Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, zu der nachstehend aufgeführten Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine Stellungnahme abzugeben, zu deren Abfassung der Landtagspräsident ermächtigt wird. Az.: Datum Streitsachen Lv 2/02 2. Mai 2002 Verfassungsbeschwerde von Herrn Prof. Dr. Peter Bähr, Saarbrücken, festzustellen, dass seine aus Artikel 2, Artikel 1, Artikel 14 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und Artikel 2 Abs. 1, Artikel 1 des Grundgesetzes sich ergebenden Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip durch den Einsetzungsbeschluss des Landtags des Saarlandes vom 27. Februar 2002 betreffend den Untersuchungsausschuss „Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch vertragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS beziehungsweise seinen Tochter- und Beteiligungsunternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu ­ Bähr-Untersuchungsausschuss" verletzt werden, soweit der Name des Untersuchungsausschusses die Kurzbezeichnung „BährUntersuchungsausschuss" enthält.