Zukünftiges Betreiberkonzept für das Musical-Theater am Richtweg

Die HVG bleibt entgegen der ursprünglichen Beschlusslage des Senats weiterhin in der Verantwortung für die Nutzung und Auslastung des Musical-Theaters am Richtweg, weil es nicht gelungen ist, die Stage-Holding als längerfristigen Betreiber des Hauses zu gewinnen. Politisch müssen die Konsequenzen aus dem Scheitern der Vertragsverhandlungen ­ auch über die Jahre 2004 und 2005 hinaus ­ bewertet werden.

Deshalb fragen wir den Senat:

1. Wie ist der konkrete Stand der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2005 zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

2. Mit welchen Einnahmen ist für das Jahr 2005 zum gegenwärtigen Zeitpunkt fest zu rechnen?

3. Welchen Stand hat die Akquisition von Veranstaltungen für das derzeit erreicht?

4. Bleibt der bisher veranschlagte öffentliche Zuschuss für das Musical-Theater trotz der neuen Entwicklung realistisch?

5. Beabsichtigt der Senat ein neues Betriebskonzept zu entwickeln oder eventuell einen anderen Betreiber zu gewinnen? Wäre hierfür gegebenenfalls die Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel erforderlich?

6. Wie will der Senat sicherstellen, dass durch die Akquisition von Veranstaltungen für das Musical-Theater durch die HVG und damit die öffentliche Hand keine die privaten Veranstalter benachteiligenden Wettbewerbsverzerrungen entstehen?

7. Ist nach dem Scheitern eines Betreibervertrages mit der Stage-Holding die in diesem Zusammenhang ursprünglich geplante Übernahme der Bühnentechnik durch die HVG weiterhin notwendig und sinnvoll, wenn ja: warum?

1. Wie ist der konkrete Stand der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2005 zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

Derzeit befindet die HVG sich in Verhandlungen mit mehreren Veranstaltern, die in 2005 das Musical-Theater mit en-suite-Produktionen bespielen wollen.

Ein erster Vertragsabschluss ist für die Produktion. Die Schöne und das Biest erfolgt, die vom 8. bis 20. Februar 2005 gespielt werden wird.

Weiterhin gibt es feste Zusagen für Max Raabes Palast-Revue für eine einwöchige Anmietung im Januar 2005 und die Veranstaltung Rat Pack für eine einwöchige Anmietung Ende Februar 2005. Bei beiden Veranstaltungen besteht eine Option auf Verlängerung um eine weitere Woche.

Weitere Aussagen werden erst gemacht, wenn Vertragsabschlüsse tatsächlich erfolgt sind bzw. feste Zusagen vorliegen.

2. Mit welchen Einnahmen ist für das Jahr 2005 zum gegenwärtigen Zeitpunkt fest zu rechnen?

Die Wirtschaftsförderungsausschüsse haben am 25. September 2003 Folgendes beschlossen: Die Wirtschaftsförderungsausschüsse werden auf Grundlage eines jährlich im Frühjahr vorzulegenden Berichts, der u. a. Auskunft über die Auslastung, den Akquisitionsstand und die Wirtschaftlichkeit der Vermietungen gibt, eine Bewertung des Gesamtprojektes vornehmen und gegebenenfalls die Beschlusslage hinsichtlich der Mittelbindung ändern.

Bisher stehen drei Veranstaltungen im Frühjahr 2005 definitiv fest. Insoweit sind derzeit noch keine belastbaren Aussagen zu den insgesamt in 2005 zu erzielenden Einnahmen möglich.

Der im nächsten Frühjahr vorzulegende Bericht wird konkrete Aussagen zu den prognostizierten Einnahmen für 2005 sowie den Ergebnissen der Veranstaltungen in 2004 enthalten.

