Pauschaler Aufwendungsersatz
Bezugnehmend auf § 37 Abs. 4 LHO teile ich Ihnen mit, dass ich auf Antrag des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur meine Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 1 400 000 Euro bei Kapitel 03 02 (Allgemeine Bewilligungen), Titel 684 29 (Pauschaler Aufwendungsersatz für den Landessportbund und seine angeschlossenen Organisationen) erteilt habe, die gemäß § 37 Abs. 4 zweiter Halbsatz LHO dem Landtag mitzuteilen ist.
Mit den Mitteln des Pauschalen Aufwendungsersatzes werden beim Landessportbund und den drei regionalen Sportbünden im Wesentlichen die Personal- und Sachausgaben finanziert. Dabei wird der Haushalt des Landessportbundes in diesem Bereich zu 100 % aus Landesmitteln finanziert. Die drei regionalen Sportbünde finanzieren ihren Haushalt zu rund 60 % aus Landesmitteln und zu 40 % aus Drittmitteln. Diese Drittmittel resultieren insbesondere aus Gewinnausschüttungen von Lotto Rheinland-Pfalz, an denen die drei Sportbünde als Gesellschafter dieses Unternehmens beteiligt sind. Die drei regionalen Sportbünde rechnen dabei jeweils mit rund 400 000 Euro (Sportbund Rheinland, Sportbund Pfalz) und rund 200 000 Euro (Sportbund Rheinhessen) aus Mitteln von Lotto Rheinland-Pfalz. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen für Lotterie- und Wettspiel (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Urteil des Europäischen Gerichtshofes) hat sich die Ertragssituation beim Unternehmen Lotto in den letzten beiden Jahren kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere war nicht vorhersehbar, dass sich die Einnahmesituation so dramatisch zurückentwickelt, sodass, anders als in den letzten Jahrzehnten, keine Gewinne mehr erwirtschaftet werden konnten. Durch diese unvorhersehbare Situation konnten auch den Gesellschaftern keine Gewinnausschüttungen mehr gezahlt werden.
Bei den regionalen Sportbünden als Gesellschafter von Lotto fehlen daher Finanzmittel in Höhe von zwei Millionen Euro, die diese dringend benötigen, um ihren Haushalt auszugleichen und ihren unabweisbaren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ihrem Personal gegenüber, nachkommen zu können. Der Bedarf von zwei Millionen Euro kann nur zu einem Anteil in Höhe von 600 000 Euro aus Ansatzmitteln gedeckt werden. Es besteht somit ein unabweisbarer Mehrbedarf in Höhe von 1,4 Millionen Euro, der aufgrund des drastischen Einnahmerückgangs bei Lotto bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 nicht vorhersehbar war.
An welcher Stelle im Einzelplan 03 die Mehrausgaben in Höhe von 1,4 Millionen Euro durch Minderausgaben kompensiert werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.