Weitere Nutzung „Moby Dick" in Rülzheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Sachstand bei der Planung der weiteren Nutzung des Schwimmbades „Moby Dick" in Rülzheim?

2. Inwiefern ist die Landesregierung weiter an einer Fortsetzung ihrer Beratungstätigkeit zum Erhalt des „Moby Dick" bereit?

3. Wann ist mit einem abschließenden Bericht des verantwortlichen Ingenieurbüros zu rechnen?

4. Inwiefern und aus welchen Budgets kommen Fördermittel für die künftige Nutzung des „Moby Dick" in Frage?

5. Welche weitere Nutzung präferiert die Landesregierung?

6. Inwiefern besteht die Landesregierung darauf, im Falle einer längeren Stilllegung oder Umnutzung des „Moby Dick", Fördermittel zurückzufordern?

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 3:

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Unterstützung der Verbandsgemeinde und zur konzeptionellen Weiterentwicklung am Schwimmbadstandort einen Werkvertrag mit einem Architekten zum Erstellen einer städtebaulichen Konzeption für Bad, Badesee und Campingplatz in Rülzheim abgeschlossen. Der Werkvertrag ist erfüllt; es liegen konzeptionelle Entwürfe vor, die am 25. November 2011 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde vorgelegt wurden.

Zu Frage 2: Das Land Rheinland-Pfalz hat die Grundlage für eine Neubewertung der Badsituation und Weiterentwicklung des städtebaulichen Bereiches gelegt. Es ist nun Aufgabe, im Rahmen der Planungs- und Finanzhoheit der Gemeinde tragfähige Lösungen selbst zu entwickeln. Beratend steht das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur auch weiterhin zur Verfügung.

Zu Frage 4: Über zukünftige Fördermöglichkeiten kann erst nach der Willensbildung des Antragstellers und der Vorlage der zukünftigen Konzeption entschieden werden.

Zu Frage 5: Nach Kenntnisnahme und Bewertung der Haushaltslage der Verbandsgemeinde Rülzheim ist ein Weiterbetrieb eines Hallenbades finanziell nicht darstellbar. Investitionen in die vorgeschlagenen Freizeitanlagen sind weniger belastend und werden daher unterstützt. Auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Zu Frage 6: Die Anlage eines Badesees hat zu einer Nutzung der vorhandenen Umkleide- und Sanitäranlagen des Hallenbades geführt. Über 50 % der Nutzfläche des derzeit nicht betriebenen Hallenbades wird für die Besucher des Badesees bereitgehalten.

Eine eingeschränkte mögliche Rückforderung von Landesmitteln muss geprüft und erörtert werden.