Aushilfskräfte an den Schulen im Kreis Neuwied

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele PES- sowie Vertretungskräfte sind derzeit an den Grundschulen, weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen und Förderschulen im Kreis Neuwied beschäftigt (bitte nach Schulen aufgeschlüsselt)?

2. Wie hoch ist der Anteil des jeweils von den Aushilfs- und Vertretungskräften gehaltenen Unterrichts am gesamten Unterricht?

3. Wie viele Kräfte haben einen Vertrag bis Schuljahresende?

4. Bei wie vielen Kräften werden die Verträge über die Sommerferien hinaus im neuen Schuljahr weitergeführt?

5. Wie viele der Vertretungskräfte des laufenden Schuljahres sind zu ihrem Vertragsablauf kürzer als zwölf Monate beschäftigt?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Vertretungsverträge dienen der Sicherung der Unterrichtsversorgung während der vorübergehenden Abwesenheit einer verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkraft (z. B. wegen Erkrankung oder Elternzeit). Vertretungsverträge sind notwendigerweise befristete Verträge, weil der zu Grunde liegende Bedarf ein vorübergehender ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Angaben der ADD und über das PES-Portal waren zum 9. Juni 2011 im Kreis Neuwied PES- und Vertretungskräfte entsprechend den beigefügten Anlagen 1 und 2 beschäftigt.

Zu Frage 2: Die Beantwortung dieser Frage wäre zum aktuellen Zeitpunkt nur durch Einzelerhebung an den Schulen möglich. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Die Landesregierung informiert den Landtag regelmäßig über den temporären Unterrichtsausfall. Für die Schulen, die am Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) teilnehmen, besteht die Verpflichtung, die nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden (Vertretungsbedarf) und die im Rahmen von PES vorgenommenen Regulierungen zu den festgelegten Stichtagen ­ 31. Januar und letzter Schultag im Schuljahr ­ zu erfassen. Für die übrigen Schulen wird jeweils im zweiten Schulhalbjahr für den Zeitraum von einer Woche der temporäre Unterrichtsausfall erhoben. Der aktuelle Bericht der PES-Schulen für das 1. Schulhalbjahr 2010/2011 sowie der Nicht-PES-Schulen für das 2. Schulhalbjahr 2010/2011 wurde mit Schreiben vom 24. Juni 2011 dem Landtag übermittelt (Vorlage 16/68).

Zu Frage 3: 131 Verträge mit PES- und Vertretungskräften laufen bis zum Ende des Schuljahres.

Zu Frage 4: Von den derzeit bestehenden Vertretungsverträgen laufen 57 über die Sommerferien hinaus.

Zu Frage 5: Um die Frage beantworten zu können, wäre es erforderlich nachzuvollziehen, wann eine Lehrkraft erstmalig als Vertretungskraft eingestellt wurde, da es denkbar ist, dass eine Lehrkraft innerhalb der vergangenen zwölf Monate mit mehr als einem Vertretungsvertrag beschäftigt war. Zurückliegende Daten, die Auskunft darüber geben, wann eine Lehrkraft erstmals eingestellt wurde, sind elektronisch jedoch nicht verfügbar und müssten daher manuell ermittelt werden. Dieser Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Überdies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden, zu welchem Zeitpunkt Verträge enden werden, die über die Schulferien hinaus mit einer doppelten Befristung (Rückkehr der zu vertretenden Lehrkraft, spätestens jedoch zu einem bestimmten Datum) geschlossen wurden. Entwicklung (Förderschule), Neuwied 4

Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen (Förderschule), Asbach 3

Maximilian-Kolbe-Schule FSP Lernen (Förderschule), Rheinbrohl 1

Kinzing-Schule FSP Lernen (Förderschule), Neuwied 8.