Landesuntersuchungsamt (LUA)/Schimmelproben des Schulzentrums Lahnstein

Aufgrund von starkem Wassereintritt im Schulzentrum Lahnstein (Realschule Lahnstein und Marion-Dönhoff-Gymnasium) ist an verschiedenen Stellen im Schulgebäude ­ insbesondere an Wänden und Decken ­ Schimmelbefall entdeckt worden. Daraufhin wurden Schimmelproben von Seiten der Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz geschickt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass die von Seiten der Kreisverwaltung an das Landesuntersuchungsamt geschickten Schimmelproben aufgrund zu langer Verweildauer im Landesuntersuchungsamt unbrauchbar geworden sind?

2. Wenn nein, wie erklärt sich die Landesregierung die Behauptung der Verwaltung durch die Kreisbeigeordnete des Rhein-LahnKreises, dass aufgrund „zu langem Stehenlassens" der Proben diese unbrauchbar geworden sind?

3. Wurde die Kreisverwaltung informiert bzw. in Kenntnis gesetzt, welche Art Proben im LUA einzureichen sind, wenn ja, wurde dies ordnungsgemäß umgesetzt?

4. Wann wurden erneut Proben durch die Kreisverwaltung an das Landesuntersuchungsamt eingereicht?

5. Was ergaben die Untersuchungen der Schimmelproben bzw. die Proben der Raumluftuntersuchung?

6. Besteht bzw. bestand für die Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer eine akute Gesundheitsgefährdung durch den Schimmelbefall?

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. September 2011 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Nein. Für die im Landesuntersuchungsamt (LUA) nach vorgegebenem Standard übliche Schimmelpilzdiagnostik war weder die Verweildauer der eingesandten Schimmel-Abklatsch-Proben zu lang, noch waren oder wurden diese Proben für die dortige Diagnostik unbrauchbar.

Zu Frage 2: Aufgrund eines Missverständnisses zwischen dem LUA und der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises (Gesundheitsamt Bad Ems) wurde zunächst nur die übliche Schimmelpilz-Diagnostik ohne Ausdifferenzierung in einzelne Schimmelpilzspezies durchgeführt.

Die der Kreisbeigeordneten gegebene Information, wonach die Proben durch „zu langem Stehenlassen" unbrauchbar geworden seien, erwies sich als nicht korrekt.

Die übliche Diagnostik konnte problemlos durchgeführt werden, eine Ausdifferenzierung in einzelne Schimmelpilzspezies erfolgte bei drei Proben.

Nach der Besichtigung des Schimmelpilzbefalls am 15. August 2011 hat das zuständige Gesundheitsamt Bad Ems in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Hygieneüberwachung routinemäßig über Art und Umfang der Probennahme entschieden, die Proben fachgerecht am 16. August 2011 genommen und sie direkt in das Landesuntersuchungsamt gebracht. Am 22. August 2011 erhielt es telefonisch und am 23. August 2011 schriftlich das Ergebnis der Untersuchung und am 31. August 2011 noch das Ergebnis der Ausdifferenzierung einzelner Proben.

Sichtbar stark mit Schimmelpilz kontaminierte Räume des Schulzentrums wurden bereits nach der Besichtigung am 15. August 2011 gesperrt.

Dem Landesuntersuchungsamt wurden nach Mitteilung des zuständigen Gesundheitsamtes Bad Ems keine weiteren Proben zugesandt.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes Bad Ems wurden am 28. August 2011 zusätzlich Raumluft-Proben zur Diagnostik und Differenzierung der vorhandenen Schimmelpilzspezies durch ein Ingenieurbüro gezogen und dann von einem privaten Schimmelpilzlabor analysiert.

Die Raumluftuntersuchungen ergaben unter Berücksichtigung des „Schimmelpilzsanierungs-Leitfadens" des Umweltbundesamtes unauffällige bis hohe Schimmelpilzkonzentrationen, wobei das Gesundheitsamt Bad Ems anmerkt, dass Bereiche mit sichtbar hohen Schimmelpilzbelastungen bereits am 15. August 2011 durch die Kreisverwaltung gesperrt wurden und dass in sonstigen, sichtbar deutlich weniger kontaminierten Schulbereichen umgehend ebenfalls Maßnahmen zur Senkung der Schimmelpilzbelastung vorgenommen wurden.

Zu Frage 6: Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes Bad Ems ist bei gesunden Menschen ohne individuelle Disposition, schwere Erkrankungen oder ausgeprägte Immunschwäche eine akute Gesundheitsgefährdung nach Expertenmeinung nicht anzunehmen.

Gleichwohl ist das umgehende und konsequente Handeln von Herrn Landrat Kern zu begrüßen, mit dem jegliche weitere Exposition von Personen in den Räumen der Schule im Sinne der Gesundheitsprävention vermieden wurde.