viele sind es im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken?

Zum 4. Juli 2011 haben 98 Notarinnen und Notare ihren Amtssitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz und 53 Notarinnen und Notare im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.

6. Wie viele Rechtsanwälte sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz zugelassen, wie viele sind es im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken?

Nach der Großen Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer sind zum 1. Januar 2011 im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz 3 312 Mitglieder und im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken 1 440 Mitglieder verzeichnet.

7. Wie viele Räume würden durch die Zusammenlegung der Generalstaatsanwaltschaften am Standort Zweibrücken im Justizzentrum Koblenz frei? Wie sollen diese künftig genutzt werden?

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz belegt im dritten und vierten Obergeschoss des Gebäudes des Neubaus des Neuen Justizzentrums Koblenz eine Mietfläche von 826 m². Diese setzt sich aus einer Hauptnutzfläche von 631 m² sowie einer Nebennutzfläche von 195 m² zusammen. Derzeit werden erste Überlegungen für eine künftige Nutzung dieser Räumlichkeiten angestellt. Es gibt verschiedene Alternativen, die jedoch noch näher untersucht werden müssen. Sicher ist, dass diese Mietfläche für Justizzwecke genutzt werden wird.

VI. Dienstaufsicht

1. Wie viele Besuche bei den ihrer Dienstaufsicht unterfallenden Gerichten haben die beiden Präsidenten der Oberlandesgerichte im Jahr 2010 durchgeführt (bitte aufgegliedert für beide Oberlandesgerichtsbezirke ­ hierzu sind auch Besuche anlässlich eines Besuchs des Staatsministers oder der Staatssekretärin zu zählen)? Oberlandesgericht Koblenz:

Im Jahr 2010 hat der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz acht seiner Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte sowie die Landesjustizkasse in Mainz besucht.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken:

Im Jahr 2010 hat der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken sieben seiner Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte besucht.

2. Wie hoch waren die Fahrleistungen der jeweiligen Dienstwagen der beiden Oberlandesgerichtsbezirke im Jahr 2010 (bitte aufgegliedert für beide Oberlandesgerichtsbezirke)? Oberlandesgericht Koblenz:

Die Gesamtfahrleistung des Dienstwagens des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz im Jahr 2010 beläuft sich auf 30 671 km.

Der Dienstwagen 1 ist im Jahr 2010 15880 km, der Dienstwagen 2 27 220 km gefahren.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken:

Im Jahr 2010 betrug die Gesamtfahrleistung des Dienstwagens des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken 30 353 km.

3. Wie häufig wurde das Oberlandesgericht Koblenz im Jahr 2010 von Mitarbeitern der Gerichte des Bezirks aufgesucht (Präsidentenund Direktorenbesprechungen, Fortbildungen, Einzelgespräche)?

Im Jahr 2010 haben 3199 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derGerichte des Bezirks zu 224 dienstlichen Terminen (Dienstbesprechungen, Fortbildungen, Workshops etc.) das Oberlandesgericht Koblenz besucht.

4. In welcher Höhe sind für die unter VI. 3 genannten Besuche Reisekosten abgerechnet worden?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die angefallenen Reisekosten müssten für jeden einzelnen Vorgang durch die zuständige Reisekostenstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ermittelt werden. Aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwands sieht die Landesregierung hiervon ab.

5. Muss nach Auffassung der Landesregierung ein Präsident eines zentralen Oberlandesgerichts mit Sitz in Zweibrücken jährlich deutlich mehr als die zusammengerechnete Fahrstrecke der beiden Dienstfahrzeuge zurücklegen, weil er die seiner Dienstaufsicht unterfallenden Gerichte im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz jeweils von Zweibrücken aus anfährt?

Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts entscheidet im Rahmen der ihr bzw. ihm obliegenden Dienstaufsicht in eigenem Ermessen über die Anzahl der Gerichtsbesuche. Wie häufig die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts Rheinland-Pfalz die Gerichte im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz anfahren würde, kann von der Landesregierung vor diesem Hintergrund nicht beurteilt werden.