Politische Einflussnahme der Landesregierung auf die saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Einflussnahme der Landesregierung auf die saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit"

Der Landtag wolle beschließen:

Die ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit der lange andauernden Vakanz mehrerer Richterstellen in der saarländischen Arbeitsgerichtsbarkeit bedürfen auch vor dem Hintergrund der Streitigkeiten um die Behandlung einer dienstlichen Beurteilung der damaligen Richterin am Arbeitsgericht und heutigen Ministerin der Justiz, Frau Ingeborg Spoerhase-Eisel, durch die Landesregierung im Interesse der Rechtsstaatlichkeit umfassender und vollständiger Aufklärung.

Gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes i.V.m. §§ 38 ff. des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wird deshalb ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Der Ausschuss soll in diesem Zusammenhang insbesondere klären:

A. die Umstände um die bis heute andauernde unzumutbare Vakanz der Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichtes

1. Seit wann ist die Stelle unbesetzt?

2. Wann erfolgte eine Ausschreibung der Stelle?

3. Welchen Verlauf nahm das Bewerbungsverfahren, bevor es zu der Aufhebung der Ausschreibung kam?

4. In welcher Weise war die Ministerin der Justiz in das Auswahl- und Besetzungsverfahren einbezogen?

5. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung wurde die Ausschreibung aufgehoben?

B. die Umstände um die Vorgehensweise der amtierenden Landesregierung betreffend eine dienstliche Beurteilung der damaligen Richterin am Arbeitsgericht, Frau Ingeborg Spoerhase-Eisel, durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes

1. Handelte es sich bei der o.g. Beurteilung um eine regel- oder anlassbezogene Beurteilung?

2. Wurde die Beurteilung zu den Personalakten genommen?

3. Erlangte die Beurteilung Rechtskraft?

4. Ist die Beurteilung gerichtlich aufgehoben worden?

5. Ist die Beurteilung aus anderen Gründen aufgehoben worden? Wenn ja, wer hat dies aufgrund welcher Rechtgrundlage veranlasst?

6. Befand sich die Beurteilung am 07.02.2001 in der Personalakte?

C. die Umstände um die andauernde Nichtbesetzung der 4. Kammer des Arbeitsgerichtes Neunkirchen

1. Auf welche konkreten Handlungen, Aussagen bzw. Unterlassungen bezieht sich die Aussage der Justizministerin, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort (Arbeitgericht Neunkirchen) seien „ihr bei der Vergabe der Stelle des Direktors des Arbeitsgerichtes Saarbrücken offensichtlich in den Rücken gefallen" (Aussage von Frau Spoerhase-Eisel vom 09.02.2001)?

2. Welche Zusammenhänge gibt es zwischen dieser Aussage der Justizministerin und der andauernden Nichtbesetzung der 4. Kammer?

3. Welche Zusammenhänge gibt es zwischen der Tatsache, dass die dienstliche Beurteilung der damaligen Richterin am Arbeitsgericht Ingeborg SpoerhaseEisel durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes von diesem lediglich aus „Zweckmäßigkeitsgründen" (Zitat Spoerhase-Eisel vom 09.02.2000) aufgehoben worden ist, und der andauernden Nichtbesetzung der Kammer?