Täter-Opfer-Ausgleich im Saarland

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Landesregierung erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass sowohl die Anzahl der Fragen als auch der Umfang der notwendigen Recherchen im Hinblick auf die Bezeichnung als „Anfrage" problematisch erscheint und eher eine Bewertung als „Große Anfrage" nahe legt.

Wie viele Fälle des Täter-Opfer-Ausgleiches wurden im Saarland bearbeitet, und wie ist die Fallzahlenentwicklung?

Zu Frage 1: Im Jahr 2000 wurde im Saarland über den Sozialdienst der Justiz mit insgesamt 668 Tätern und 697 Opfern ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) durchgeführt. Die Fallzahlen erhöhen sich seit Einführung des TOA kontinuierlich, zuletzt wurde im Jahr 1999 über den Sozialdienst der Justiz mit insgesamt 523 Tätern und 435 Opfern ein TOA durchgeführt.

Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum der einzelnen Fälle?

Zu Frage 2: Ein TOA-Verfahren wird im Normalfall binnen 4-6 Wochen ab Eingang der Akten beim Sozialdienst der Justiz abgeschlossen. Es können sich aber im Einzelfall größere Abweichungen ergeben.

Wie viele Mitarbeiter arbeiten im Bereich des Sozialdienstes der Justiz im Bereich Täter-OpferAusgleich?

Zu Frage 3: Aktuell sind vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit insgesamt 3,5 Stellen im Bereich TOA beim Sozialdienst der Justiz vorgesehen. Die Stellen sind sämtlich besetzt. Allerdings hat eine Mitarbeiterin vorübergehend ihre Arbeitszeit auf 80 % einer vollen Stelle reduziert.

Wurden diese Mitarbeiter beim Täter-OpferAusgleich aus der Bewährungshilfe abgezogen?

Zu Frage 4: Mit Einführung des TOA wurde 1996 eine Stelle geschaffen. Aus dem Bereich der Bewährungshilfe wurde mit zunehmenden Geschäftsanfall eine halbe Stelle, aus dem Bereich der Haftentlassenenhilfe eine weitere Stelle verwendet, um den Bereich des TOA zu verstärken.

Nach dem Regierungswechsel wurde im Jahr 2000 eine weitere Stelle für den Bereich TOA im Sozialdienst der Justiz neu geschaffen.

Wie veränderten sich die Belastungszahlen der einzelnen Bewährungshelfer?

Zu Frage 5: Ausgehend von den Zahlen der Bewährungshilfe im vergangenen Jahr bedeutet der Wegfall einer halben Stelle in der Bewährungshilfe eine Mehrbelastung von ca. 1 Bewährungsfall je Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer und Jahr.

Wie hoch ist die Belastungszahl der einzelnen Mitarbeiter im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich im Vergleich zum Bundesschnitt? Sind personelle Verstärkungen geplant?

Zu Frage 6: Ausgehend von den Fallzahlen für das Jahr 2000 und derzeit 3,3 besetzten Stellen im Bereich TOA ergeben sich pro voller Stelle und Jahr ca. 202 Täter bzw. 211 Opfer, welche zu betreuen sind.

Je Mitarbeiter und Jahr wird im Bundesdurchschnitt von ungefähr 120 - 140 TOA-Fällen ausgegangen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Zählweise und die Organisationsstruktur der Stellen, die den TOA durchführen, im Bundesgebiet nicht einheitlich ist.

Eine personelle Verstärkung ist im Jahr 2000 - wie bereits zu Frage 4 ausgeführt - nach dem Regierungswechsel für den Bereich TOA im Sozialdienst der Justiz erfolgt.

Wie hoch sind die Aufwendungen für den TäterOpfer-Ausgleich?

Zu Frage 7: Es fallen in erster Linie Personalkosten (2 x 100 % A 10, 1 x 80 % A9, 1 x 50 % BAT IVb) an.

Der TOA ist ferner in geringerem Umfang an den Kosten für Sachmittel (Raumkosten, Telefon, Porto etc.) im Sozialdienst der Justiz beteiligt.

Konnte die Justiz an anderer Stelle entlastet werden, und wie wirkt sich gegebenenfalls dies auf die Belastungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus? Konnten Mitarbeiter bei den Gerichten eingespart werden, und wurden Kapazitäten für andere Aufgaben geschaffen?

Zu Frage 8: Der TOA dient nicht der Entlastung der Justiz. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass auch bei erfolgreich durchgeführtem TOA jedenfalls eine Abschlussentscheidung durch die Staatsanwaltschaft zu erfolgen hat und die Gerichte im Fall der Anklageerhebung die gleichen Arbeitsschritte zu vollziehen haben, wie in Fällen ohne (erfolgreich) durchgeführten TOA. Allerdings wird in Einzelfällen ein erfolgreich durchgeführter TOA eine Einstellung dort ermöglichen können, wo ansonsten eine Anklageerhebung oder ein strafgerichtliches Urteil unabdingbar wäre. Eine wesentliche Entlastung der Justiz ergibt sich daraus jedoch nicht.

Dementsprechend konnten durch den TOA weder Mitarbeiter bei den Gerichten eingespart werden, noch konnten dadurch Kapazitäten für andere Aufgaben geschaffen werden.

In wie vielen Fällen wurde der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich durchgeführt, und woran misst die Landesregierung den Erfolg?

Zu Frage 9: Qualitätskriterien für einen erfolgreichen TOA sind

- eine einvernehmliche Regelung zwischen Beschuldigten und Geschädigten,

- die Konfliktbereinigung und Reduzierung von Konfliktfolgen und Folgekonflikten,

- die Gewährleistung der Autonomie der Konfliktparteien,

- die Einbeziehung zivilrechtlicher Ansprüche,

- die Erfüllung getroffener Vereinbarungen,

- die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen den Konfliktparteien.

Die Auflistung der Kriterien macht deutlich, dass eine trennscharfe Abgrenzung von erfolgreichen und erfolglosen TOA-Verfahren nicht immer möglich ist. Zur Illustration der Arbeitserfolge im TOA mögen aber die folgenden Zahlen dienen: 501 jugendliche oder heranwachsende Beschuldigte wurden im Jahr 2000 dem Sozialdienst der Justiz für einen TOA benannt. Von diesen konnten 475 erreicht werden (bei acht weiteren konnte die Abklärung bis zum Jahresende nicht erfolgen). 95 % von diesen 475 Beschuldigten waren zum TOA bereit. Gleichzeitig waren in diesem Bereich 94 % der erreichten Opfer zu einem TOA bereit. Bei den Erwachsenen konnten im Jahr 2000 von 167 Beschuldigten 148 erreicht werden (in vier Fällen konnte eine Abklärung vor dem Jahreswechsel nicht erfolgen). Von diesen 148 Personen waren 86 % zu einem TOA bereit. Gleichzeitig waren im Erwachsenenbereich 87 % der erreichten Opfer zu einem TOA bereit.