Nutzung der Wasserkraft der Rheinströmung im Kreis Germersheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern hält die Landesregierung eine Nutzung der Wasserkraft der Rheinströmung im Kreis Germersheim für möglich und sinnvoll?

2. Wie beurteilt die Landesregierung einen möglichen Einsatz von „Strom-Bojen" und ähnlichen Turbinen zur Nutzung der Strömungsenergie im Rhein?

3. Inwiefern sieht die Landesregierung Konfliktpotenzial bei deren Einsatz bei Hoch- und Niedrigwasser?

4. Inwiefern sieht die Landesregierung Konfliktpotenzial zwischen der Nutzung von Strömungsenergie und Schifffahrt im Rhein?

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 9. August 2011 auf die Kleine Anfrage 137 (Drucksache 16/194) ausgeführt, wäre der Bau großer Wasserkraftwerke und Staustufen, d. h. von Laufwasserkraftwerken, im Raum Karlsruhe/Wörth mit einer Reihe von wasserwirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Problemstellungen verbunden. Grund hierfür sind die mit Laufwasserkraftwerken verbundenen Konflikte mit der Hochwassersicherheit und Eingriffe in die Gewässerökologie.

Im Gegensatz dazu haben Flussturbinen oder ähnliche Anlagen, die den Strömungsdruck des Gewässers nutzen (sog. Strömungsdruckmaschinen), keine mit Laufwasserkraftwerken vergleichbaren Veränderungen des Gewässers zur Folge. Strömungsdruckmaschinen können daher in Flussgebieten einen Beitrag zu einer Klima schonenden, regenerativen Stromerzeugung leisten.

Zu einer abschließenden Beurteilung, inwieweit mit Strömungsdruckmaschinen eine wirtschaftlich und ökologisch verträgliche Nutzung der Strömungsenergie des Rheins möglich ist, liegen jedoch noch keine ausreichenden Erfahrungen aus der Praxis vor.

Hierzu sind zunächst die Ergebnisse eines Pilotprojekts der Firma KSB AG mit dem Prototyp einer neuartigen Strömungsdruckmaschine am Ehrenthaler Werth bei St. Goar abzuwarten.

Dies gilt auch für eine abschließende Bewertung möglicher Konfliktpotenziale bei Hoch- und Niedrigwasser. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind jedoch bei einem Einsatz von Strömungsdruckmaschinen die bekannten negativen Auswirkungen konventioneller Wasserkraftwerke auf die Gewässerökologie und Veränderungen im Abflussregime nicht zu erwarten.

Zu Frage 4: Bei der Planung von Strömungsdruckmaschinen ist in besonderem Maße die Sicherheit der Großschifffahrt, der Sportschifffahrt und anderer Wasserstraßennutzer zu berücksichtigen, sodass der Einsatz dieser Anlagen nur in großem Abstand zu den Fahrrinnen in Betracht kommt. Im Übrigen bleiben die Erfahrungen aus dem o. g. Pilotprojekt abzuwarten.