Arbeitsmarkt

Mit dem Konversionsprojekt Flughafen Frankfurt-Hahn verfolgt das Land verkehrs-, struktur- und arbeitsmarktpolitische Ziele. Seit 2009 ist das Land Rheinland-Pfalz nach der Übernahme der Gesellschaftsanteile von Fraport AG mit 82,5 % Hauptanteileigner der FFHG, das Land Hessen hält unverändert 17,5% der Gesellschaftsanteile. Insgesamt hat der Flughafen Frankfurt-Hahn zu erheblichen Arbeitsmarktimpulsen in der Region geführt.

Geschäftsverlauf 2010

Im Jahr 2010 wurden ca. 3,5 Mio. Passagiere (2009: 3,8 Mio.) abgefertigt. Der Rückgang ist teilweise auf die Auswirkungen der Aschewolke des isländischen Vulkans Eyiafjallajokull, die Teilsanierung der Start- und Landebahn bei zeitweiser Unterbrechung des Flugbetriebs, aber auch auf die Reduzierung von Kurz- und Mittelstreckenverbindungen, die der Hauptkunde Ryanair bereits 2010 im Vorgriff auf die Einführung der Luftverkehrssteuer vornahm, zurückzuführen. Wichtige Geschäftspartner im Bereich Passagiere sind auch Wizz Air und Iceland Express. An Luftfracht incl. Luftfrachtersatzverkehr konnten im Jahr 2010 rund 465.000 t (Anstieg von rund 45% zu 2009), an reiner Luftfracht rund 230.000 t abgefertigt werden, was bezogen auf das bisherige Rekordjahr 2008 einem Anstieg von rund 27,4% entspricht. Der Flughafen Hahn hält damit im Bereich Luftfracht Rang 5 der deutschen Verkehrsflughäfen.

Die Tochtergesellschaft Hahn Campus Management wurde zum 01.01.2010 an private Investoren verkauft.

Weitere Entwicklungen

Als Auswirkung der Luftverkehrssteuer ist auch weiterhin mit einer Abnahme der Fluggastzahlen am Flughafen Hahn zu rechnen. Gerade im preissensiblen Low-Cost-Bereich mit seinen typischen niedrigen Flugticketpreisen wirkt sich die Luftverkehrssteuer besonders stark aus, so dass die vorab in Gutachten prognostizierte Zurückhaltung der Passagiere auch tatsächlich feststellbar ist. Die Entwicklung im Frachtbereich wird sehr stark vom konjunkturellen Umfeld abhängen. Grundsätzlich hat der Flughafen Hahn aber Potential für zusätzliches Wachstum. Dies könnte sich insbesondere aus dem für den Flughafen Frankfurt erwarteten Nachtflugverbot während der Nachtkernzeit von 23.00 bis 05.00 Uhr ergeben. Fluggesellschaften, die wegen ihrer globalen Ausrichtung auf einen Betrieb während dieser Zeit angewiesen sind, benötigen passende Alternativen. Ein Gutachten hat die Eignung des Flughafens Hahn als Alternativstandort bestätigt. Eine Aufnahme privater Investoren könnte zu einer weiteren Dynamisierung des Flugbetriebs führen. Als problematisch stellt sich die ausgesprochen lange Dauer der laufenden Beihilfeprüfverfahren bei der Europäischen Kommission dar. Deren Ausgang wird ebenfalls Einfluss auf die weitere Entwicklung haben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.