Lage der Aushilfskräfte an Schulen in Rheinland-Pfalz

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Vertretungslehrkräfte und PES-Lehrkräfte sind derzeit an Schulen in Rheinland-Pfalz beschäftigt (bitte nach Personen und Vollzeitäquivalenten sowie Schularten aufgeschlüsselt)?

2. Mit wie vielen Vertretungs- und PES-Lehrkräften plant die Landesregierung nach den Sommerferien (bitte nach Personen und Vollzeitäquivalenten sowie Schularten aufgeschlüsselt)?

3. Wie viele Verträge im Bereich der Vertretungs- und PES-Lehrkräfte laufen mit dem Schuljahresende aus und wie viele werden nicht über die Sommerferien hinaus verlängert werden?

4. Wie viele Vertretungs- und PES-Lehrkräfte werden nach Ablauf ihres derzeitigen Vertrages in einer Anschlussbefristung oder auf einer vollen Stelle übernommen?

5. Wie viele der Vertretungskräfte des laufenden Schuljahres sind zu ihrem Vertragsablauf kürzer als zwölf Monate beschäftigt und wie hoch ist der Anteil dieser Kräfte, die nach Ablauf ihres derzeitigen Vertrages in einer Anschlussbefristung oder auf einer vollen Stelle übernommen werden?

6. Wie hoch ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen/das Mindesteinkommen der Vertretungslehrkräfte und der PES-Lehrkräfte pro Monat/pro Unterrichtsstunde?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juni 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Vertretungsverträge dienen der Sicherung der Unterrichtsversorgung während der vorübergehenden Abwesenheit einer verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkraft (z. B. wegen Erkrankung oder Elternzeit). Vertretungsverträge sind notwendigerweise befristete Verträge, weil der zu Grunde liegende Bedarf ein vorübergehender ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 14 der Abgeordneten Bettina Dickes verwiesen (Drucksache 16/59).

Zu den Fragen 2 bis 4: Aktuell werden bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Personaleinstellungen für das kommende Schuljahr geplant und umgesetzt. Dabei handelt es sich zunächst um die Besetzung der Planstellen, also um dauerhafte Beschäftigungen im Beamtenverhältnis oder ­ soweit eine Verbeamtung nicht möglich ist ­ um unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Die PersonalausDrucksache 16/76 Landtag Rheinland-Pfalz ­ 16.Wahlperiode wahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern findet entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach Leistungskriterien statt, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Ob im Rahmen dieser Einstellungen bisher befristet beschäftigte Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden können, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenso wenig abschließend beantwortet werden wie der Vertretungsbedarf im kommenden Schuljahr. Gleiches gilt für die Zahl der Vertretungsvertragsverlängerungen oder auch der Neuabschlüsse von Vertretungsverträgen.

Von den zum 1. Juni 2011 aus dem Titel „427 01 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte" finanzierten Verträgen mit Vertretungs- und PES-Lehrkräften (3 062 Verträge, 3 012 Personen) laufen bis zum Ende des Schuljahres 1 368 Verträge aus.

Zu Frage 5: Um die Frage beantworten zu können, wäre es erforderlich nachzuvollziehen, wann eine Lehrkraft erstmalig als Vertretungskraft eingestellt wurde, da es denkbar ist, dass eine Lehrkraft innerhalb der vergangenen zwölf Monate mit mehr als einem Vertretungsvertrag beschäftigt war. Zurückliegende Daten, die Auskunft darüber geben, wann eine Lehrkraft erstmals eingestellt wurde, sind elektronisch jedoch nicht verfügbar und müssten daher manuell ermittelt werden. Dieser Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Zu Frage 6: Der Bruttoverdienst einer Lehrkraft mit befristetem Arbeitsvertrag berechnet sich nach den maßgeblichen Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Danach erhält die beschäftigte Lehrkraft monatlich ein Entgelt, dessen Höhe abhängig von der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe ist. Daneben haben beschäftigte Lehrkräfte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, einen Anspruch auf eine zumindest anteilige Jahressonderzahlung.

Die Entgeltgruppe der Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis richtet sich nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte.

Maßgeblich für die Eingruppierung sind die Qualifikationen der Lehrkraft und die von ihr ausgeübten Tätigkeiten. Dabei erfolgt je nach Schulart ­ in Integrierten Gesamtschulen auch je nach Klassenstufe ­, in der die Lehrkraft eingesetzt ist, eine unterschiedlich hohe Eingruppierung. Lehrkräfte werden mindestens in Entgeltgruppe 6 TV-L, höchstens in Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert.

Die Entgeltstufe bestimmt sich nach der einschlägigen Berufserfahrung der Lehrkraft. In der Regel erhalten die Lehrkräfte mit befristetem Vertretungsvertrag ein Tabellenentgelt nach den Stufen 1 oder 2. Allerdings ist in Abhängigkeit von der Dauer der beruflichen Erfahrung der Lehrkraft auch eine höhere Entgeltstufe möglich.

In Rheinland-Pfalz erhalten danach tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit befristeter Vollzeitbeschäftigung im Schuljahr 2010/2011 mit Stand Juni 2011 ab dem 1. April 2011 monatlich ein Entgelt nach der Tabelle in der Anlage (Quelle: zbv.rlp.de; Service/Gehaltstabellen/Entgelttabelle TV-L Lehrkräfte ab 1. April 2011). Bei Teilzeitlehrkräften reduziert sich das Entgelt entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsumfang.