Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurden

VII. Personalförderung

1. Wie viele Richter und Staatsanwälte wurden in den vergangenen fünf Jahren bei den beiden Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften erprobt (bitte nach Bezirken aufgliedern)?

Seit dem 1. Januar 2006 wurden bzw. werden Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie folgt erprobt:

a) Oberlandesgericht Koblenz:

Bei dem Oberlandesgericht Koblenz wurden bzw. werden 31 Richterinnen und Richter erprobt. Davon stammten zwei Richterinnen und Richter aus dem Geschäftsbereich des Landgerichts Bad Kreuznach, elf aus dem Geschäftsbereich des Landgerichts Koblenz, zwölf aus dem Geschäftsbereich des Landgerichts Mainz und sechs aus dem Geschäftsbereich des Landgerichts Trier.

b) Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken:

Bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurden bzw. werden 26 Richterinnen und Richter erprobt. Davon stammten sieben Richterinnen und Richter aus dem Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz), fünf aus dem Landgerichtsbezirk Kaiserslautern, fünf aus dem Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz und neun aus dem Landgerichtsbezirk Zweibrücken.

c) Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wurden bzw. werden 18 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erprobt. Davon stammten zehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Koblenz, vier aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Mainz, drei aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Trier und ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.

d) Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken:

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken wurden bzw. werden elf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erprobt. Davon stammten vier aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), drei aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, eine Staatsanwältin aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz sowie drei aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Zweibrücken.

2. Wie hoch war in diesem Zeitraum in den jeweiligen Bezirken der Anteil der Richterinnen und Staatsanwältinnen mit halber Stelle?

a) Oberlandesgericht Koblenz: Acht der unter Abschnitt VII Ziffer 1 a) genannten Richterinnen sind bzw. waren zum Zeitpunkt der Erprobung teilzeitbeschäftigt (50 %), davon drei aus dem Landgerichtsbezirk Koblenz (entspricht 37,5 %), drei aus dem Landgerichtsbezirk Mainz (entspricht 37,5 %), eine aus dem Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach (entspricht 12,5 %) und eine aus dem Landgerichtsbezirk Trier (entspricht 12,5 %).

b) Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken:

Zwei der unter Abschnitt VII Ziffer 1 b) genannten Richterinnen sind bzw. waren zum Zeitpunkt der Erprobung teilzeitbeschäftigt. Sie kommen aus dem Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz).

c) Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:

Eine der unter Abschnitt VII Ziffer 1 c) genannten Staatsanwältinnen war zum Zeitpunkt der Erprobung teilzeitbeschäftigt (75 %). Sie kommt aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Koblenz.

d) Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken: Drei der unter VII. Ziffer 1 c) genannten Staatsanwältinnen sind bzw. waren zum Zeitpunkt der Erprobung teilzeitbeschäftigt, eine davon aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), eine aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Landau, eine aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Zweibrücken (entspricht jeweils 33,3 %).

3. Wie sollen die Erprobungen für diese Richterinnen und Staatsanwältinnen aus dem nördlichen Landesteil nach der Zusammenlegung erfolgen?

Ein für das ganze Land zuständiges Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz mit Präsidialsitz in Zweibrücken wird in Koblenz, möglicherweise auch in Mainz weiterhin mit auswärtigen Senaten vertreten sein. Erprobungsmöglichkeiten für Richterinnen in Koblenz ­ gegebenenfalls auch in Mainz ­ sind damit auch weiterhin vorhanden. Im Übrigen obliegt die konkrete Ausgestaltung der Erprobungszeit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts.

Im nördlichen Landesteil sind derzeit elf Staatsanwältinnen teilzeitbeschäftigt, die noch keine Erprobung abgeleistet haben. Für in Trier teilzeitbeschäftigte Staatsanwältinnen wäre eine Erprobung in Zweibrücken mit einem kürzeren Anfahrtsweg verbunden als bei einer Erprobung in Koblenz. Für die in Mainz tätigen Staatsanwältinnen stehen bei einem nahezu gleichen Anfahrtsweg nach Zweibrücken auch Ersatzerprobungsmöglichkeiten in Mainz zur Verfügung. Für die in Koblenz tätigen Staatsanwältinnen können die Erprobungen im Rahmen flexibler Arbeitszeitgestaltungen in Zweibrücken oder auch im Wege der sogenannten Ersatzerprobungen an anderen Standorten gewährleistet werden.

4. Wie soll diesen Richterinnen (mit halber Stelle) eine Erprobung in der Verwaltungsabteilung ermöglicht werden? „Erprobungen in der Verwaltungsabteilung" sind bisher nicht vorgesehen. Derzeit bestehen im Rahmen der Erprobung Möglichkeiten zur Hospitation in der Verwaltungsabteilung. Diese werden bedarfsorientiert im Rahmen flexibler Arbeitszeitgestaltungen auch weiterhin sichergestellt werden können.

VIII. Raumsituation in Zweibrücken

1. Über welche Raumreserven verfügen das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken, aufgeteilt nach Arbeitsplätzen für Richter/Staatsanwälte, Serviceeinheiten und Mitarbeiter in der Verwaltung?

Derzeit verfügt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken über drei nicht belegte Dienstzimmer. Durch geringe Umbaumaßnahmen können bis zu sechs weitere Räume geschaffen werden. Es handelt sich um Dienstzimmer, die für alle Funktionen genutzt werden können.

2. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze müssen im Zuge der Zusammenlegung in Zweibrücken eingerichtet werden?

3. Wo und wie soll das geschehen?

4. Mit welchen Kosten je Arbeitsplatz, unterteilt nach Richtern/Staatsanwälten, Serviceeinheiten und Mitarbeitern in der Verwaltung, ist zu rechnen?

