Zusammenlegung innenpolitischer Einrichtungen Bremens und Niedersachsens

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Welches Ziel verfolgt der Senat im Hinblick auf die Zusammenlegung der statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen, und welchen Planungsstand (auch hinsichtlich des Standorts) hat das Projekt erreicht?

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die

16. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft enthält für den Bereich Inneres die Zielsetzung, die Zusammenarbeit der statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen erheblich zu verstärken und durch Zusammenlegung mit Haushaltsmitteln zu erreichen. Niedersachsen strebt seinerseits ­ ebenfalls mit der Erwartung von Kosteneinsparungen ­ eine Intensivierung der Zusammenarbeit der beiden Statistischen Landesämter an.

Die niedersächsische Landesregierung und der Senat der Freien Hansestadt Bremen haben daraufhin in ihrer gemeinsamen Sitzung am 11. November 2003 die Einsetzung einer länderübergreifenden Lenkungsgruppe beschlossen und zu erstellen. Ziel ist, die statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen zu einem modernen Dienstleistungszentrum zu entwickeln. Es soll vorrangig die sich aus Gesetz, Verordnung oder Vereinbarung verbindlich ergebenden Verpflichtungen zur Durchführung von EU-, Bundes- und Landesstatistiken erfüllen. Daneben soll es im Rahmen verfügbarer Ressourcen statistische Arbeiten für die beiden Landesregierungen und Parlamente, für Wissenschaft, Wirtschaft und andere Statistiknutzende erledigen.

Die Überlegungen zur Zusammenlegung der statistischen Landesämter stützen sich insbesondere auf die im November 2002 vorgelegten Empfehlungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens in Deutschland. Zur Senkung der Ausgaben für

Sie stellen fest: Je größer die Einwohnerzahl ist, für die ein statistisches Landesamt zuständig ist, desto einwohnerbezogen ausgabengünstiger ist es. Die Zusammenfassung von statistischen Ämtern führt zu Einsparungen bei den Fixkosten. Weitere Einsparungen lassen sich durch eine zentralisierte Erledigung von Teilaufgaben bei der Durchführung von Statistiken erzielen, ohne dass auf länderspezifische Auswertungen verzichtet werden muss.

Außer in Niedersachsen und Bremen gibt es auch in anderen Ländern Bestrebungen, statistische Landesämter zusammenzulegen oder zu einer anderen Form institutionalisierter Zusammenarbeit zu kommen; zum Teil sind diese Überlegungen bereits umgesetzt worden.

- Das gemeinsame statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein hat am 1. Januar 2004 seine Arbeit aufgenommen. Es hat seinen Sitz in Hamburg mit Standorten in Hamburg und Kiel und übernimmt alle Aufgaben der bisherigen statistischen Landesämter Hamburg und Schleswig Holstein.

- Im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bildung eines Mitteldeutschen Verbundes Statistischer Landesämter beschlossen.

- Die Länder Brandenburg und Berlin prüfen derzeit die Einrichtung eines gemeinsamen statistischen Amtes.

- Die zwischen den statistischen Landesämtern Hessens, des Saarlandes und Rheinland-Pfalz seit Jahren bestehenden Kontakte zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Statistik werden fortgesetzt. Zwischen den Ämtern von Hessen und Rheinland-Pfalz wird seit In der Prüfung befindet sich ferner die Übernahme von Programmen für ein Internetportal Gewerbemeldungen, für ein Informationssystem auf der Basis von Einzeldaten und für die Eingangs- und Ausgangslogistik bei der Erhebung und Verarbeitung statistischer Daten sowie eine Zusammenarbeit bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. sollen die statistischen Landesämter Niedersachsen und Bremen ­ vorbehaltlich der noch im Einzelnen zu gestaltenden Wirtschaftlichkeit der zukünftigen Struktur ­ zu einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts fusionieren.

In dieser Form und Größe wird es sich um die erste von Bremen und Niedersachsen gemeinsam getragene Einrichtung handeln. Auch im Hinblick auf mögliche weitere Kooperationen in anderen Aufgabenfelder stimmen die Landesregierungen darin überein, dass ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Ländern erforderlich ist und beide Länder nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch bezüglich einer effizienten Aufgabenwahrnehmung an beiden Standorten Vorteile aus der Kooperation erzielen können. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landesregierungen darauf verständigt, den Sitz der geplanten Anstalt in Bremen zu begründen und dies mit einer entsprechend bedeutsamen Aufgabenzuweisung für den Standort Bremen zu verbinden. Dies wird auch eine verstärkte Personalausstattung zur Folge haben.

Das von der Lenkungsgruppe nach diesen Leitlinien zu erarbeitende Umsetzungskonzept sieht vor, dass Bundesstatistiken jeweils für beide Länder grundsätzlich nur noch von einem Standort durchgeführt werden. Die Zuordnung der Statistiken im oben genannten Verteilungsschlüssel ist bereits weitgehend zwischen den statistischen Landesämtern abgestimmt. Gegenwärtig wird das in den Standorten entsprechend erforderliche Personalvolumen ermittelt.

2. Welche Konsequenzen hat die Zusammenlegung der statistischen Landesämter für die Aufgabenerfüllung im Land Bremen, vor allem bezüglich der landesund kommunalpolitischen Aufgaben der Führung relevanter Statistiken und der Durchführung und Begleitung von Wahlen?

