Forensische Psychiatrie. Der Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und

Gelegentlich wird von Patienten eine fehlende Privatsphäre angesprochen, (man kann sich nicht zurückziehen).

Die Wahrung der Privatsphäre stellt einen besonders sensiblen Bereich dar. Hier kollidieren nach Einschätzung der Besuchskommission oftmals die verständlichen der jeweiligen Einrichtung, im Rahmen des Versorgungsauftrags auch eine angemessene Überwachung im Sinne des Kranken zu gewährleisten. Die Besuchskommission kann hier kein Patentrezept aufzeigen und lediglich auf eine ständig notwendige Aufmerksamkeit für diese Problematik verweisen.

· Fixierungserlass

Der in Bremen 1994 eingeführte so genannte Fixierungserlass (genauer: plädierte in der Vergangenheit ebenso wie der leitende Arzt Herr Dr. Eikmeier für Reinkenheide gilt.

Forensische Psychiatrie

Der Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und 64 erfolgt im Land Bremen in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost (seit 1. Januar 2004: Klinikum Bremen-Ost zwischen psychischer Erkrankung und schweren Straftaten oftmals tragisch und zum Teil dramatisch. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die Therapie im Krankenhaus, wo sich die Betroffenen oftmals über einen langen Zeitraum, der Forensischen Psychiatrie bedeutet für Patienten wie auch für das Personal eine sind vorprogrammiert:

Die Kranken möchten so bald wie möglich das Krankenhaus verlassen, Aufenthalt und Therapie sind aufgezwungen und werden auch so erlebt, oftmals besteht keine Krankheitseinsicht. Ärzte werden somit als Gegner empfunden und Pfleger rasch in die Rolle von Gefängnisaufsehern gedrängt. mit gleichzeitigem Feindstatus bewegen; ein im Grunde (fast) unlösbarer Konflikt, dessen Versuch einer Bewältigung eine große Herausforderung darstellt und von allen Beteiligten unentwegt erfolgt.

2000 bis 2004 intensiv mit Problemen der Patienten aus der Forensik konfrontiert und war dort häufig präsent. Hierdurch wurde im Übrigen die früher geringer.

Die Geschäftsstelle der Besuchskommission beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales registrierte allerdings im Berichtszeitraum entgegen früherer Jahre keine deutliche Zunahme mehr, sondern eine weitgehend konstante Anzahl von Beschwerden aus der Klinik für Forensischen Psychiatrie.

Im Berichtszeitraum haben sich der Besuchskommission im Wesentlichen drei Themenkomplexe als problematisch dargestellt:

· Überbelegung

Die Belegung der Klinik für Forensische Psychiatrie lag in früheren Jahren bei unter Gleichwohl hatte die Besuchskommission den Eindruck gewonnen, dass die Inbetriebnahme des Neubaus nur kurzfristig eine Verbesserung der Situation erbrachte. erneut Beschwerden über zu wenig Platz geäußert. Aktuell werden 86 Patienten bei 73 verfügbaren Betten behandelt.

Ausbau der Forensik mit einer kalkulierten Erweiterung auf 97 Plätze, dessen und organisatorische Anstrengungen abverlangt.

Ebenso würdigt die Besuchskommission das aktuelle Vorgehen des Klinikums Bremen-Ost, zur Linderung der Raumnot Patienten aus der Forensik im Sinne einer improvisierten Lösung vorübergehend auf gesicherten Stationen der Allgemeinpsychiatrie unterzubringen.

Der Besuchskommission konstatiert, dass die zunehmende Anzahl von Patienten in der Forensik aufgrund der Zuweisung und Steuerung durch die Gerichte zustande kommt. keinen Einfluss.

· Arbeitstherapie

Ein weiteres Problem stellt für einige Patienten immer wieder die Einordnung der Arbeitstherapie in ihr eigenes Verständnis von Arbeit und Therapie dar. Während in der Beschäftigungstherapie die Patienten in der Regel von Ergotherapeutinnen und -therapeuten beim Gestalten und Bearbeiten bestimmter Dinge unterstützt und begleitet werden, dient die Arbeitstherapie vorrangig einer lebensstrukturierenden Funktion: Sie ordnet den Tag, vermittelt eine sinnvolle Tätigkeit, Fähigkeiten und Beschränkungen jenseits psychologischer Gespräche. Dies eingeordnet werden.

Die Chefärztin empfiehlt in einer Stellungnahme zu dieser Problematik für die ähnlich wie in der Justizvollzugsanstalt, Arbeit verrichten und eine angemessene Vergütung erwarten. Unterschiedliche Vergütungen gibt es bisher in der Forensik für eine bessere differentielle Leistungserfassung im Sinne der Leistungsdiagnostik zu erstellen.