5. Wie viele Sitzungssäle werden im Zuge der Zusammenlegung in Zweibrücken zusätzlich benötigt?

6. Mit welchem Finanzierungsaufwand ist hierfür zu rechnen?

Die Beantwortung dieser Fragen ist maßgeblich abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Zusammenführung.

IX. Sondersituation für den Staatsschutzsenat

1. Wie hoch war der Aufwand, um im Rahmen der 2006 abgeschlossenen Renovierung des Dienstgebäudes II des Oberlandesgerichts Koblenz einen Sitzungssaal, eine Verwahrzelle sowie Dienstzimmer für den Staatsschutzsenat entsprechend den Sicherheitsempfehlungen des Landeskriminalamts einzurichten?

Die Sanierung des Dienstgebäudes II des Oberlandesgerichts Koblenz wurde durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) im Wege des Bauunterhalts durchgeführt und finanziert. Auch die Kosten für die Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen des Landeskriminalamts in Höhe von rund 550 000 Euro hat der LBB im Rahmen der Generalsanierung getragen. Die Höhe der Kosten resultiert dabei auch aus der Tatsache, dass den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen war. Mit der Baumaßnahme war keine Mieterhöhung verbunden. Dem Justizressort sind daher keine Kosten entstanden.

2. Verfügt das Oberlandesgericht Zweibrücken bereits über vergleichbar gesicherte Räumlichkeiten?

Der Justizstandort Zweibrücken verfügt bereits über vergleichbar gesicherte Räumlichkeiten. So ist im Gebäude des Landgerichts Zweibrücken ein Sitzungssaal vorhanden, der unter Beteiligung des Landeskriminalamts eigens zur Verhandlung von Prozessen mit terroristischem Hintergrund gebaut wurde. Dieser im Inneren des Gebäudes liegende Saal verfügt z. B. aus Sicherheitsgründen nicht über Fenster und genügt, ohne dass weitere bauliche Maßnahmen erforderlich wären, auch den heute geltenden Sicherheitsstandards. Zugangsschleusen und Metalldetektorrahmen zur Personenkontrolle sind ebenfalls vorhanden, ebenso geeignete Verwahrzellen.

3. Falls nein: Mit welchem Aufwand ist zu rechnen, um das Oberlandesgericht Zweibrücken mit entsprechenden, ausreichend gesicherten Räumlichkeiten auszustatten?

Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäudesicherheit sind aus den genannten Gründen nicht erforderlich.

4. Wurde zur Abklärung des Umfangs der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen schon Kontakt mit dem Landeskriminalamt aufgenommen?

Nein. Unter den gegebenen Umständen ist dies nicht erforderlich.

5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein Staatsschutzsenat nicht als auswärtiger Senat eingerichtet werden kann?

Nach derzeitigem Stand ist nicht vorgesehen, einen Staatsschutzsenat als auswärtigen Senat zu errichten. Durch die gesetzlichen Vorschriften erscheint eine solche Errichtung aber nicht zwingend ausgeschlossen.

X. Einsparpotenzial Ministerium

1. Wie viele Mitarbeiter im höheren Dienst (bzw. vergleichbar vergütete Angestellte) hatte das Ministerium der Justiz am 28. Februar 2006 und am 28. Februar 2011 (bitte Aufstellung einschließlich der zu diesen Stichtagen an das Ministerium abgeordneten Kräfte, nach Besoldungsstufen aufgegliedert)?

2. Wurden seit März 2006 Aufgaben von dem Ministerium der Justiz auf die Oberlandesgerichte und die Generalstaatsanwaltschaften übertragen (bitte gegebenenfalls Zeitpunkt und Aufgabe bezeichnen)?

Durch die Landesverordnung über die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen vom 23. Oktober 2008 (GVBl. S. 288, BS 400-10) wurden die der Landesjustizverwaltung nach Artikel 7 des Familienrechtsänderungsgesetzes vom 11. August 1961 (BGBl. I S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung zustehenden Befugnisse auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz übertragen. Die Verordnung ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist gemäß § 2 der Landesverordnung weiterhin für Verfahren zuständig, die vor dem 1. Dezember 2008 eingereicht wurden.

3. Falls ja: Wie viele Mitarbeiter (Arbeitskraftanteile, Besoldungsstufe) waren im Ministerium der Justiz mit diesen Aufgaben befasst?

Mit den Aufgaben waren ein Referent (Besoldungsgruppe R 1), Sachbearbeiterinnen (Besoldungsgruppen A 11 und A 12) sowie Schreibkräfte (Entgeltgruppe 5) mit anteiligen Arbeitskraftanteilen befasst. Die konkrete Höhe der Arbeitskraftanteile ist nicht mehr feststellbar.

4. Beabsichtigt das Ministerium, sich gleichfalls an den notwendigen Sparmaßnahmen zu beteiligen?

5. Falls ja: In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt?

Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ebenfalls von notwendigen Sparmaßnahmen betroffen. Aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 25. Mai 2010 sind im Haushaltsjahr 2011 bereits zwei Stellen in Abgang gestellt worden. Darüber hinaus sind aufgrund dieser Vorgabe in den Jahren 2011 bis 2013 weitere 4,5 Stellen einzusparen und hierzu im Haushaltsplan 2011 entsprechende kw-Vermerke ausgebracht worden.

Besoldungsstufe 28. Februar 2006 28. Februar 2011

B 6 4 3

B 3 7 10

A 16 8 12

A 15 6 5

A 14 2 2

A 13 1 2

R 6 0 1

R 4 1 0

R 3 0 1

R 2 8 8

R 1 9 13

E 15 0 1