Realsteuerkraft

Diese gibt an, wie hoch das Realsteueraufkommen in den zu vergleichenden Regionen gewesen wäre, wenn alle Gemeinden bei den einzelnen Realsteuern denselben Hebesatz angewandt hätten. Rheinland-Pfalz hatte 2009 ­ wie bereits im Jahr zuvor ­ im Vergleich mit den westlichen Flächenländern die niedrigste Realsteuerkraft je Einwohner.

Im Zusammenhang mit der Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen wird in Abschnitt 4.1 unter anderem Folgendes ausgeführt: „Der Grad der Verschuldung ist auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Werden dazu die kommunalen Schulden für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt betrachtet, hatte 2010 die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände im Ländervergleich den höchsten Anteil am Bruttoinlandsprodukt."

Vor diesem Hintergrund frage ich:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die vorgenannten Aussagen des Rechnungshofs zur Realsteuerkraft und zum Anteil der Verschuldung der Kommunen am Bruttoinlandsprodukt im Ländervergleich? Stimmt sie ihr zu oder widerspricht sie dieser Aussage? Im Falle des Widerspruchs: mit welcher Begründung?

2. Inwieweit werden die im Ländervergleich relativ niedrigen Steuereinnahmen je Einwohner der rheinland-pfälzischen Kommunen im Länderfinanzausgleich berücksichtigt und in welcher Höhe führte die unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft der Kommunen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 zu Mehreinnahmen des Landes über den Länderfinanzausgleich?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. September 2011 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Hinblick auf die Ausführungen zur Realsteuerkraft im Kommunalbericht 2011 des Rechnungshofes wird für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2009 ein Wert von 278 Euro je Einwohner ausgewiesen. Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht fest: „Für die unterdurchschnittlichen Einnahmen in Rheinland-Pfalz gibt es im Wesentlichen zwei Ursachen: Die Wirtschaftskraft und die Höhe der Hebesätze der Realsteuern." Verglichen mit der durchschnittlichen Realsteuerkraft in den anderen westlichen Flächenländern (zwischen 280 Euro je Einwohner und 416 Euro je Einwohner bei einem Durchschnitt von 349 Euro je Einwohner) hatte Rheinland Pfalz 2009 die geringste Realsteuerkraft.

Im Hinblick auf die Ausführungen zur Verschuldung im Kommunalbericht 2011 des Rechnungshofes wird für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2009 ein Wert von 2 390 Euro je Einwohner ausgewiesen. Verglichen mit der durchschnittlichen Verschuldung in den anderen westlichen Flächenländern (zwischen 609 Euro je Einwohner und 2 333 Euro je Einwohner bei einem Durchschnitt von 1

609 Euro je Einwohner) hatte Rheinland-Pfalz 2009 die höchste Verschuldung.

Im Hinblick auf die Verschuldung des Jahres 2010 im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt wird beim Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je Einwohner für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2010 ein Wert von 26 861 Euro je Einwohner ausgewiesen. Verglichen mit dem Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je Einwohner in den anderen westlichen Flächenländern (zwischen 26 712 Euro je Einwohner und 37 101 Euro je Einwohner bei einem Durchschnitt einschl. der Stadtstaaten von 30 566 Euro je Einwohner) hatte Rheinland-Pfalz 2010 den zweitniedrigsten Wert (vgl. Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder«, bereitgestellt durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Bruttoinlandsprodukt ­ in jeweiligen Preisen ­ je Einwohner in Deutschland 1991 bis 2010 nach Bundesländern).

Dies vorausgeschickt, stimmt die Landesregierung den entsprechenden Darstellungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz im Kommunalbericht 2011 zu. Sie widerspricht den zutreffenden Aussagen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz nicht.

Zu Frage 2: Die Steuereinnahmen der Gemeinden werden nur mit einem Anteil von 64 Prozent im Länderfinanzausgleich berücksichtigt. Dabei werden nicht die tatsächlichen Einnahmen der Realsteuern, sondern die anhand der Realsteuerkraft des Vorjahres normierten Einnahmen des laufenden Jahres eingerechnet. Auch wird nicht auf einen Ausgleich der Gemeindesteuereinnahmen je Einwohner abgestellt, sondern auf einen Ausgleich der Gemeindesteuereinnahmen je gewichtetem Einwohner, wobei Einwohner der Stadtstaaten und dünn besiedelter Länder höher gewichtet werden.

Ohne Einbeziehung der Gemeindesteuereinnahmen hätten die Einnahmen des Landes aus Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und Bundesergänzungszuweisungen für 2009 um 136 Mio. Euro und für 2010 um 161 Mio. Euro niedriger gelegen.