Zukunft der Hunsrückbahn

Ich frage die Landesregierung:

1. Was genau waren die Gründe für die Verschiebung der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Ende 2014 auf August 2018?

2. Wann genau war dem Innenministerium bekannt, dass sich die Reaktivierung der Hunsrückbahn um vier Jahre verzögern würde?

3. Entstehen durch die Verzögerung Mehrkosten für das Land?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen für die Realisierung des Projekts auch angesichts sinkender Passagierzahlen auf dem Flughafen Hahn ein?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: Bedingt durch Planungsverzögerungen wird es nicht mehr möglich sein, die Hunsrückstrecke wie ursprünglich geplant im Dezember 2014 in Betrieb zu nehmen. Hierfür sind vor allem zeitlich aufwendige noch laufende Prüf- und Abstimmungsprozesse für die Planfeststellungsunterlagen mit dem Eisenbahn-Bundesamt und die Klärung der Finanzierungsfragen ursächlich.

Die DB Netz hat das Land erstmals am 3. August 2011 über eine notwendige Verschiebung der Inbetriebnahme vom ursprünglich vereinbarten Termin Dezember 2014 auf voraussichtlich Dezember 2016 informiert. Das Land hat daraufhin die DB Netz beauftragt, verschiedene Möglichkeiten zu einer Beschleunigung des Inbetriebnahmetermins zu prüfen. Diese Prüfung wurde Mitte August mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass sich eine Verschiebung des Inbetriebnahmezeitpunkts nicht vermeiden lässt.

Da die Dauer des Planfeststellungsverfahrens nicht zuletzt aufgrund eventueller Rechtsverfahren durch das Land nicht zu beeinflussen ist, hat die Landesregierung beschlossen, als Inbetriebnahmetermin August 2018 vorzusehen. Damit soll eine Situation vermieden werden, bei der die Betriebsleistungen bestellt sind, die Infrastruktur der Hunsrückbahn zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht fertiggestellt ist. Nach Fertigstellung der Planfeststellungsverfahren und der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses wird der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB Netz zur Umsetzung des Projektes geschlossen. Erst danach erfolgt die Ausschreibung der Betriebsleistungen auf der Hunsrückbahn in einem eigenständigen wettbewerblichen Verfahren.

Zu Frage 3: Nach derzeitigem Stand entstehen keine Mehrkosten für das Land.

Die Nachfrage auf der Hunsrückbahn basiert auf zwei Säulen. Durch die bislang geplanten regelmäßigen Halte in den Verbandsgemeindezentren (Langenlonsheim, Stromberg, Rheinböllen, Simmern und Kirchberg) entlang der Strecke und die direkte Verbindung in die Landeshauptstadt Mainz und weiter in das Rhein-Main-Gebiet nach Frankfurt am Main erhält der Hunsrück eine bisher nicht vorhandene Anbindung im öffentlichen Verkehr an die Metropolregion Rhein-Main. Die andere Säule ist der Verkehr zum Flughafen Hahn. Je weniger Flugpassagiere den Hahn benutzen, umso größer sind die Auswirkungen auf diese Säule. Durch dieses Zwei-Säulen-System ist das Erreichen der prognostizierten Zahlen auf dem Hahn damit jedoch keine alleinige Voraussetzung für den Erfolg der Hunsrückbahn.