Programmdirektor Deutschlandradio

Laut Medienberichten war die Landesregierung in der Angelegenheit der Besetzung der Position des Programmdirektors des Deutschlandradios engagiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage werden Personalentscheidungen auf Leitungsebene im Bereich des Deutschlandradios KöR gefasst?

2. Welche Personen und Organisationseinheiten der Landesregierung sind mit der Besetzung von Stellen im Bereich des Deutschlandradios KöR befasst?

3. Sind „Vertreter der Politik" i. S. des rheinland-pfälzischen Normenkontrollantrags zum ZDF-Staatsvertrag in die Personalentscheidungen des Deutschlandradios KöR eingebunden? Wenn ja, welche waren das aktuell (bitte namentlich aufführen)?

4. Hatte die Landesregierung oder hatten einzelne Mitglieder der Landesregierung Kenntnis von einer sog.„Viererliste"mit Namen, die dem Intendanten zur Besetzung der Position des Programmdirektors laut Medienberichten vorgelegt wurde? Von welcher Seite wurde eine solche Liste erstellt oder vorgelegt?

5. Wie beurteilt die Landesregierung das Verfahren der Besetzung des Programmdirektors Deutschlandradio KöR im Lichte des anhängigen Normenkontrollantrags zum ZDF-Staatsvertrag?

6. Welche weiteren Stellenbesetzungen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen in Zusammenhang mit der jetzt getroffenen Personalentscheidung und macht die Landesregierung hierzu Personalvorschläge?

Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. August 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Besetzung von Direktorenstellen beim Deutschlandradio ist in § 27 Abs. 2 des Deutschlandradio-Staatsvertrages geregelt. Dort ist bestimmt: „Der Intendant beruft im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat die Direktoren und aus deren Mitte seine Stellvertretung."

Dem Verwaltungsrat gehört kein Vertreter der Landesregierung Rheinland-Pfalz an. Die Landesregierung ist lediglich im Hörfunkrat mit Staatssekretär Ebling vertreten. Der Hörfunkrat wirkt jedoch bei der Berufung der Direktoren nicht mit.

Der Deutschlandradio-Verwaltungsrat, dem Mitwirkungsbefugnisse bei der Berufung der Direktoren zusteht, setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern, nämlich drei Vertretern der Länder, einem Vertreter des Bundes, zwei Vertretern der ARD und zwei Vertretern des ZDF. Dem staatlichen Bereich zuzuordnen sind daher im Verwaltungsrat die drei Vertreter der Länder und der Vertreter des Bundes. Die Vertreter der Länder sind: Herr Staatssekretär a. D. Clemens Appel (Brandenburg), Herr Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit Stefan Grüttner (Hessen) und Frau Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Dr. Angelika Schwall-Düren (Nordrhein-Westfalen). Als Vertreter der Bundesregierung ist Frau Staatsministerin des Auswärtigen Amtes Cornelia Pieper, MdB, vertreten.

Zu 4.: Nein.

Zu 5.: Siehe Vorbemerkung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz bleibt abzuwarten.

Zu 6.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.