Darlehen

Die WAK, die nach § 1 (1) des Weinbergsaufbaugesetzes vom 12.05.1953 (BS 7821-1) als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Förderung des Weinbaus des Landes gebildet wurde, hat folgende Aufgaben: Organisation des planmäßigen Wiederaufbaues der Rebflächen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren. Förderung der Aufbaumaßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen. Auszahlung der staatlichen Zuschüsse an die Aufbaugemeinschaften und Überwachung ihrer Tätigkeit. Beteiligung an Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebs- und Absatzstruktur, insbesondere bei nach dem Marktstrukturgesetz anerkannten Erzeugergemeinschaften für Wein.

Seit dem 1. April 2002 hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Besorgung der Verwaltungsgeschäfte der Wiederaufbaukasse nach dem Weinbergsaufbaugesetz und der Satzung der Wiederaufbaukasse übernommen. Die Stellung der Wiederaufbaukasse als Anstalt des öffentlichen Rechts, ihre Organe, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung, bleiben hiervon unberührt.

In den Jahren 2009 und 2010 wurden keine Zuschüsse des Landes gewährt. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebs- und Absatzstruktur leisten einen erheblichen Beitrag zur Marktstabilisierung und Vermeidung temporärer Angebotsüberschüsse. Im Rahmen dieser Auf-gabe gewährte die Wiederaufbaukasse für die Ernte 2009 11 Erzeugergemeinschaften und 6 Unter-nehmen anderer Rechtsform Erntebergungsdarlehen in Höhe von rund 40,5 Mio. für 80,3 Mio. Liter Wein und für die Ernte 2010 11 Erzeugergemeinschaften und 6 Unternehmen anderer Rechtsform rund 32,8 Mio. für 63,9 Mio. Liter Wein.

Weitere Entwicklungen

In den nächsten Jahren werden Wiederanpflanzungen auf flurbereinigten Flächen über die gemeinsame Marktorganisation für Wein nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 22.Oktober 2007 gefördert.