Die Personalausgaben sind nach den sonstigen konsumtiven Ausgaben der größte Ausgabenblock im bremischen Haushalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis. Er bittet den Senator für Finanzen, die Hinweise des Rechnungshofes auf die abweichende Bedeutung und Berechnung der Zinslastquote zu beachten. Mit Blick auf eine notwendige bessere Vergleichbarkeit mit anderen Gebietskörperschaften sollte ein Weg zur Bereinigung gefunden werden. Gegebenenfalls sollten künftig nach dem Muster im Bericht des Rechnungshofes beide Quoten einschließlich ihrer jeweiligen Bezugswerte dargestellt werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Auffassung des Rechnungshofes, dass die Höhe der Zinsausgaben und deren Entwicklung die entscheidende Größe für die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte und damit für die Zukunftsbelastungen der nachfolgenden Generationen ist.

4. Personalhaushalt 2002

Tz. 110 ­ 131

Die Personalausgaben sind nach den sonstigen konsumtiven Ausgaben der größte Ausgabenblock im bremischen Haushalt. Im Haushaltsjahr 2002 betrugen die Ausgaben für die Kernverwaltung knapp 27,4 % der bereinigten Gesamtausgaben. Die Zuwachsrate lag in 2002 mit 1,6 % über der im Finanzplan festgelegten Zuwachsrate von 1,3 %. Die Steigerung der Personalausgaben ist auf die Erhöhung der Versorgungsbezüge zurückzuführen.

Seit 1995 ist das Beschäftigungsvolumen um 10,2 % zurückgegangen, während die Summe der Bezüge um 3,7 % gestiegen ist. Dabei sind im Beschäftigungsvolumen der Sonderhaushalte die aus Drittmitteln finanzierten Kräfte nicht mit einbezogen, wohl aber in der Darstellung der Bezüge. In der Kernverwaltung sind Auszubildende, Praktikanten, Anwärter und ABM nicht enthalten.

Der Senator für Finanzen hat hierzu erklärt, dass zwischenzeitlich alternative Darstellungsformen entwickelt wurden, mit denen unter Berücksichtigung weiterer Aspekte, wie z. B. dem Stellenindex, Vergleiche möglich seien. Mit Beschluss über das Haushaltsgesetz sind die rechtlichen Grundlagen hierfür nunmehr geschaffen, der Senator für Finanzen führt derzeit die Abstimmungsgespräche.

Die Ausgaben für die Beamtenversorgung sind seit 1995 überproportional angestiegen. Erstmalig seit 1998 jedoch war im Jahr 2002 der häufigste Grund für den Zugang in die Versorgung das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Hier zeigen die Maßnahmen der vergangenen Jahre, wie z. B. die Einführung von Abschlägen vom Versorgungsbezug bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, ihre Wirkung. Insgesamt erreichen die Versorgungsbezüge einen Anteil an den Personalausgaben in Höhe von 26,2 % mit steigender Tendenz.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis. Er teilt die Auffassung des Rechnungshofes, dass die Steuerung der Versorgungslasten von entscheidender Bedeutung ist. Gegenwärtige Personalentscheidungen beeinflussen nicht nur den aktiven Bereich, sondern werden zeitversetzt auch bei der Versorgung wirksam.

5. Konzerncontrolling und Berichtswesen Tz. 132 ­ 139

Der Rechnungshof hat die im Konzern Bremen existierenden Controlling-Berichte aufgelistet und dargestellt, wie das Konzerncontrolling weiterzuentwickeln ist, damit das Ziel der Gesamtsteuerung des Konzerns Bremen erreicht wird.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Entwicklungsstand des Konzerncontrollings zur Kenntnis. Er erwartet, dass

· das Konzerncontrolling zügig weiterentwickelt wird, damit die Gesamtsteuerung des Konzerns Bremen baldmöglichst erreicht werden kann,

· die Ressorts diesen Prozess aktiv unterstützen,

· der Aufbau des Integrierten öffentlichen Rechnungswesens (IöR) forciert in Angriff genommen wird, dazu die Kosten- und Leistungsrechnung weiterentwickelt wird und die geplanten Schritte zur Einführung der doppelten Buchführung fortgesetzt werden und

· ein Projektinvestitionscontrolling nach einheitlichen Strukturen flächendeckend dezentral aufgebaut und zentral beim Senator für Finanzen ausgewertet wird (z. B. durch die Einführung des PS-Moduls von SAP).

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet den Senator für Finanzen, Ende des Jahres 2004 dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss über den Entwicklungsstand des Konzerncontrollings, insbesondere über den Stand des IöR-Projekts, zu berichten.

6. Unanbringliche Beträge Tz. 140 ­ 164

Nicht alle bei der Landeshauptkasse Bremen eingehenden Geldbeträge können sofort einer Empfänger-Dienststelle zugeordnet werden. Es fehlen notwendige Buchungsdaten. Die Beträge werden deshalb auf einem Verwahrkonto außerhalb des Haushalts gebucht. Die Verwahrungen haben gegenüber früheren Jahren an Zahl und Beträgen stark zugenommen.

Der Rechnungshof hat untersucht, wie Verwahrfälle entstehen, wie sie im Weiteren behandelt werden und warum die Erfolgsquote für die Auflösung der Verwahrfälle so gering ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedauert, dass die Zahl der Verwahrfälle und die Verwahrbeträge so hoch sind. Unverständlich ist für ihn, dass sich die Fälle offensichtlich nicht auf Ausnahmen beschränken, in denen Zahlungen, die bei der Landeshauptkasse eingehen und nicht oder nicht sofort den richtigen Dienststellen zugeordnet werden können, dort anscheinend überhaupt nicht vermisst werden.

Er bittet den Senator für Finanzen, die Fachressorts aufzufordern, insbesondere bei der Einnahmenverwaltung das Gebot einer geordneten Haushaltsbewirtschaftung zu beachten. Dies setzt voraus, dass die unter Tz. 160 beschriebenen Forderungen des Rechnungshofes eingehalten bzw. umgesetzt werden.

Gleichzeitig bittet der Rechnungsprüfungsausschuss den Senator für Finanzen, über die Entwicklung der Verwahrfälle zwei Jahre nach Einführung des neuen HKR-Verfahrens bis Januar 2005 im staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten.

7. Einführung einer neuen Standardsoftware für das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen in der bremischen Verwaltung Tz. 165 ­ 192

Datenübernahme in eine neue Standardsoftware des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens Tz. 193 ­ 209

Erfahrungen mit einer neuen Standardsoftware für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach Aufnahme des Echtbetriebs Tz. 210 ­ 265

Bremen hat sich im Jahr 1999 entschlossen, das bis dahin in der bremischen Verwaltung eingesetzte Großrechnerverfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR) durch eine Standardsoftware zu ersetzen. Sie soll neben der kameralen auch die kaufmännische Buchführung einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Anlagenbuchhaltung u. a. ermöglichen. Der Echtbetrieb ist am 6. Januar 2003 aufgenommen worden.

Der Rechnungshof ist der Auffassung, dass der Produktivstart zu früh erfolgt ist.

Ein Großteil der in seinem Jahresbericht genannten Probleme, insbesondere bei der Übernahme der Altdaten in das neue System und im Bereich der Schnittstellen, wären bei einer adäquaten Zeitplanung und mit ausreichenden Tests vermeidbar gewesen.

Der Rechnungspüfungsausschuss erwartet, dass für künftige Großprojekte ­ insbesondere das anstehende IöR-Projekt ­ realistische Zeitplanungen stärkere Berücksichtigung finden, mögliche zeitliche Fehlentwicklungen, die sich im Projektverlauf herausstellen, nicht zu Lasten der Qualität und Akzeptanz gehen und notwendige Tests in ausreichendem Maß durchgeführt werden.

Zu Tz. 165 ­ 192

Bevor Datenverarbeitungsverfahren mit HKR-Bezug eingesetzt werden, muss der Senator für Finanzen gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 2 LHO hierüber Einvernehmen mit dem Rechnungshof herstellen.

Dies ist vor Einführung des Verfahrens nicht geschehen und vom Rechnungshof deshalb bereits in seinem Jahresbericht 2003 angemahnt worden. Im Zuge der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresbericht 2003 hat der Senator für Finanzen vorgeschlagen, das Einvernehmen solle nach vorheriger Abstimmung der offenen Probleme herbeigeführt werden. Im Januar 2004 hat er mitgeteilt, er wolle das formelle Verfahren zur Herstellung des Einvernehmens mit dem Rechnungshof für die noch offenen Punkte nun endgültig einleiten. Bis zum Abschluss der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist es dazu jedoch nicht gekommen. Grund hierfür ist, dass Fragen einzelner Teilbereiche des neuen Systems nach wie vor geklärt und bearbeitet werden müssen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich den Ausführungen des Rechnungshofes an und fordert, das Einvernehmen nach § 79 Abs. 3 Nr. 2 LHO nun endgültig herbeizuführen.

Zu Tz. 193 ­ 209

Mit der Einführung einer neuen Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen war es erforderlich, sämtliche für die ordnungsgemäße Fortführung der Haushalts- und Kassenverarbeitung notwendigen Daten aus den abzulösenden Verfahren in die neue Standardsoftware zu übernehmen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenübernahme wegen fehlender Protokolle und unzureichender Dokumentation nicht uneingeschränkt nachvollzogen und nicht abschließend und ausreichend nachgewiesen werden kann. Bei der Durchführung von Abstimmungen zwischen den Altverfahren und der neuen Standardsoftware sind Differenzen aufgetreten. Insgesamt fehlt es an einer betraglichen und anzahlmäßigen Gesamtabstimmung in den jeweiligen übernommenen Bereichen.

Das Ressort hat gegen die Feststellungen des Rechnungshofes keine Einwendungen erhoben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich der Beanstandung des Rechnungshofes an. Er erwartet bei vergleichbaren Sachverhalten eine entsprechende Übernahme von Altdaten.

Zu Tz. 210 ­ 265

Der Senator für Finanzen hat in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2003 erste Erfahrungen aus dem Echtbetrieb positiv bewertet. Der Rechnungshof hat diese positive Einschätzung aufgrund eigener Erhebungen nicht geteilt.

Neben einer Vielzahl von Schwachstellen hat sich insbesondere der Schnittstellenbereich als wesentliches Problemfeld herausgestellt. Nicht funktionsfähige Schnittstellen zwischen der neuen Standardsoftware und einzelnen Fachverfahren haben nach Aufnahme des Produktivbetriebs zu erheblichen Problemen, z. B. zu Verfahrensverzögerungen, Verjährungen, Einnahmeverlusten und Arbeitszeitverlusten, geführt. Hiervon waren insbesondere die Bereiche Justiz und Inneres betroffen.

Die Hochschule Bremen, die Hochschule für Künste und die Hochschule Bremerhaven haben die Mittelbewirtschaftung bisher mit einem DV-System bearbeitet, das speziell für den Hochschulbereich entwickelt worden ist. Die hochschulspezifischen Anforderungen hat die Projektleitung bei der Einführung der neuen Standardsoftware sowohl bei konzeptioneller Vorarbeit als auch bei der Umsetzung nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Senator für Finanzen hat auf eine Stellungnahme zu den Einzelfeststellungen, Einschätzungen und Bewertungen verzichtet. Er hat im Februar 2004 mitgeteilt, die Erhebungsergebnisse zusammen mit den seit dem Produktivstart in der zentralen Verfahrensunterstützung eingegangenen Problemmeldungen unter direkter Beteiligung der Anwender aufzuarbeiten. Dabei sollten alle Rahmenbedingungen, Handlungs- und Verantwortungsebenen und Prozesse einbezogen werden.