3. Welchen Stand hat die Akquisition von Veranstaltungen für das derzeit erreicht?

Im zweiten Halbjahr 2004 finden folgende Veranstaltungen im statt:

- West Side Story vom 7. September 2004 bis 19. September 2004 mit insgesamt 16 Vorstellungen,

- Bolero vom 2. November 2004 bis 7. November 2004 mit insgesamt acht Vorstellungen,

- Evita vom 25. November 2004 bis 31. Dezember 2004 mit insgesamt 40

Vorstellungen,

- Karstadt-Modenschau am 13. September 2004.

Für Bolero besteht eine Option auf Verlängerung der Bespielung um eine Woche.

Bezüglich des Jahres 2005 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

4. Bleibt der bisher veranschlagte öffentliche Zuschuss für das Musical-Theater trotz der neuen Entwicklung realistisch?

Aufgrund des Scheiterns der Verhandlungen mit der Stage-Holding hat sich gegenüber der Situation, die den Wirtschaftsförderungsausschüssen in der Sitzung am 25. September 2003 mit der Vorlage Nr. 066/03 ­ L/S berichtet wurde, nichts geändert.

Gemäß des am 25. September 2003 erfolgten Beschlusses der Wirtschaftsförderungsausschüsse wird von der öffentlichen Hand der Kapitaldienst für den Umbau des Musical-Theaters am Richtweg in Höhe von 2,26 Mio. p. a. bis einschließlich 2007 finanziert. Dieser Betrag muss in jedem Fall gezahlt werden, unabhängig davon ob eine Nutzung des Musical-Theaters stattfindet oder nicht.

Eine öffentliche Förderung für die Bespielung des Musical-Theaters findet nicht statt.

5. Beabsichtigt der Senat ein neues Betriebskonzept zu entwickeln oder eventuell einen anderen Betreiber zu gewinnen? Wäre hierfür gegebenenfalls die Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel erforderlich?

Die HVG hat im Auftrag des Wirtschaftssenators ein Konzept zur Bespielung des Musical-Theaters erarbeitet. Diesem Konzept haben die Wirtschaftsförderungsausschüsse zunächst in seinen Eckpunkten am 19. Juni 2002 und schließlich endgültig am 25. September 2003 zugestimmt. Grundsätzlich ist das vorrangige Ziel dieses Konzeptes, zu gegebener Zeit auch wieder ein länger laufendes Musical mit einem privaten Betreiber für Bremen zu gewinnen.

Die Bespielung des Theaters hat mit der Produktion West Side Story am 7. September 2004 begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keinerlei Aussage über den Erfolg des Bespielungskonzeptes zu treffen. Die Entwicklung eines neuen Betriebskonzeptes ist deshalb nicht geplant.

Zur Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Mittel können insofern keine Aussagen gemacht werden.

6. Wie will der Senat sicherstellen, dass durch die Akquisition von Veranstaltungen für das Musical-Theater durch die HVG und damit die öffentliche Hand keine die privaten Veranstalter benachteiligenden Wettbewerbsverzerrungen entstehen?

Wettbewerbsverzerrungen könnten zwar theoretisch gegenüber in vergleichbarer Größenordnung und mit vergleichbaren Zielgruppen bei Veranstaltern und Publikum existieren jedoch in Bremen nicht. Insoweit sieht der Senat nicht die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung.

Wegen der Bedeutung von regelmäßigen, auch lang laufenden und längerfristig buchbaren Musicalaufführungen für den Städtetourismus wurde der Wettbewerb zu anderen Musical-Standorten wie z. B. Hamburg bewusst aufgenommen.

7. Ist nach dem Scheitern eines Betreibervertrages mit der Stage-Holding die in diesem Zusammenhang ursprünglich geplante Übernahme der Bühnentechnik durch die HVG weiterhin notwendig und sinnvoll, wenn ja: warum?

Die Übernahme der Bühnentechnik war nicht im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie an die Stage-Holding geplant, sondern war

Diese Vertragsanpassung ist ein zentraler Aspekt des von den Wirtschaftsförderungsausschüssen am 25. September 2003 auf Basis der Vorlage Nr. 066/03 ­ L/S beschlossenen Bespielungskonzeptes und wurde inzwischen umgesetzt.