Zu Frage 2 Im Saarland werden geschlachtete Rinder die älter als 20 Monate sind getestet

Zu Frage 2:

Im Saarland werden geschlachtete Rinder, die älter als 20 Monate sind, getestet. Auf Verlangen des Schlachtenden werden auch jüngere Tiere betestet.

Wie viele BSE-Schnelltests wurden durchgeführt bei

a) Rindern bis 20 Monate,

b) Rindern 21 bis 30 Monate,

c) Rindern 31 bis 36 Monate,

d) Rindern 37 Monate und älter?

Zu Frage 3: Da der angefragte Altersverteilungsschlüssel in Deutschland nicht angewandt wird und eine Erstellung nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erfolgen kann, wird die Aufschlüsselung nach dem Alter der betesteten Rinder entsprechend dem Meldeschlüssel für den Bericht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an die Kommission angegeben. Danach wurden bisher (Stand: 25.01.2002) nachstehende BSE-Schnelltests durchgeführt:

a) 986 Rinder 24 bis 30 Monate,

c) 1.160 Rinder > 31 bis 4 Jahre,

d) 1.192 Rinder 4 Jahre und älter Ausgegeben: 19.02.2002 (29.11.2002)

Wo wurden wie viele Tiere aus dem Saarland geschlachtet

a) im Saarland,

b) in Rheinland-Pfalz,

c) in Frankreich,

d) in anderen Ländern?

Zu Frage 4: Nach Auskunft der Regionalstelle-HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) der Landwirtschaftskammer für das Saarland wurden im Zeitraum 01.01. bis 30.11.2001 nachstehende Schlachtungen gemeldet:

a) 7.505,

b) 7.767,

c) 333,

d) 4.042.

Die gesamten Testkosten werden zunächst vom Schlachtbetrieb übernommen. Entsprechend einer Übereinkunft zwischen den Regierungsbehörden für Landwirtschaft und für Mittelstand, Handel und Handwerk sowie den beteiligten Wirtschaftsverbänden werden die vom Schlachtbetrieb abzuführenden Kosten bis zum Einzelhandel durchfakturiert, der dann seinerseits einen Aufschlag von im Schnitt 0,15 pro kg Schlachtkörpergewicht an den Endverbraucher weitergibt.

Bis einschließlich 30.09.2001 hat das Land Rheinland-Pfalz die BSE-Testkosten nicht in Rechnung gestellt. Im Zeitraum 01.10. bis 31.12.2001 hat das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium einen Zuschuss für die unter die Untersuchungspflicht fallenden Rinder für BSE-Tests gewährt, der die Testkosten decken soll. Es werden keine Rechnungen durch das Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz erstellt.

Bei den BSE-Schnelltestkosten von in anderen Bundesländern geschlachteten Rindern tritt derzeit der Halter in Vorlage bzw. werden die Testkosten bereits mit dem Viehverkauf verrechnet.

Nach welchen Verfahren werden die Kosten an wen erstattet?

Zu Frage 7: Für im Saarland geschlachtete bzw. gefallene Tiere ist eine Erstattung nicht notwendig.

Insofern wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Bezüglich der Kostenerstattung der BSE-Schnelltests ab dem 01.01.2002 von in anderen Bundesländern geschlachteten Rindern wird derzeit ein tragbares und möglichst effektives Verfahren mit dem Bauernverband, der Landwirtschaftskammer und den größeren Schlachtstätten abgestimmt.

Wie viele gefallene Tiere wurden seit dem ersten BSE-Fall in Deutschland im Saarland getestet?

Zu Frage 8: Seit dem ersten BSE-Fall in Deutschland wurden bisher 1.533 Rinder, 66 Schafe, 11 Ziegen und 32 Rehe (Stand: 25.01.2002) im Saarland getestet.

Wo werden die Tests durchgeführt?

Zu Frage 9: Die BSE-Schnelltests werden im Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz durchgeführt.

Wo werden die Tiere entsorgt?

Zu Frage 10:

Die Tiere werden in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Sandersmühle des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-TaunusKreis und im Landkreis Limburg-Weilburg entsorgt.

Wer trägt die Kosten?

Zu Frage 11:

Die Kosten für die Beseitigung gefallener Rinder und Schafe einschließlich der Beseitigung des von diesen Tieren stammenden Risikomaterials in der Tierkörperbeseitigungsanstalt werden im Saarland jeweils zu einem Drittel von den Landkreisen und dem Stadtverband Saarbrücken, dem Land und der Tierseuchenkasse des Saarlandes getragen. Die Kosten für die Beseitigung von gefallenen Ziegen verbleiben beim Tierhalter. Die Beseitigungskosten bei Rehen trägt das Saarland.

Die Probeentnahmekosten bei diesen Rindern, Schafen und Ziegen werden von den Landkreisen und dem Stadtverband Saarbrücken, die Entnahmekosten bei Rehwild vom Land getragen.