Förderung

Zusätzlichen Fluglärm in Mainz, Rheinhessen und der Naheregion durch einseitig verlagerte Flugrouten verhindern

1. Die Menschen im Rhein-Main-Gebiet, in der Stadt Mainz und in Rheinhessen sind vom Fluglärm durch den Flughafen Frankfurt/Main bereits jetzt in besonderer Weise betroffen. Bis zu 250 000 zusätzlich mögliche Flugbewegungen im Jahr durch die neue Landebahn Nord-West überschreiten die Grenzen der Belastbarkeit der Bevölkerung. Durch eine Luftraumänderung wird jetzt auch die Naheregion verstärkt belastet. Lärm macht krank.

2. Die hessische Landesregierung hat den Weg der Einhaltung des Mediationsergebnisses und insbesondere der Einführung eines Nachtflugverbots verlassen.

Auf Bundesebene wird eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes diskutiert, die Auswirkungen zu Lasten des Lärmschutzes haben kann. Die Deutsche Flugsicherung hat neue Flugrouten festgelegt, die eine erhebliche Mehrbelastung durch Fluglärm für die Menschen in Mainz und Rheinhessen mit sich bringen.

Diese sind jetzt genehmigt worden.

3. Die Landesregierung hat sich zu spät gegen die drohende Zunahme der Fluglärmbelastung durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens eingesetzt.

Dadurch ging wertvolle Zeit verloren, die für wirksamen Widerstand gegen zu mehr Fluglärmbelastung führende Pläne und zu Einflussnahme auf den Prozess hätte genutzt werden können. Exemplarisch wurde das daran deutlich, dass erst im August 2010 ein Gutachten für ein alternatives Abflugroutenkonzept in Auftrag gegeben wurde. In diesem wird zudem die Belastung durch Anflüge nicht berücksichtigt. Die Initiative der Landesregierung im Bundesrat zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes ist im zuständigen Ausschuss inzwischen auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Hier hat die Landesregierung zu wenig Druck für mehr Lärmschutz ausgeübt und das Vorhaben nur halbherzig betrieben. Jahrelang hat die Landesregierung den Missstand hingenommen, dass in der Fluglärmkommission nur zwei rheinland-pfälzische Kommunen vertreten sind. Auch nachdem die Landesregierung wenigstens Gaststatus in der Fluglärmkommission erhalten hatte, war sie bei wichtigen Abstimmungen nicht zugegen. Sie hätte sich nach Abschluss des Mediationsverfahrens im Jahr 2000 bereits mit aller Kraft dafür einsetzen müssen, dass die Empfehlungen der Kommission auch umgesetzt werden. Stattdessen mussten die betroffenen Kommunen ihre Rechte mühsam einfordern und sich Gehör verschaffen. Nicht umgesetzt wurde auch die Forderung der Fraktion der CDU aus der vergangenen Wahlperiode, unverzüglich eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landes, der Kommunen, von Wissenschaft und Bürgerinitiativen mit dem Ziel einzurichten, Planung und Evaluierung der An- und Abflugrouten des Flughafens Frankfurt/Main durch gemeinsame Stellungnahmen und untereinander abgestimmte Maßnahmen zugunsten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu beeinflussen. Gegen die Luftraumabsenkung für die Naheregion wurden seitens der Landesluftfahrtbehörde gegenüber der DFS keine Einwände vorgebracht.

4. Der Landtag unterstützt das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern und der Bürgerinitiativen in Mainz, Rheinhessen und der Naheregion, die mit zahlreichen Eingaben und sachlichen Informationen auf die Situation durch den Flughafenausbau Frankfurt/Main aufmerksam gemacht haben, und die Aktivitäten der vom Fluglärm betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz, die sich gemeinsam gegen eine Zunahme des Fluglärms durch den Flughafen Frankfurt/Main einsetzen.

5. Der Landtag will, dass Fluglärm in der Zukunft nicht einseitig auf rheinlandpfälzisches Gebiet verschoben wird und unsere Bürgerinnen und Bürger nicht einseitig belastet werden, und fordert die Landesregierung auf, gegenüber der hessischen Landesregierung mit Nachdruck dafür einzutreten, dass am Flughafen Frankfurt/Main das zugesagte strikte Nachtflugverbot eingehalten wird, gegenüber dem Bund aktiv dafür einzutreten, dass eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu Lasten des Lärmschutzes, speziell hinsichtlich der Nachtkernzeit, unterbleibt und demgegenüber das Gewicht des Lärmschutzes bei der Abwicklung des Flugverkehrs erhöht wird, weil das Fluglärmgesetz nicht der tatsächlichen Fluglärmbelastung der Menschen gerecht wird, dafür einzutreten, die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene dahingehend zu verändern, dass künftig mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung bei der Festlegung von Flugrouten gesichert sind, gegenüber allen Verantwortlichen auf Bundesebene, gegenüber der hessischen Landesregierung, der Deutschen Flugsicherung und dem Bundesamt für Flugsicherung dafür einzutreten, dass alle technischen Möglichkeiten der Lärmentlastung einbezogen, zeitnah erprobt und schnellstmöglich umgesetzt werden, darauf hinzuwirken, dass der Radius zur Lärmermittlung um den Flughafen Frankfurt/Main ausgeweitet wird, um die betroffenen Gebiete in Rheinhessen besser zu berücksichtigen, aktiv für alternative Vorschläge und eine Abflugroutenbenutzung einzutreten, die nicht zu einseitigen Belastungen wie durch die geplante Südumfliegung führt, eine Vernetzung der Flughafenstandorte Frankfurt/Main und Frankfurt/Hahn anzustreben, weiterhin durch kontinuierliche Lärmmessungen die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu dokumentieren und damit die individuellen Klagemöglichkeiten zu unterstützen, unverzüglich eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landesregierung, der kreisfreien Stadt Mainz, der Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und Bad Kreuznach aus den betroffenen Gemeinden und unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Bürgerinitiativen mit dem Ziel einzurichten, dass jede Planung und Evaluierung der An- und Abflugrouten des Flughafens Frankfurt/Main durch gemeinsame Stellungnahmen und untereinander abgestimmte Maßnahmen zugunsten der Menschen in Rheinland-Pfalz beeinflusst werden kann und zu klären, wie die Landesregierung die Kommunen bei ihren Klagen wirkungsvoll unterstützen kann, 5.10 dem Landtag jährlich zu berichten, welche Schritte zur Umsetzung der aufgestellten Forderungen zu welchen Zeitpunkten, durch welche Stellen und mit welchem Ergebnis ergriffen worden sind, welche offenen Probleme noch bestehen und welche Handlungserfordernisse sich daraus ergeben.