Personaleinsparung bei der Jugendverkehrsschule Kusel

Auf der Mitgliederversammlung der Kreisverkehrswacht Kusel e. V. wurden Gerüchte laut, die hervorragende Präventionsarbeit der Jugendverkehrsschule im Kreis Kusel sei durch die Reduzierung von bisher zwei auf nur noch einen Polizeibeamten ab Herbst im bisherigen Umfang gefährdet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung zukünftig der Arbeit der Jugendverkehrsschulen insgesamt bei?

2. Was sind die speziellen Umstände der Jugendverkehrserziehung im Landkreis Kusel (sog. Kuseler Modell)?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Personalkürzung gerade in diesem Bereich?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach Überzeugung der Landesregierung leisten die Jugendverkehrsschulen seit Jahrzehnten einen hervorragenden Beitrag zur Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler im Land. Auch in Zukunft haben die Jugendverkehrsschulen einen bedeutenden Stellenwert in der Verkehrssicherheitsarbeit der Landesregierung.

Zu 2.: Das sogenannte „Kuseler Modell" ist der Landesregierung nicht bekannt.

Organisation und die Aufgaben der Verkehrssicherheitsberater/-innen, einschließlich ihres Einsatzes in der Jugendverkehrsschule, werden in der „Rahmenanweisung für die Durchführung der polizeilichen Verkehrssicherheitsberatung in Rheinland-Pfalz" vom 10. März 2008 geregelt.

Zu 3.: Die unter Ziffer 2 genannte Rahmenanweisung sieht grundsätzlich pro Polizeiinspektion die Stelle eines Verkehrssicherheitsberaters/einer -beraterin vor. Bei Polizeiinspektionen mit einer Zuständigkeit von mehr als 50 000 Einwohnern oder aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten kann durch das jeweilige Polizeipräsidium die Anzahl angemessen erhöht werden, während bei kleineren Dienststellen eine inspektionsübergreifende Aufgabenwahrnehmung anzustreben ist.

Derzeit besteht im Bereich der Polizeidirektion Kaiserslautern ein personeller Überhang bei der Anzahl der Verkehrssicherheitsberater/-innen von einer Stelle, der abgebaut werden soll. Eine Kürzung des nach der Rahmenanweisung vorgesehenen Personals ist damit nicht verbunden.

Die Arbeit der Jugendverkehrsschule wird von dieser Maßnahme nicht tangiert und auch in Zukunft ohne Einschränkung gewährleistet.