Zweckbindung der Feuerschutzsteuer
Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer geregelt. Danach darf die Feuerschutzsteuer nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Kann die Zweckbindung dieser Feuerschutzsteuer vorübergehend für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 aufgehoben werden und können drei Millionen Euro jährlich für den allgemeinen Haushalt verwendet werden?
2. Wie viele Anträge liegen der Landesregierung von kommunalen Aufgabenträgern im Brand- und Katastrophenschutz vor?
3. Wie hoch ist die beantragte Gesamtsumme im Bereich von Brand- und Katastrophenschutz von kommunalen Aufgabenträgern?
4. Gibt es eine Warteliste und in welcher Höhe bewegt sich hier die beantragte Summe?
5. Wie hoch sind die Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich der Feuerschutzsteuer?
6. Wie viele Anträge liegen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm vor?
7. Wie gedenkt die Landesregierung die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in unseren Feuerwehren im Rahmen der Gewährleistung der inneren Sicherheit in Rheinland-Pfalz finanziell sicherzustellen?
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2011 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer ist in § 34 Abs. 3 Satz 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes festgelegt. Der Landesgesetzgeber kann diese Zweckbindung ganz oder teilweise aufheben.
Zu den Fragen 2 bis 4: Zum 15. November 2011 lagen dem Land rund 900 Förderanträge vor.
Die Gesamtsumme der nach derzeit geltenden Festbeträgen bei Feuerwehrfahrzeugen bzw. nach den festgesetzten zuwendungsfähigen Kosten bei Feuerwehrhäusern zu erwartenden Zuwendungen beträgt rund 57,8 Mio..
Zu Frage 5: Das Feuerschutzsteueraufkommen im Jahr 2011 beläuft sich mit Stand 31. Oktober 2011 auf 17 739 020,44. In diesem Betrag ist jedoch eine für das Jahr 2010 erfolgte Nachzahlung in Höhe von 2,3 Mio. enthalten. Diese Nachzahlung erfolgte aufgrund des Umstandes, dass nach dem Begleitgesetz zur zweiten Förderalismusreform die Verwaltungskompetenz bei der Feuerschutzsteuer zum 1. Juli 2010 von den Ländern auf den Bund übergegangen ist.
Zu Frage 6: Aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm liegen derzeit 34 Anträge vor.
Zu Frage 7: Als Interessenvertretung der Feuerwehren im Land besteht der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V. (LFV) mit der Unterorganisation des Landesjugendfeuerwehrverbandes (LJFV), die aus Mitteln der Feuerschutzsteuer gefördert werden. Hierfür stehen nach den derzeitigen Haushaltsansätzen 250 000 als max. Förderung zur Verfügung. Diese teilen sich auf in max. 60 000 für den LJFV und max. 190 000 für den LFV RP e. V.