Pflege

Diesbezüglichwurde lediglich der Hinweis gegeben, dass die aufsichtsführenden Pfleger bei Leibesvisitationen innerhalb einer Station keinen Unterschied machen könnten, wer von den Betroffenen gegen strikte Regeln verstoßen habe und wem dies nicht vorzuwerfen sein könne. Die Kontrolle müsse sich stets auf alle Untergebrachten einer Station erstrecken.

Aus einer Beschwerde eines älteren Heimbewohners ergab sich, dass er seit mit dem Krankenhaus und mit dem Vormundschaftsgericht konnte Dieserhattevergessen, sich um die Auszahlung des dem Patienten zustehenden Taschengeldes zu kümmern. Durch Hinweis auf eine mögliche Weiterleitung an das Vormundschaftsgericht wurde erreicht, dass der Betreuer sich alsbald um den Patienten erneut bemüht hat.

Bei einer größeren Zahl von Beschwerden wurden die Betroffenen darauf des Betreuers) zu richten hätten. In Fällen von Personen, die in der Forensik untergebracht waren, wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, einen selbst eigenen Worten sachlich zu begründen. Bereits der in längeren Gesprächen aufgezeigte Weg eines Antrages bei der zuständigen Stelle hat oft, neben dem persönlichen Gespräch, bewirkt, dass aufgestaute Emotionen beruhigt werden konnten.

Die Klagen von Patienten, die größtenteils freiwillig für eine Dauer von nicht mehr (auch Sport). Diese von den Anstaltsleitungen z. T. bestätigten Mängel wurden zumeist mit Engpässen bei Personalausfall begründet.

Darüber hinaus wurde besonders im ZKH Bremen-Ost auf die baulichen Gegebenheiten hingewiesen, die eine qualitativ bessere Behandlung zurzeit nicht zulasse. erwartet.

5 Fazit der Besuchskommission Qualitätssicherung für psychiatrische Versorgung entwickelt hat: Sehr selten sind wirklich dringende Anfragen und Beschwerden, die ein rasches Eingreifen der Besuchskommission erforderlich machen. konkret eingebracht.

So wurden z. B. im Juli 2002 in einem Krankenhaus in Bremerhaven von einer Frauen auf einer Station wegen Umbauarbeiten einer Nachbarstation beklagt. Zunächst überzeugte sich die Vertreterin des sozialpsychiatrischen Dienstes und Mitglied das Gespräch der medizinischen und pflegerischen Klinikleitung. Anhand der nun zwar besser verständlichen, aber durchaus bestehenden Defizite, insbesondere im hygienischen, personellen und zwischenmenschlichen Bereich, wandte sich die Stellungnahme. Da diese die Besuchskommission nicht in allen Belangen zufrieden stellen konnte, fand ein außerordentlicher, angemeldeter Besuch der Besuchskommission vor Ort statt. Während des Gespräches mit den Vertreterinnen und Vertretern des Krankenhauses konnten Missverständnisse ausgeräumt und gemeinsame Umbaumaßnahmen konnten den Patientinnen und Patienten bedeutend bessere

In einigen Fällen müssen zusätzlich zur Besuchskommission die Gerichte eingeschaltet werden

Nur selten akuter Handlungsbedarf für die Besuchskommission Gelegentlich: Direkte Einmischung!

Zu den Besuchsterminen am Mittwoch Nachmittag sind die Patienten oftmals nicht anwesend (z. B. zu diesem Zeitpunkt Teilnahme an regelmäßigen Ausflügen). Die Besuchskommission möchte jedoch mit Rücksicht auf die Verfügbarkeit der niedergelassenen Psychiater (nur an Mittwoch Nachmittagen) an diesem Termin grundsätzlich festhalten.

6 Zusammenfassung 2000 bis 2004.

Eine Kernaussage aus dem Bericht der Besuchskommission 1993 bis 1995 gilt auch weiterhin: Die Brisanz der Besuche in den psychiatrischen Einrichtungen ist weitestgehend verloren gegangen und die Besuchskommission sieht sich mit einer Normalität konfrontiert. Mängel in der Versorgung psychisch kranker Menschen in psychiatrischen Einrichtungen im Lande Bremen feststellen.

