Einstellungssituation von Referendaren bzw. Lehrern im Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Referendare bzw. Lehrer im Vorbereitungsdienst mit den Fächern Musik, Chemie, Physik, Mathematik, Latein haben zum 1. Februar 2011 und 1. August 2011 ihr Referendariat bzw. ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen?
2. Wie viele dieser fertigen Referendare bzw. Lehrer im Vorbereitungsdienst haben im direkten Anschluss an ihr Referendariat eine Planstelle erhalten?
3. Wie lange dauert durchschnittlich ein Bewerbungsverfahren von der Bewerbung bis zur Mitteilung durch die ADD über den Erfolg der Bewerbung im rheinland-pfälzischen Schuldienst?
4. Wie erklärt sich diese Dauer?
5. Was sind die anerkannten Vertretungsgründe, die die Einstellung einer Vertretungskraft ermöglichen?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. September 2011 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2: In dem Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Januar 2011 haben insgesamt 216 Referendarinnen und Referendare und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst mit mindestens einem der in der Kleinen Anfrage genannten Fächer erfolgreich abgeschlossen. Von diesen erhielten 119 zum 1. Februar 2011 eine Planstelle im rheinland-pfälzischen Schuldienst.
Außerdem absolvierten zwischen dem 1. November 2010 und dem 30. April 2011 elf Referendarinnen und Referendare für den Berufsschuldienst mit den genannten Fächern erfolgreich ihre Prüfungen. Von diesen wurden eine Lehrkraft bereits zum März 2011 und fünf zum Mai 2011 auf einer Planstelle eingestellt.
Zwischen dem 1. Februar 2011 und dem 31. Juli 2011 bestanden insgesamt 129 Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst ihr Zweites Staatsexamen in einem oder mehreren der genannten Fächer. Von diesen wurden zum August 2011 107 auf eine Planstelle eingestellt.
Der nächste Ausbildungslehrgang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen endet zum 31. Oktober 2011. Es ist davon auszugehen, dass zum Einstellungstermin 1. November 2011 weitere Absolventinnen und Absolventen mit den genannten Fächern Planstellen erhalten werden.
Zu den Fragen 3 und 4: Eine Einstellung in den Schuldienst auf einer Planstelle kann entweder im Wege des schulscharfen Ausschreibungsverfahrens oder aufgrund des sogenannten Listenverfahrens erfolgen. Das schulscharfe Einstellungsverfahren gibt Schulen die Möglichkeit, wegen eines besonderen Bedarfs oder zur Stärkung des Schulprofils Stellen direkt auszuschreiben. Auf diesem Weg können bis zu 30 Prozent der zu vergebenden Planstellen besetzt werden. An welcher Schule eine solche Ausschreibung erfolgt, wird durch die ADD festgelegt.
Auf diese Stellen können sich Bewerberinnen und Bewerber gezielt bewerben. Hierfür besteht eine bestimmte Bewerbungsfrist.
Nach Durchführung der Auswahlverfahren erfolgen zu einem festgelegten Termin die Stellenangebote an die ausgewählten Lehrkräfte. Zum Einstellungstermin 1. Februar 2011 reichte die Bewerbungsfrist vom 10. September 2010 bis 4. Oktober 2010, die Zusagen erfolgten zum 3. Dezember 2010. Somit erhielten die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber frühestens 60 und spätestens 84 Tage nach ihrer Bewerbung die Zusage. Bei den Einstellungen zum Schuljahresbeginn begann die Bewerbungsfrist am 20. Januar 2011 und endete am 18. Februar 2011. Die Zusagen erfolgten zum 18. April 2011. Somit dauerte das Bewerbungsverfahren zwischen 59 und 88 Tagen.
Das Listenbewerbungsverfahren für den Schuldienst ist nicht an bestimmte Fristen gebunden. Lehrkräfte, die sich im Listenverfahren für eine Planstelle bewerben, können ihre Bewerbung zu einem beliebigen Zeitpunkt abgeben. Dies erfolgt in manchen Einzelfällen sogar schon weit vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes; der Nachweis über die bestandene Prüfung wird dann nachgereicht. Da bei der ADD der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung erfasst wird, ist die „Bewerbungszeit" in solchen Fällen also recht lang. Andere bewerben sich erst kurzfristig, sodass die Zeit zwischen der Abgabe einer Bewerbung und einer Zusage auch sehr kurz sein kann.
Die Vergabe der Planstellen erfolgt für den Einstellungstermin 1. Februar ab Anfang Dezember bzw. zum Schuljahresbeginn ab Anfang Juni. Dabei werden alle vorliegenden Bewerbungen, bei denen die Unterlagen vollständig und durch die ADD überprüft sind, berücksichtigt. Maßgebliche Kriterien für die Planstellenvergabe, die vom schulischen Bedarf ausgeht und nach dem Gebot der Bestenauslese erfolgt, sind die Fächer, die Ortswünsche und die Auswahlnote der Bewerberinnen und Bewerber.
Die Dauer der Bewerbungsverfahren wird von mehreren Faktoren beeinflusst. So kann in manchen Fällen wegen eines fehlenden Bedarfs an der Fächerkombination der Bewerberin oder des Bewerbers, ihrer oder seiner Examensnoten oder einer zu starken Eingrenzung der regionalen Einsatzwünsche nicht unmittelbar ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Auch wenn Bewerbungen weit vor dem Einstellungstermin abgegeben werden, Nachfragen bei Bewerberinnen oder Bewerbern erforderlich sind oder diese für eine telefonische Zusage nicht erreichbar sind, verlängert dies die Dauer des Verfahrens von der Bewerbung bis zur Mitteilung über den Erfolg der Bewerbung. Umgekehrt kann auch eine sehr kurzfristig abgegebene Bewerbung, die zu dem vorhandenen Bedarf passt, sehr schnell Erfolg haben.
Die in der Praxis vorkommenden Zeitspannen sind aufgrund dieser verschiedensten Faktoren so unterschiedlich, dass eine durchschnittliche Zeitangabe keine Aussagekraft hat.
Zu Frage 5: Vertretungsverträge werden abgeschlossen, um bei Abwesenheit einer Lehrkraft die Unterrichtserteilung zu gewährleisten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen längerfristigen Abwesenheiten, z. B. wegen Mutterschutz/Elternzeit oder sonstigen Beurlaubungen, und kurzfristigen Ausfällen. Zur Abdeckung der Vakanzen aus beiden Kategorien können befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Ein Katalog über „anerkannte" Vertretungsgründe existiert nicht.
Die häufigsten Gründe für den Abschluss von befristeten Verträgen durch die ADD sind nach deren Mitteilung Mutterschutz/ Elternzeit, langfristige Erkrankungen sowie Beurlaubungen von Lehrkräften.
Aus dem aktuellen Bericht der Landesregierung zum temporären Unterrichtsausfall, Drucksache 16/145, ist ersichtlich, dass kurzfristiger, temporärer Unterrichtsausfall hauptsächlich infolge von Krankheit entsteht, gefolgt von dienstlichen Gründen wie z. B. Fortbildung oder Klassen- und Studienfahrten.