Südumgehung Knittelsheim ­ Ottersheim ­ Offenbach bei Landau

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern plant die Landesregierung eine Weiterführung der geplanten Südumgehung Bellheim nach Westen als Südumgehung der Gemeinden Knittelsheim, Ottersheim und Offenbach bei Landau?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Dringlichkeit einer Südumgehung Knittelsheim ­ Ottersheim ­ Offenbach bei Landau?

3. Welche Planungen liegen dafür vor?

Zu Frage 1: Die Ortsumgehung der Gemeinden Bellheim, Knittelsheim und Ottersheim ist in zwei Planungsabschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt umfasst die südlich von Bellheim verlaufende Ortsumgehung Bellheim, die am vorhandenen Knotenpunkt B 9/L 509 beginnt und im Bereich zwischen Bellheim und Knittelsheim wieder an die L 509 anschließt. Die ebenfalls südlich verlaufende Ortsumgehung der beiden Gemeinden Knittelsheim und Ottersheim bildet den zweiten Planungsabschnitt und schließt im Osten an die Umgehung Bellheim an.

In einem ersten Schritt wird die Umgehung Bellheim zum Baurecht geführt. Nachdem die Trasse für die Südumgehung Bellheim abgesichert ist und diese eine Fortführung in Richtung Westen gewährleistet, schließt sich die Planung der Umgehungen Knittelsheim und Ottersheim an.

Zu Frage 2: Der verkehrliche Bedarf einer Umgehung für Knittelsheim und Ottersheim ist anerkannt und insofern als zweiter Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme vorgesehen.

Zu Frage 3: Erste Konzeptplanungen liegen vor. Diese wurden mit den Kommunen auf Ortsbürgermeisterebene erörtert. Derzeit erfolgen die ökologischen Grundlagenermittlungen. Weitere Detailplanungen sollen nach Vorliegen des Baurechts für die Südumgehung Bellheim vorgenommen werden.