Veräußerung des 26,8 % Landesanteils an der Saarstahl AG i.K. an die Struktur-Holding-Stahl GmbH & Co. KG aA

Der Veräußerung des Landesanteils an der Saarstahl AG i.K. in Höhe von 26,8 % an die SHS Struktur-Holding-Stahl GmbH & Co. KG aA zu den Bedingungen des Zwangsvergleiches, also einem Veräußerungspreis in Höhe von 26,8 Mio. DM wird im Rahmen der Hüttenlösung zugestimmt.

Begründung:

Das Saarland hält 26,8 % der Anteile an der Saarstahl AG i.K. (SAG) und über die Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Saarland (GBS) 15 % der Anteile an der DHS - Dillinger Hütte Saarstahl AG (DHS).

Die Landesregierung hat sich mit dem Vorstand der DH sowie dem Vorstand und der Konkursverwaltung der SAG im Hinblick auf die Beendigung des Konkursverfahrens bei SAG und eine zukunftsgerichtete Kooperation der beiden Stahlunternehmen an der Saar auf die sogenannte Hüttenlösung in Verbindung mit der Gründung einer Industriestiftung verständigt.

Diese Lösung wird auch von Usinor als größtem Aktionär der Holding DHS voll mitgetragen.

Integraler Bestandteil dieses Konzeptes ist die Einbringung der bisherigen Landesanteile an DHS und SAG in die SHS Struktur-Holding-Stahl GmbH & Co. KG aA. Die Aufsichtsräte der beiden Gesellschaften DH und SAG haben in ihren Sitzungen am 30.05.2001 einstimmig diesem Konzept inklusive der Aktienübertragungen zugestimmt.

Die sich daraus künftig ergebende gesellschaftsrechtliche Struktur der saarländischen Stahlindustrie ist in der Anlage dargestellt.

Diese Lösung ist Voraussetzung für die Beendigung des Konkursverfahrens bei Saarstahl in diesem Jahr.

Darüber hinaus ermöglicht die Hüttenlösung den beiden Stahlunternehmen, in enger partnerschaftlicher Kooperation und Verantwortung ihre Zukunft von der Saar aus entwickeln und bestimmen zu können.

Die Hüttenlösung ermöglicht ferner die Ausschöpfung zusätzlicher Synergien über die bestehende Zusammenarbeit bei ZKS und ROGESA hinaus, ohne dass eines der Partnerunternehmen das andere beherrscht.

Die Hüttenlösung ermöglicht schließlich weitere - auch eigenständige - Kooperationen mit Dritten im Bereich Flachprodukte (DH) und Langprodukte (SAG). Dabei können beide Unternehmen künftig gegenüber Dritten gemeinschaftlich handeln.

Zwischenzeitlich hat auch der Gläubigerausschuss der SAG diesem Konzept und den sich daraus ergebenden Einzelentscheidungen zugestimmt.

Zur Realisierung des Konzeptes und im Hinblick auf die Beendigung des Konkursverfahrens bei SAG sind seitdem weitere Schritte erfolgt:

- Die Stiftung wurde zu gleichen Teilen von DH und SAG gegründet. Die Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Sport als Stiftungsbehörde ist erfolgt.

- Die KG aA ist wirksam gegründet, ebenso deren Komplementär-GmbH.

- Die Konkursverwalter haben die Konkursschlussbilanz und den Schlussbericht der Konkursverwalter erstellt und beides mit den gesamten Unterlagen dem Konkursrichter übergeben. Mit dem Richter wurden die einzelnen Schritte, d.h. der gesamte Zeitplan, für die Beendigung des Verfahrens bis zum Jahresende abgestimmt.

Nunmehr ist über den Verkauf der Landesanteile bei SAG (§ 65 Abs. 7 LHO) und im Sinne der Hüttenlösung auch über den Verkauf der Landesanteile bei DHS zu entscheiden. Der Verkauf der DHS-Anteile, die von der GBS gehalten werden, unterliegt nicht dem Entscheidungsvorbehalt des Parlamentes nach § 65 Abs. 7 LHO. Ebenfalls ist vor Beendigung des Konkursverfahrens der Verkauf der 48,1 % SAGAnteile vorgesehen, die gegenwärtig von der Saarstahl-Treuhand GmbH gehalten werden.

Der Verkauf der Landesbeteiligungen ist zu folgenden Konditionen vorgesehen:

Die 26,8 % Landesbeteiligung an SAG wird zu den Bedingungen des Zwangsvergleiches veräußert. Das Land erhält daraus einen Erlös in Höhe von 26,8 Mio. DM. Zu den gleichen Bedingungen wird auch die Treuhand GmbH ihre 48,1 % an die KG aA veräußern.

Gleichzeitig wird der seinerzeitige Verzicht des Landes auf eine Vorrechtsforderung in Höhe von 32 Mio. DM rückgängig gemacht, der von der EU-Kommission als eventuelle Beihilfe problematisiert worden war. Das Saarland wird somit mit den übrigen Vorrechtsgläubigern gleichgestellt und erhält demnach aus dieser Operation 40 % der Vorrechtsforderung plus Verzinsung. Das sind zusammen 16 Mio. DM.

Mit dieser Vorgehensweise

- wird das Saarland als Gläubiger mit allen anderen Gläubigern gleichgestellt,

- werden sämtliche Aktien zu den Bedingungen des Zwangsvergleiches übertragen, womit das Saarland seine Funktion als Treuhänder der ursprünglich 100 % SAGAktien voll umfänglich erfüllt hat,

- wird die vom Konkursgericht in den zurückliegenden Monaten wiederholt problematisierte eventuelle Besserstellung des Landes im Vergleich zu den übrigen Gläubigern im Falle der Veräußerung der SAG-Aktien ausgeschlossen.

Die 15 %-Landesanteile an DHS werden zum Preis von 78 Mio. DM veräußert. Dieser Preis entspricht dem Unternehmenswert von DH, der durch ein Gutachten der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, Hamburg, im Sommer 2001 festgestellt wurde.

Zusätzlich wurde eine Besserungsscheinregelung vereinbart, aus der das Saarland weitere Erlöse erzielen kann, sofern die SHS Struktur-Holding-Stahl GmbH & Co. KG aA oder deren Beteiligungsgesellschaften innerhalb eines Zeitraumes bis zum 31.12.2004 in einer bestimmten Größenordnung von Usinor oder deren Rechtsnachfolger Aktien zu einem höheren Preis erwerben.

Insgesamt ermöglicht die Hüttenlösung mit der Abgabe der Landesanteile an den Stahlunternehmen die Beendigung des Konkursverfahrens und gibt den beiden Stahlunternehmen die Grundlage, in einer neuen Formation ihre Zukunft weitestgehend eigenverantwortlich zu gestalten.