Polizei im Bereich der PI Landstuhl

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich Soll- und Ist-Stärke der Polizeiinspektion Landstuhl und die tatsächliche Einsatzstärke in den Wechselschichten in den letzten zehn Jahren dar?

2. Wie ist die Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten im Bereich der PI Landstuhl und wie viele Beamtinnen und Beamte sind gegenwärtig uneingeschränkt einsatzfähig (in absoluten Zahlen und gemessen an der Gesamtbesetzung)?

3. Sofern die Soll- von der Ist-Stärke abweicht: Was sind die Gründe hierfür, wie wirkt sich die Differenz auf den Einsatz in den jeweiligen Wechselschichten aus und was gedenkt die Landesregierung zur Angleichung der Soll- und Ist-Stärke im laufenden Jahr zu tun?

4. Wie ist der derzeitige Planungs- und Umsetzungsstand der notwendigen baulichen Maßnahmen bei der PI Landstuhl?

5. Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich der Kontaktbeamten im Bereich der PI Landstuhl (bitte nach Verbandsgemeinden, Ruhestandsversetzungen, Wiederbesetzungen aufführen)?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juni 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Hinsichtlich der Stärkedaten bei der Polizeiinspektion (PI) Landstuhl für die Jahre 2003 bis 2008 wird auf die Antwort zur Großen Anfrage 15/2336 (Landtagsdrucksache 15/2558, dort insbesondere Anlage 1 zu Frage 1) verwiesen. Aus dem Jahr 2002 liegen keine vollständigen Daten mehr vor. Für die Jahre 2009 bis 2011 stellt sich die Personalstärke der PI Landstuhl nach Angaben des Polizeipräsidiums Westpfalz ­ jeweils zum Stand 1. Juni ­ wie folgt dar:

Das Durchschnittsalter aller Polizeibeamtinnen und -beamten der PI Landstuhl beläuft sich nach den Berechnungen des Polizeipräsidiums Westpfalz auf 51,5 Jahre (Schutzpolizei: 51,2; Kriminalpolizei: 54,3).

Von den insgesamt 68 Polizeibeamtinnen und -beamten sind 52 uneingeschränkt einsatzfähig, dies entspricht 76,47 %.

Zu 3.: In allgemeiner Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Ist-Stärke um eine variable Größe handelt, in der alle einer Dienststelle stellenplanmäßig zugeordneten Bediensteten erfasst sind. Veränderungen können sich z. B. durch langfristige Zu- oder Abordnungen ergeben.

Bei der Gegenüberstellung der sich aus der Antwort zu Frage 1 ergebenden Stärken ist erkennbar, dass der Zielwert der Soll-/Orientierungsstärke für die PI Landstuhl meist erreicht oder insbesondere in den letzten Jahren überschritten wurde. Für das Jahr 2011 kann ein diesbezüglicher Vergleich erst nach belastungsbezogener Neuberechnung und Festlegung der Orientierungsstärke im Herbst dieses Jahres erfolgen.

Mit der tatsächlichen Einsatzstärke des Wechselschichtdienstes wird dessen Orientierungsstärke zwar nicht erreicht, die PI Landstuhl verfügt aber über 20 weitere Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei, die vornehmlich Raumschutzaufgaben wahrzunehmen haben, punktuell aber auch zur Verstärkung des Wechselschichtdienstes eingesetzt werden.

Zu 4.: Das aktuelle Dienstgebäude weist Mängel auf, die am Standort nicht lösbar sind, weshalb die Errichtung eines Neubaus für die PI Landstuhl geboten ist. Zum Bau eines neuen Dienstgebäudes in Landstuhl wurden vier Grundstücke angeboten, zwei von der Stadt Landstuhl und zwei von privaten Eigentümern. Die polizeitaktische Bewertung dieser vier Grundstücke wurde bereits vorgenommen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind noch anzustellen.

Planungen im eigentlichen Sinne finden derzeit noch nicht statt. Da der Mietvertrag für das aktuelle Dienstgebäude erst im Jahr 2017 endet, wäre es verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Planungen durchzuführen. Lediglich der aus heutiger Sicht ungefähre Raumbedarf wurde festgestellt, damit die Größe des zu erwerbenden Grundstücks ermittelt werden kann.

Zu 5.: Nach der Verwaltungsvorschrift über die Einrichtung eines polizeilichen Bezirksdienstes vom 18. März 1999 (MinBl. S. 258) sollen 10 000 Einwohner grundsätzlich von jeweils einem Bezirksbeamten betreut werden. Bei der Polizeiinspektion Landstuhl waren für den Bereich der drei Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach mit insgesamt 42 325 Einwohnern (Stand 30. Juni 2010) überplanmäßig jeweils zwei Bezirksbeamte eingesetzt. Altersbedingt traten bzw. treten im Jahr 2011 vier Beamte in den Ruhestand. Davon waren zwei Beamte für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, ein Beamter für die Verbandsgemeinde Landstuhl und ein Beamter für die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach zuständig.

Für den Bezirksdienst bei der PI Landstuhl wurde eine vorläufige Regelung getroffen, die vorsieht, dass bei jeder der drei Verbandsgemeinden je ein Bezirksbeamter eingesetzt wird. Diese werden unterstützt und vertreten durch einen weiteren Beamten der PI Landstuhl, der ausschließlich hierfür zur Verfügung steht. Dieser vierte Beamte unterstützt die drei übrigen Bezirksbeamten, ohne jedoch fest einer Verbandsgemeinde zugewiesen zu sein. Zusätzlich erfolgt eine anlassbezogene Unterstützung des Bezirksdienstes durch weitere Beamtinnen und Beamte der PI Landstuhl. Damit entspricht die Anzahl der Bezirksbeamten der oben angeführten Vorgabe. Insgesamt ist die Präsenz in den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach gewährleistet.