Im Rahmen von Schulungen werden tiefergehende Theorie und SoftwareKenntnisse vermittelt
13 Supports intensiv betreut. Gleichzeitig wird das vorhandene Landesmodell kontinuierlich optimiert:
Auf der Internet-Plattform „Gruppe KLR" werden den KLR-Anwendern aktuelle Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der nun laufenden KLR-Implementierungsprozesse werden für die einzelnen Module Benutzerhandbücher geschrieben, welche anschließend auf die vorgenannte Internet-Plattform eingestellt werden.
Im Rahmen von Schulungen werden tiefergehende Theorie- und SoftwareKenntnisse vermittelt. So fand im Berichtszeitraum eine Schulung zum Thema Leistungsverrechnung statt und für die erste Jahreshälfte 2011 sind zwei Schulungen zum Thema Report-Generator geplant, um das vorhandene Berichtswesen weiter auszubauen.
Eine Erweiterung des Softwareangebots für das Berichtswesen wird erarbeitet.
Nach Möglichkeit und Bedarf werden halbjährlich KLR-Anwendertreffen und „Treffen auf Arbeitsebene" durchgeführt, welche der engeren Vernetzung und dem Austausch der angeschlossenen Dienststellen dienen.
Eine tabellarische Übersicht zum Umsetzungsstatus der KLR in den Landeseinrichtungen findet sich in Anlage 23.
II. Länderübergreifende Entwicklung
Durch das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) wurde das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) insoweit geändert, als gleichberechtigt neben die Kameralistik auch die kaufmännische Buchführung treten kann, wenn dabei eine Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt wird.
Zur Gewährleistung dieser einheitlichen Verfahrens- und Datengrundlagen wurde von Bund und Ländern das Standardisierungsgremium nach § 49a Abs. 1 HGrG eingerichtet, das entsprechende Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie Produkthaushalte erarbeitet und sicherstellen soll, dass die finanzstatistischen Anforderungen berücksichtigt werden. Das Gremium hat dazu Ende 2010 die „Standards staatlicher Doppik" sowie den „Verwaltungskontenrahmen" (VKR) überprüft und beschlossen. Als Standard für den Produkthaushalt wurde der „Integrierte Produktrahmen" (IPR) überprüft und beschlossen.
Diese werden künftig einschließlich der kameralen Standards mindestens einmal jährlich überprüft und fortentwickelt.
D. Verwendung der Selbstbewirtschaftungsmittel
I. Berichtsgrundlage
Gemäß Haushaltsvermerk bei Kapitel 09 13 (Allgemeine Bewilligungen len und Klinikum, Forschung, Ausbildungsförderung) können die am Ende eines Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommenen Ausgabenermächtigungen nach § 15 Abs. 2 LHO zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Über die zur Selbst bewirtschaftung zugewiesenen Mittel, die hieraus getätigten Investitionen und ko sumtiven Ausgaben, strukturiert nach wesentlichen Schwerpunkten sowie über die Höhe der noch verbleibenden Mittelreserve und die Zielsetzung ihrer geplanten Ve wendung, berichtet die Landesreg gem. § 6 LHG.
II. Entwicklung der Selbstbewirtschaftungsmittel (Anlage 24
Die Selbstbewirtschaftungsmittel wurden ab dem Jahr 2000 recht sukzessive bis zum Ende des Jahres 2005 zurückgeführt. In 2006 konnten mittel wieder aufgebaut werden. Mit dem Haushaltsjahr 2007 wurden die Universit ten in Trier und Kaiserslautern sowie die Fachhochschulen in Kaiserslautern und Mainz ebenfalls (nach der Universität Mainz ab 2005) aus dem kameralen haushalt ausgegliedert und die noch in vorhergehenden Jahren in deren Haushalten aufgebauten Selbstbewirtschaftungsmittel in den Wirtschaftsplan der betreffenden Hochschulen überführt.
Vgl. 2 LHO zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Über die zur Selbst ugewiesenen Mittel, die hieraus getätigten Investitionen und ko sumtiven Ausgaben, strukturiert nach wesentlichen Schwerpunkten sowie über die Höhe der noch verbleibenden Mittelreserve und die Zielsetzung ihrer geplanten Ve wendung, berichtet die Landesregierung zusammen mit dem Jahresbudgetbericht Entwicklung der Selbstbewirtschaftungsmittel (Anlage 24 und 25
Die Selbstbewirtschaftungsmittel wurden ab dem Jahr 2000 recht sukzessive bis zum Ende des Jahres 2005 zurückgeführt. In 2006 konnten die Selbstbewirtschaftung mittel wieder aufgebaut werden. Mit dem Haushaltsjahr 2007 wurden die Universit ten in Trier und Kaiserslautern sowie die Fachhochschulen in Kaiserslautern und Mainz ebenfalls (nach der Universität Mainz ab 2005) aus dem kameralen haushalt ausgegliedert und die noch in vorhergehenden Jahren in deren Haushalten aufgebauten Selbstbewirtschaftungsmittel in den Wirtschaftsplan der betreffenden gl. zur Entwicklung der Selbstbewirtschaftungsmittel der jeweiligen Hochschule 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12. 2 LHO zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Über die zur Selbstugewiesenen Mittel, die hieraus getätigten Investitionen und konsumtiven Ausgaben, strukturiert nach wesentlichen Schwerpunkten sowie über die Höhe der noch verbleibenden Mittelreserve und die Zielsetzung ihrer geplanten Verierung zusammen mit dem Jahresbudgetbericht und 25)
Die Selbstbewirtschaftungsmittel wurden ab dem Jahr 2000 recht sukzessive bis zum die Selbstbewirtschaftungsmittel wieder aufgebaut werden. Mit dem Haushaltsjahr 2007 wurden die Universitäten in Trier und Kaiserslautern sowie die Fachhochschulen in Kaiserslautern und Mainz ebenfalls (nach der Universität Mainz ab 2005) aus dem kameralen Landeshaushalt ausgegliedert und die noch in vorhergehenden Jahren in deren Haushalten aufgebauten Selbstbewirtschaftungsmittel in den Wirtschaftsplan der betreffenden gl. zur Entwicklung der Selbstbewirtschaftungsmittel der jeweiligen Hochschule.