Mit der Zusammenlegung der statistischen Landesämter erfolgt eine Aufgabenneuordnung im Bereich der EU- und Bundesstatistiken, indem bestimmte Statistikgruppen jeweils für beide Länder einem einzelnen Standort zugewiesen werden (vgl. Antwort auf Frage 1). Bisher nehmen beide Landesämter diese einheitlich strukturierten Aufgaben parallel wahr. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die staatliche Statistik zu mehr als 90 % durch EU- und Bundesstatistiken bestimmt wird.

Anders als das niedersächsische Landesamt vollzieht das Landesamt Bremen neben den staatlichen Aufgaben der Erstellung von EU- und Bundes- sowie einzelnen Landesstatistiken auch die Aufgaben eines kommunalstatistischen Amtes für die Stadtgemeinde Bremen. Allerdings wird die Kommunalstatistik nicht gesondert durchgeführt, sondern die im Rahmen der EU-, Bundes- und Landesstatistiken vom Landesamt erhobenen Daten werden in dem zuständigen Fachbereich zusätzlich für kleinräumigere kommunale Bezugsgrößen aufbereitet. Die kommunalstatistischen Aufgaben sind in die am staatlichen Aufgabenvollzug orientierten statistischen Fachbereiche des Landesamtes integriert und nicht selbständig ausgewiesen.

Durch die integrierte Durchführung von EU-, Bundes- und Landesstatistiken mit der Kommunalstatistik entstehen erhebliche Synergieeffekte, die auch bei einer Zusammenlegung der beiden statistischen Landesämter erhalten bleiben sollen. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, die kommunalstatistischen Aufgaben für die Stadtgemeinde Bremen dem neuen Dienstleistungszentrum zu übertragen.

Dies gilt grundsätzlich auch für die Aufgaben im Bereich der Wahlen. Für einzelne Aufgaben, die ­ wie z. B. die Briefwahl oder die Ausgabe von Wahlscheinen ­ mit hohem Publikumsverkehr einhergehen, wird eine Verlagerung in die auf Bürgerserviceaufgaben spezialisierte Präsenzverwaltung der erwogen.

3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Beschäftigten des statistischen Landesamts Bremen?

Entsprechend dem gemeinsamen Beschluss der Landesregierungen vom 11. November 2003 ist vorgesehen, die Beschäftigten des statistischen Landesamtes Bremen ebenso wie die des niedersächsischen Amtes unter Wahrung ihrer Besitzstände in die gemeinsame Anstalt zu überführen. Die nähere Ausgestaltung wird im Staatsvertrag geregelt und gegenwärtig von der Lenkungsgruppe erarbeitet.

Infolge der Aufgabenneuordnung wird sich der Aufgabenzuschnitt für die Beschäftigten verändern.

4. Wie stellen sich realistische Kostenberechnungen im Vergleich zum heutigen Kostenstand dar?

Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, kommen die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder in ihren Empfehlungen zu dem Ergebnis, dass durch Zusammenlegung von statistischen Landesämtern eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung zu erzielen ist. Bezugnehmend auf diese Empfehlungen formuliert der niedersächsische Landesrechnungshof in seinem Bericht vom 19. Dezember 2002 wie folgt: Wir sehen ­ unbeschadet des damit verbundenen einmaligen Aufwandes ­ die Wirtschaftlichkeit einer Zusammenlegung von statistischen Landesämtern als nachgewiesen an. Sie bietet die Möglichkeit zu strukturell wirksamen Entlastungen der Länderhaushalte. Darüber hinaus fördert sie in den ein gemeinsames Amt tragenden Ländern durch steigende Kostentransparenz das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Aufgabenkritik und wirkt so tendenziell weiter Kosten senkend.

Das von der Lenkungsgruppe vorzulegende Umsetzungskonzept wird eine konkrete Kostenabschätzung enthalten. Die Ermittlung der Kosten und der fusionsbedingten Einsparungen dauert noch an.

5. Welche Ziele verfolgt der Senat im Hinblick auf die Zusammenlegung der Landesämter für Verfassungsschutz, und welchen Planungsstand (auch hinsichtlich des Standorts) hat das Projekt erreicht?

Nach der geltenden Koalitionsvereinbarung wird eine engere Zusammenarbeit des bremischen Landesamtes für Verfassungsschutz mit dem niedersächsischen Landesamt auf der Grundlage einer Harmonisierung der Landesgesetze angestrebt. Das betrifft einerseits eine Novellierung des bestehenden Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen, nachdem andererseits das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz erst kürzlich mit Wirkung zum 3. Februar 2004 grundlegend geändert worden ist. Der Senator für Inneres und Sport wird in Kürze einen am niedersächsischen Gesetz orientierten Gesetzentwurf vorlegen.

Darüber hinaus ist der Senator für Inneres und Sport in die durch die islamistischen Terroranschläge ausgelöste bundesweite Diskussion über die Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden insgesamt eingebunden.

Dazu gehören auch Überlegungen zur Organisation der Landesämter für Verfassungsschutz. Zuletzt hat sich die Konferenz der Innenminister- und senatoren der norddeutschen Küstenländer auf ihrer Sitzung am 22. September 2004 mit dieser Frage befasst. Im Ergebnis wird dem weiteren Ausbau des bestehenden Verfassungsschutzverbundes der Vorrang vor einer Zusammenlegung von Landesämtern gegeben.