Die Mitglieder der Besuchskommission attestieren dem Personal in den psychiatrischen Einrichtungen, dass die Versorgung der ihnen anvertrauten Kranken mit großer Mühe und Sorgfalt erfolgt und stets geprägt ist von dem Bestreben, den Aufenthalt der Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die Besuchskommission kommt daher zu dem Ergebnis, dass aufgrund nicht (mehr) entwickelt wurde.

Gleichwohl wurden von der Kommission anhand der Besuche sowie der Beschwerden von Patienten noch immer Probleme registriert, die gemeinsam gelöst werden müssen.

Die meisten Probleme bestehen weiterhin in der Klinik für Forensische Psychiatrie.

Für die Besuchskommission: Heike Griechen · Dr. Martin Götz Abteilung Gesundheitswesen

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Bahnhofsplatz 29 · 28195 Bremen 7 Anhang Auszüge aus Gesetzestexten und anderen Arbeitsgrundlagen

­ in Kraft seit 1. Januar 2001 ­

§ 36

Besuchskommission:

(1) Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beruft eine Besuchskommission, die in der Regel ohne Anmeldung jährlich mindestens einmal die Einrichtungen nach § 13 besucht und überprüft, ob die mit der Unterbringung, Behandlung, Betreuung und mit dem Maßregelvollzug verbundenen Aufgaben erfüllt und die Rechte der Patientinnen und Patienten gewahrt werden. Dabei ist den Patientinnen und Patienten Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.

(2) Der Besuchskommission ist ungehinderter Zugang zu den Einrichtungen nach § Patientin oder den Patienten vorhandenen Unterlagen ist mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten oder des gesetzlichen Vertreters zu ermöglichen. Der Patientin oder dem Patienten oder ihrem oder seinem gesetzlichen Vertreter ist bei Keine schwerwiegenden Mängel in der Psychiatrie der Aufnahme Gelegenheit zu geben, der Besuchskommission die Einwilligung in die Einsichtnahme der Krankenunterlagen schriftlich zu erteilen.

(3) Die Besuchskommission soll sich darüber hinaus in anderen Einrichtungen, in denen psychisch Kranke behandelt oder betreut werden, einen Eindruck über die Versorgung psychisch Kranker verschaffen.

(4) Innerhalb von zwei Monaten nach jedem Besuch einer Einrichtung fertigt die Besuchskommission einen Bericht an, der auch die Wünsche und Beschwerden der Betroffenen enthält und zu ihnen Stellung nimmt. Eine Zusammenfassung dieser Berichte übersendet der Senat der Bremischen Bürgerschaft mindestens alle zwei Jahre.

(5) Der Besuchskommission gehören an:

1. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales,

2. eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie,

3. eine Richterin oder ein Richter,

4. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Trägers der Hilfen und aus Bremerhaven bei Besuchen in der Stadtgemeinde Bremerhaven. und benennt ein Mitglied, das Ansprechpartner für psychisch Kranke und deren Angehörige ist und deren Interessen vertritt. Für jedes Mitglied ist mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen. Die Deputation für Arbeit und Bremerhaven auch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung als weitere und Soziales vorschlagen. Darüber hinaus kann die Deputation für Arbeit und Gesundheit weitere Mitglieder auch für Einzelbesuche vorschlagen. Der zuständigen Amtsärztin oder dem zuständigen Amtsarzt ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Besuchen zu geben.

(6) Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden für zwei Jahre berufen. Eine erneute Berufung ist zulässig.

(7) Die Mitglieder der Besuchskommission sind nicht an Weisungen gebunden. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Entschädigung richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

(8) Die Besuchskommission gibt sich eine Geschäftsordnung.

(9) Das Petitionsrecht der Patientin oder des Patienten und die Aufsichtspflichten und -rechte der zuständigen Behörden bleiben unberührt.

Strafgesetzbuch

§ 63

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

§ 64

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt:

(1) im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt.