Personelle und finanzielle Situation der Polizeibeamten bei der Polizeiinspektion Oppenheim II

Unserer Kenntnis nach haben sich die Überstunden der Beamten in der Dienststelle in Oppenheim auf mehr als 17 000 angehäuft.

Besserung bzw. die Möglichkeit, diese abzubauen, ist nicht in Sicht. Dabei beruhen diese Überstunden nicht alleine auf dem Einsatz im Kerngebiet. Vielmehr werden oftmals Beamte aus Oppenheim angefordert, um weitere Brennpunkte im Land zu besetzen.

Als Beispiel dürfen die Bundesliga-Fußballspiele in Mainz, der Rosenmontagszug und der Gutenberg-Marathon genannt werden.

Um auf die finanzielle Situation der Beamten einzugehen, wurde vor der Landtagswahl im März beschlossen, dass die Polizeibeamten ab September im TVöD für Angestellte eingegliedert werden. Dies bedeutet rein rechnerisch im Schnitt ein Plus von 1,5 % für die Polizisten. Die Praxis stellt sich dagegen so dar, dass ab dem 1. Januar 2012 der Ortszuschlag z. B. für Verheiratete von 116 EUR um 50 % gekürzt werden soll. Zudem sei geplant, die Zuschüsse des Arbeitgebers für die Vermögenswirksamen Leistungen komplett zu streichen. Hinzu kommt eine Anhebung der Zuzahlung für Wahlleistungen bei der Beihilfe um 100 % auf 26 EUR. Unterm Strich bedeutet dies für die Beamten ab Januar 2012 ein durchschnittliches Minus in Höhe von ca. 80 EUR im Monat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation, wonach sich ca. 17 000 Überstunden alleine in der Polizeiinspektion Oppenheim angehäuft haben, und welche Lösungsansätze hat die Landesregierung, um diese abzubauen und das Anfallen weiterer Überstunden zu verhindern?

2. Kann die Landesregierung das Rechenbeispiel im Kern bestätigen, wonach den Beamten ab Januar 2012 im Schnitt 80 EUR an Gehalt gegenüber heute fehlen?

3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die finanziellen Einschnitte ab Januar 2012 zu verhindern und damit die gute Arbeit der Polizei im Lande anzuerkennen und die Polizistinnen und Polizisten auch finanziell zu motivieren?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Im Zusammenhang mit der Diskussion um Mehrarbeit („Überstunden") in der Polizei ist zunächst zu berücksichtigen, dass Mehrarbeit polizeiimmanent ist. Die polizeiliche Arbeit ist überwiegend fremdbestimmt, polizeiliches Einschreiten wird von Ereignissen geprägt, die in erheblichem Umfang nicht planbar sind. Da bei größeren Einsatzlagen, insbesondere an Wochenenden, das Personal zusätzlich zum Regeldienst in Anspruch genommen werden muss, ist ein zeitnaher Freizeitausgleich teilweise nicht möglich, sodass Mehrarbeit aufläuft. Darüber hinaus wurde bei der Schaffung und Personalausstattung der fünf Polizeipräsidien im Rahmen der Polizeireform 1993 bewusst einbezogen, dass entsprechende örtliche Einsatzlagen zunächst möglichst mit Personal aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich bewältigt werden sollen. Es stellt damit keine Besonderheit dar, wenn sich die Dienststellen in konkreten Fällen gegenseitig unterstützen. Schließlich sind die in der Anfrage genannten Beispiele, die als Großeinsätze regelmäßig überregionaler, zum Teil länderübergreifender polizeilicher Unterstützung bedürfen, offensichtlich völlig ungeeignet, eine zu Mehrarbeit führende besondere Belastung der PI Oppenheim zu belegen.

Soweit es die finanzielle Situation der Beamtinnen und Beamten betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die vormalige Landesregierung im März 2011 angekündigt hatte, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Jahr 2011 gemäß dem am 10. März 2011 für das Jahr 2011 vereinbarten Tarifabschluss der Länder (TV-L) anzupassen. Nach der Landtagswahl sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN übereingekommen, diese Absichtserklärung gesetzlich umzusetzen. Die Übernahme des Tarifergebnisses für 2011 zu Gunsten der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beinhaltet eine Einmalzahlung in Höhe von 360 EUR für den Monat April 2011 sowie eine lineare Anpassung in Höhe von 1,5 v. H. rückwirkend ab 1. April 2011. Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare erhalten neben der genannten linearen Anpassung eine Einmalzahlung in Höhe von 120 EUR.

Die genannten Bezügeerhöhungen bedürfen einer Umsetzung durch formelles Gesetz (Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2011, vgl. Landtagsdrucksachen 16/26/168); dieses befindet sich derzeit in der parlamentarischen Befassung, die zweite Lesung ist am 17.August 2011 erfolgt.

Es wird angestrebt, die erhöhten Bezüge mit den Bezügen des Monats September 2011 zur Auszahlung zu bringen.

Von dem vorgenannten Regelungsvorhaben zu trennen ist der Entwurf eines Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung, der Änderungen im Bereich des finanziellen Dienstrechts zum Inhalt hat. Dieser Gesetzentwurf befindet sich in der Phase der Verbändebeteiligung gemäß § 105 des Landesbeamtengesetzes und damit in einem noch sehr frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens; die Zuleitung an den Landtag gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung ist bereits erfolgt.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere eine lineare Anpassung von Besoldung und Versorgung um jeweils ein Prozent zum 1. Januar der Jahre 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 vor; außerdem soll eine Umschichtung innerhalb der Komponenten des Familienzuschlages erfolgen, indem zu Gunsten von Familien mit Kindern der Verheiratetenanteil auf 60 EUR reduziert und die Kinderanteile erhöht werden. Um Einkommensverluste durch die Reduzierung des Verheiratetenanteils zu vermeiden, soll eine Ausgleichszulage gewährt werden, die einer Abbauregelung unterliegt. Des Weiteren vorgesehen sind die Streichung der Zuschüsse des Dienstherrn für vermögenswirksame Leistungen ab dem 1. Januar 2012, wobei es jedoch für bestehende Verträge bis zum 31. Dezember 2012 eine Übergangsregelung geben soll, sowie die Verdoppelung des Wahlleistungsbetrags von 13 auf 26 EUR.

Wie es vor diesem Hintergrund für die Bezügempfängerinnen und -empfänger des Landes zu einem „durchschnittlichen Minus" von 80 EUR pro Monat kommen soll, ist für die Landesregierung nicht nachvollziehbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Mainz ist bei der Betrachtung der Statistik der Mehrarbeitsstunden der Polizeiinspektion Oppenheim grundsätzlich keine signifikante Häufung festzustellen.

Mit Stand vom 1. August 2011 beträgt die Anzahl der Mehrarbeitsstunden bei der Polizeiinspektion Oppenheim insgesamt 14 907 Stunden. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Anteil in dieser Dienstelle liegt bei rund 276 Stunden. Bei individueller Betrachtung ist beim Gros der Bediensteten ein deutlich niedrigerer Wert festzustellen.

Im Rahmen der Dienstzeitgestaltung werden seitens der Dienststelle eine gleichmäßige Belastung aller Kräfte sowie ein Abbau der Mehrarbeit durch Freizeitausgleich und Bezahlung im Rahmen der rechtlichen und haushaltsmäßigen Möglichkeiten angestrebt.

Im Übrigen wird auf den ersten Abschnitt der Vorbemerkungen Bezug genommen.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Insoweit wird auf den zweiten Abschnitt der Vorbemerkungen Bezug genommen.