· Kollektivstrafen

Im Berichtszeitraum kam es wiederholt zu Entweichungen von Patienten aus der Forensik z. B. während begleiteter Ausgänge. In manchen Fällen wurde hierüber in den Medien berichtet und die Problematik dementsprechend öffentlich diskutiert.

Wiederholt wurden Mitglieder der Besuchskommission mit Beschwerden von Patienten konfrontiert, deren sämtliche vereinbarte Lockerungen im Nachgang von Entweichungen vorübergehend gestrichen wurden. Diese Vorgehensweise wurde von den Beteiligten als Kollektivstrafe gewertet und abgelehnt.

Im Rahmen einer grundsätzlichen Aussprache der Besuchskommission mit Frau Dr. Saimeh ­ Leitende Ärztin der Forensik ­ wurde diese Thematik wegen der aus der Klinikleitung deutlich, die eine zeitlich begrenzte Streichung von im Sinne eines Schutzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch zur der Klinikleitung die Ambivalenz derartiger Entscheidungen durchaus bewusst.

Die Einordnung der Arbeitstherapie ist für Patienten oftmals schwierig

Nach Entweichung: Kollektivstrafen?

Insgesamt begrüßt die Besuchskommission die zwischenzeitlich eingeführte strukturierte monatliche Lockerungskonferenz, an der auch der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als Aufsichtsbehörde sowie die Staatsanwaltschaft beteiligt ist. Dieses Verfahren trägt zu mehr Transparenz in diesem sensiblen Bereich bei.

Sonderthema Patientenfürsprecher

Aufgrund der Gesetzesänderung in § 36 Abs. 5 Satz 2 wurde erstmals ein Angehörige benannt (Frau Dr. Jörgensen und, ab Juli 2002, Herr Kunert als Vertreter). über die Besuchskommission bekannt gegeben, die an die psychiatrischen Diedienstliche Telefonnummer der Ansprechpartner sowie auch der anderen Mitglieder der Aktualisierung des Aushangs erinnert. Die Bewohner der Einrichtungen hatten Kranke und deren Angehörige. Sie waren in der Lage, kostenlos ein Telefon zu benutzen und einen der Ansprechpartner tagsüber zu erreichen.

Einrichtungenhäufigzunächsttelefonischkontaktiert.Darüberhinausergabensich auch im Rahmen der Besuchstage regelmäßig Gespräche zwischen den Ansprechpartnern und den Bewohnern. Die Patienten wandten sich jedoch durchaus auch einmalig, auch ein Angehöriger an die Ansprechpartner gewandt, hierbei kam es zu einer ganzen Reihe von Telefonaten und persönlichen Vorsprachen in der Dienststelle.

Nach einem überwiegend zunächst telefonischen Erstkontakt konkretisierten die Patienten ihre Anliegen in der Folgezeit teilweise auch schriftlich. Das Vorbringen wurde allen Mitgliedern der Besuchskommission schriftlich oder anlässlich der regelmäßigen Treffen zur Kenntnis gebracht.

Anlass der Beschwerden waren zu einem großen Teil die Bedingungen der Sachen und bei Problemen mit anderen Patienten. In einigen Fällen und unangemessen empfunden wurden.

Zur Veranschaulichung sollen, anonymisiert, einige Fälle knapp berichtet werden:

Eine langjährig untergebrachte Patientin war aus einer Einrichtung in Süddeutschland, in die man sie verbracht hatte, entwichen und nach Bremen in die ihr von früheren Einweisungen bekannte Einrichtung zurückgekehrt. Vor einer erneuten Verlegung in die Anstalt nach Süddeutschland versuchte sie zu erreichen, dass der Unterbringungsort weiter Bremen bleiben sollte. Nach Gesprächen mit der Leitung versuchsweise ein Verbleiben in Bremen (in der Nähe der Angehörigen und Freunde) ermöglichte.

Ein Patient in der Forensischen Abteilung fühlte sich bereits weitgehend geheilt und ersuchte um Hilfe bei einer beschleunigten Behandlung, um möglichst alsbald in eine betreute Wohngemeinschaft, Vorstufe der Entlassung, überwiesen zu werden. Gespräche mit der Anstaltsleitung und mit dem Leiter der Strafvollstreckungskammer ergaben, dass der Betroffene vom Ziel der Therapie noch weit entfernt sei und dass sein Vorbringen eher zweckgerichtet sei. Ihm konnte nur der Rat erteilt werden, durch strikte Befolgung der Weisungen von Ärzten und Pflegern seine Fähigkeit zur Einordnung und Disziplin unter Beweis zu stellen.

Eine Beschwerde über unzureichende hygienische Verhältnisse und allzu häufige Leibesvisitationen ergab nach Rückfrage, dass tatsächlich wegen Personalmangels die verantwortliche Firma Abhilfe geschaffen. Die Leibesvisitationen seien aus Sicherheitsgründen erforderlich geworden, weil bei einzelnen Patienten der Station Angehörige haben sich kaum an die Ansprechpartner gewandt